Verordnung von Heilmitteln wird für Zahnärzte einfacher!
Entsprechende Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuvor unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV beschlossen.
Aufgrund geänderter Gesetzesvorgaben musste Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt werden. Dabei hatte die KZBV in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärzte und Patienten zugleich bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird.
Weniger Bürokratie, näher an der Versorgung
Indem beispielsweise die bisherige Regelfallsystematik durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst wird, haben Zahnärzte die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt. Die KZBV hat auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen ab Oktober auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wird zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.
„Mit diesen Neuregelungen führen wir das Erfolgsmodell der eigenständigen zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie weiter", erläuterte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. "Heilmittel können in den Praxen jetzt noch passgenauer und zugleich bürokratieärmer verordnet werden. Das ist eine gute Nachricht für Zahnarztpraxen und ein wichtiger Baustein für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.“
Heilmittel können jetzt noch passgenauer verordnet werden
Die zahnmedizinischen Besonderheiten im Versorgungsgeschehen zu berücksichtigen, sei der KZBV ein wichtiges Anliegen gewesen, betonte auch Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des KZBV-Vorstandes: „Wir freuen uns sehr, dass der Wert einer eigenständigen vertragszahnärztlichen Versorgung vom G-BA anerkannt wird und angemessen Niederschlag in seinen Richtlinienbeschlüssen findet.“
Hintergrund: Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
Hintergrund: Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
Die Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie treten zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.