Thüringen fördert jetzt auch niederlassungswillige Zahnärzte
„Mindestens 100.000 Patienten pro Jahr suchen in Thüringen eine Zahnarztpraxis“, hatte die KZV Thüringen zuvor gemeldet. Nach ihrer Schätzung sind schon heute viele Patienten ohne zahnärztliche Betreuung. Das sei nicht nur ein Problem des ländlichen Raums, sondern auch der Städte: So sei in Erfurt ab dem 1. März keine ausreichende zahnärztliche Versorgung mehr gegeben, weil viele Praxinhaberinnen und -inhaber in den Ruhestand gehen, ohne einen Nachfolger zu finden. „Im Jahr 2023 beendeten beispielsweise 97 Praxen mit 106 Zahnärzten ihre Tätigkeit und nur 30 Praxen konnten an Nachfolger übergeben werden. Auf jede nicht besetzende Stelle kommen 1.680 suchende Patienten“, hatte die KZV ausgeführt.
Dieser Trend werde sich in den kommenden Jahren verstärken, deshalb müsse „sofort eine Zahnärzte-Initiative für Thüringen gestartet werden“, machte die KZV deutlich. „Wir fordern, kurzfristig Studienkapazitäten zur Verfügung zu stellen, um Zahnärzte in Thüringen für Thüringen auszubilden oder Studienplätze an anderen Universitäten für Thüringen zu finanzieren.“ Die Landesregierung müsse ihre restriktive Förderung bei Niederlassungen ändern. Und da auch die Landeshauptstadt selbst im Versorgungsgeschehen keine ausreichende zahnärztliche Versorgung mehr anbieten könne, sollten nicht nur ländliche Regionen bei der Förderung berücksichtigt werden.
Die Niederlassungsförderung greift jetzt auch für Apotheken und Zahnarztpraxen
Freitag reagierte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) auf das Ansinnen der KZV: Die Niederlassungsförderung greife jetzt auch für Apotheken und Zahnarztpraxen, teilte sie mit. Für das Haushaltsjahr 2024 stünden 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. „Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung“, sagte Werner.
Die „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen im ländlichen Raum“ vom 19. Januar 2022 trat demnach zum 31. Dezember 2022 außer Kraft. Eine novellierte „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen sowie Apotheker:innen“ ist nun rückwirkend zum 1. Januar 2023 gültig. Gefördert werden laut Werner wie bisher Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum. Gleichzeitig werde die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greife die Niederlassungsförderung zukünftig auch für Apotheken und Zahnarztpraxen, bisher stand sie nur für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung.
Als ländlicher Raum im Sinne der Richtlinie gelten Gemeinden mit unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. „Da sich die Lage in der zahnärztlichen Versorgung drastischer darstellt als in bei den Ärzten, werden Zahnarztpraxen auch in Gemeinden mit bis zu 45.000 Einwohnern gefördert“, heißt es seitens des Ministeriums. In diesem Zusammenhang könnten auch Förderungen für den Ausbau der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.