TÜV beanstandet jedes achte dentalmedizinische Röntgengerät
Wie der TÜV-Verband vergangene Woche bekanntgab, haben seine Sachverständigen im vergangenen Jahr bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte geprüft. Das waren vier Prozent mehr als im Vorjahr (2023: rund 15.000 Geräte).
Gut jede zweite (54 Prozent) der im Jahr 2024 geprüften Röntgeneinrichtungen wird demnach in der Zahnmedizin eingesetzt, die Einsatzbereiche Humanmedizin und Technik sind mit jeweils 19 Prozent vertreten, 8 Prozent entfielen auf die Veterinärmedizin.
So prüften die TÜV-Sachverständigen insgesamt 8.407 dentalmedizinische Geräte. Die meisten Prüfungen (4.965) entfielen auf „Dental-Tubus-Geräte“, 2.747 Prüfungen auf Panoramaschichtaufnahmegeräte.
Stellungnahme der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nimmt zum TÜV-Röntgenreport 2025 Stellung:
"Die Pressemitteilung des TÜV-Verbandes dient dazu, auf Grundlage eines Jahresberichtes dessen Arbeit zu promoten. Unter dem bekannten Label TÜV wird versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass die dort organisierten Sachverständigen die Gesamtheit aller Dentalröntgeneinrichtungen prüfen. Bei über 44.000 Zahnarztpraxen mit mindestens einem Tubusröntgengerät lässt die Anzahl der geprüften Geräte aber auf einen sehr viel geringeren Prozentsatz schließen.
Die Überprüfung von Röntgeneinrichtungen zu festen Fristen und nach wesentlichen Änderungen an den Geräten ist gesetzlich festgeschrieben und wird durch staatlich bestellte Sachverständige durchgeführt. Allen Prüfungen ist die entsprechende Richtlinie zugrunde zu legen. So verwundert es, dass ausdrücklich der TÜV-Verband „bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen darf“.
Klar ist, dass festgestellte Mängel behoben werden müssen. Aus den im Bericht angegebenen Mängelkategorien ist für uns eine Gefährdung der Patienten durch den Betrieb von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen aber explizit nicht erkennbar. Diese unterschwellige Behauptung aus der Pressemitteilung weisen wir deshalb entschieden zurück."
Im Ergebnis erkannten die Tester bei 1.245 aller geprüften dentalmedizinischen Anlagen mindestens einen Mangel, betroffen war ihnen zufolge also jede achte Anlage. „Insgesamt haben die TÜV-Sachverständigen 1.814 einzelne Mängel an dentalmedizinischen Geräten festgestellt, was einer durchschnittlichen Mängelanzahl von 1,46 pro beanstandetem Gerät entspricht“, heißt es in dem Bericht.
16 Prozent aller Mängel an dentalmedizinischen Röntgengeräten seien „schwerwiegend“, 54 Prozent „erheblich“ und 30 Prozent „geringfügig“.
Schwachstellen festgestellt
Am häufigsten wurden laut dem Report bei dentalmedizinischen Anlagen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel beanstandet. So hätten die Sachverständigen zwei von drei Mängel (68 Prozent) in der Dentalmedizin bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Das unterstreiche die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb, um die Strahlensicherheit im Praxisalltag dauerhaft zu gewährleisten, so der TÜV-Verband.
Insgesamt sank die Mängelquote
Werden auch die Einsatzbereiche Humanmedizin und Veterinärmedizin mit einbezogen, sank die Mängelquote 2024 im Vergleich zum Vorjahr demnach von 16 auf 12 Prozent. Dennoch blieb laut TÜV-Verband die Zahl der beanstandeten Geräte hoch: An 1.893 Röntgengeräten seien Mängel festgestellt worden, insgesamt hätten die Experten 2.849 einzelne Mängel dokumentiert.
Besorgniserregend ist laut TÜV-Verband, dass fast jeder fünfte Mangel (19 Prozent) in die Kategorie der „schwerwiegenden Mängel“ falle. Mehr als die Hälfte der gefundenen Mängel (56 Prozent) seien als „erheblich“ klassifiziert und 25 Prozent als „geringfügig“.