Vorerst keine Sanktionen bei der ePA für alle
Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar 2025 über eine aktuelle Software zur Nutzung der ePA verfügen. Andernfalls wäre ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt und TI-Pauschale abgesenkt worden.
Sanktionen greifen erst nach dem bundesweiten Roll-out
Das BMG wies jetzt in einem Brief an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und an die Kasssenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf hin, dass eine Überprüfung, ob Praxen die geforderte Technik besitzen, erst nache dem bundesweiten Roll-out stattfinden solle. Dem Schreiben nach findet der bundesweite Roll-out „voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025“ statt.
In der vergangenen Woche hatte das Ministerium bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Roll-out seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen.
Wenn die Erfahrungen dort positiv verlaufen, schließe sich der bundesweite Roll-out – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten – an, teilte das BMG weiter mit. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.