Verordnung zur Änderung der ZApprO veröffentlicht
Die Verordnung beinhaltet Änderungen und Anpassungen, die die Ausbildung und Zulassung von Zahnärzten und Zahnärztinnen betreffen, um die Qualität der zahnärztlichen Versorgung zu verbessern und den Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Die Verordnung betrifft hauptsächlich die Studienbedingungen und die Prüfungsmodalitäten für angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen, es gibt jedoch auch einige Regelungen, die sich auf bereits zugelassene Zahnärzte beziehen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Übergangsbestimmungen.
Die wichtigsten Regelungen für Studierende
Elektronische Einreichung: Anträge auf Zulassung und die Übermittlung von Unterlagen können nun auch elektronisch erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies bedeutet, dass Studierende ihre Dokumente nicht mehr physisch einreichen müssen, sondern digital übermitteln können.
Übergangsbestimmungen: Sie wurden eingeführt, um den Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Studierende genügend Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Prüfungsmodalitäten: Sie wurden präzisiert, insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Dauer der Prüfungen. Dies betrifft sowohl den ersten, zweiten als auch den dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Ziel ist, die Prüfungen praxisgerechter und transparenter zu gestalten.
Studienleistungen: Bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits Gegenstand einer Prüfung waren und endgültig nicht bestanden wurden, werden nicht anerkannt. Dies soll verhindern, dass Studierende mehrfach dieselben Prüfungen ablegen müssen, ohne Fortschritte zu erzielen.
Fächergruppen: Die Regelungen zu den Fächergruppen wurden präzisiert, um eine klarere Struktur und bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dies betrifft die Zuordnung von Fächern zu bestimmten Gruppen und die entsprechenden Prüfungsanforderungen.
Die wichtigsten Regelungen für zugelassene Zahnärzte
Fort- und Weiterbildungen: Hier gibt es neue Bestimmungen zur Anerkennung, die sicherstellen sollen, dass Zahnärzte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten „kontinuierlich aktualisieren und erweitern können“.
Berufsausübung im Ausland: Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Berufserfahrungen sollen die Mobilität von Zahnärzten innerhalb der EU und darüber hinaus erleichtern.
Elektronische Dokumentation: Zahnärzte sind nun verpflichtet, bestimmte Dokumentationen elektronisch zu führen und zu übermitteln. Dies betrifft insbesondere die Patientenakten und die Abrechnung mit den Krankenkassen.
Qualitätssicherung: Hier wurden Maßnahmen eingeführt, die regelmäßige Überprüfungen und Audits der zahnärztlichen Praxen vorsehen. Ziel ist, die Qualität der zahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern.
Übergangsregelungen: Für bereits zugelassene Zahnärzte gibt es Übergangsregelungen, die ihnen ausreichend Zeit geben sollen, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Umstellung auf elektronische Dokumentationssysteme und die Teilnahme an Fortbildungen.