So können Zahnarztpraxen die IT-Sicherheit erhöhen
Cyber-Kriminalität hat sich zu einer der größten Bedrohungen für Arzt- und Zahnarztpraxen entwickelt. Die Annahme, die eigene Praxis wäre zu klein und damit uninteressant für Hacker-Angriffe, ist falsch. Und auch die hohen Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sind nur wirksam, wenn sie in eine sichere Praxis-IT eingebunden sind. Die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) startet dafür eine IT-Sicherheitskampagne und bündelt unter dem Stichwort fightcybercrime Lösungsansätze für die Praxen.
So können Zahnarztpraxen die IT-Sicherheit erhöhen:
So können Zahnarztpraxen die IT-Sicherheit erhöhen:
Sich regelmäßig über neue Bedrohungen informieren zum Beispiel über Newsletter, RSS-Feeds, Security Operation Center und Google Alerts.
Updates auch im Praxisteam kommunizieren
Sich fortbilden und im Bild bleiben zum Beispiel mit Security-Awareness-Training über E-Learning Plattformen.Verhaltenskodex für den Umgang mit beruflich genutzter IT festlegen.
Passwörter richtig wählen und verstehen, wie diese geknackt werden können. Nicht zu häufig wechseln, denn dabei neigt man dazu, eher einfachere Passwörter zu wählen. Nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters muss das Passwort neu gewählt werden.
Vergabe von Rollen und Rechten für die Nutzung der Praxis-IT, Motto hier: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
vorsichtiger Umgang mit DatenträgernVirenschutz installieren und aktualisieren.Fire Wall neuerer Generation installieren (ideal mit höherem Schutz durch Unified Threat Management)
Updates der Software regelmäßig durchführen.
IT-Dienstleister beauftragen, wenn es die eigene Zeit nicht zulässt.
Cyber-Versicherung in Erwägung ziehen.
Notfallplan aufstellen, bevor es zur akuten Notsituation kommt.
Quelle:https://www.cgm.com/media/cgm_de/documents/products___solutions_12/physicians_1/telemed/2020-06-24_TELEMED_WhitePaper_IT-Security_Grundlagen_Rev1_0_DE.pdf _blank external-link-new-window– Gemeinsam für mehr IT-Sicherheit im Gesundheitswesen
Die Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis enthält der Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.