Vorerst keine Sanktionen bei der ePA für alle
Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar 2025 über eine aktuelle Software zur Nutzung der ePA verfügen. Andernfalls wäre ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt und die TI-Pauschale abgesenkt worden.
Das BMG wies jetzt in einem Brief an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf hin, dass eine Überprüfung, ob Praxen die geforderte Technik besitzen, erst nach dem bundesweiten Roll-out stattfinden solle. Dem Schreiben nach startet der bundesweite Roll-out „voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025“.
Das elektronische Patientendossier (EPD) nutzt kaum jemand
Im Sommer 2015 wurde in der Schweiz das elektronische Patientendossier (EPD) auf den Weg gebracht. Die Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um ihre Gesundheit ist freiwillig für Patienten und für vor 2022 zugelassene Arztpraxen. Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser) müssen seit April 2022 das EPD anbieten. Dabei müssen die Schweizer selbst aktiv werden und ein EPD eröffnen, das auch jederzeit wieder geschlossen werden kann.
In dem digitalen Dokument können Arztbriefe, Pflegeberichte, Medikationslisten, Röntgenbefunde und Impfnachweise gespeichert werden. Personen und Organisationen, die nicht an der Behandlung beteiligt sind – Behörden, Krankenversicherer, Zusatzversicherer oder Lebensversicherer – haben keinen Zugriff auf das EPD. Auch der Vertrauensarzt einer Krankenkasse hat keinen Einblick in die EPD-Dokumente.
Die Speicherung des EPD erfolgt dezentral und verschlüsselt in acht zertifizierten „EPD-Gemeinschaften“. Diese befinden sich alle in der Schweiz und unterstehen dem Schweizer Recht.
Große Verbreitung hat die EPD bisher nicht: Bis Ende Oktober wurden laut der Schweizer Koordinationsstelle von Bund und Kantonen 76.795 Patientendossiers eingerichtet. Das entspricht etwa einem Prozent der volljährigen Bevölkerung.
Anfang Dezember hatte das Ministerium bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Roll-out seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen.
ELGA nutzten fast alle
In Österreich wurde 2013 die Grundlage für die Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) geschaffen. Die technische Basis sind das ELGA-Portal für Bürger, ein zentraler Patientenindex, ein Index aller Gesundheitsdiensteanbieter sowie ein Berechtigungs- und Protokollierungssystem. Die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheitsakte zu befüllen. Dazu gehören Krankenanstalten, Einrichtungen der mobilen und der stationären Pflege, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken.
Gespeichert werden bislang Entlassungsbriefe, Labor-, Radiologie- und Ambulanzbefunde sowie Medikationsdaten, aktuell läuft ein Pilotversuch zur Speicherung von Bilddaten. Perspektivisch sollen auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in die ELGA aufgenommen werden. Keinen Zugriff haben neben den vom Patienten ausgeschlossenen Gesundheitsdienstleistern Beschäftigte der staatlichen Sozialversicherungen, Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen, Behörden sowie Amts-, Schul- und Betriebsärzte und Mediziner, die für das Bundesheer tätig sind.
Die Speicherung der Gesundheitsdaten erfolgt dezentral im lokalen Datenspeicher der ELGA-GDA, davon ausgenommen sind Daten zur e-Medikation, diese werden aus technischen Gründen zentral gespeichert. Datenspeicher, in denen ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert werden, müssen sich per Gesetz auf dem Gebiet der Europäischen Union befinden, um sicherzustellen, dass das strenge europäische Datenschutzrecht als Mindeststandard gilt. Österreicher können mittels Opt-out sowohl der Verwendung einzelner Applikationen als auch der generellen ELGA-Nutzung widersprechen.
Stand 30. September 2023 haben in Österreich 9,1 Millionen Menschen die ELGA. Mehr als 279.000 Personen haben der Nutzung komplett, etwa 100.000 einzelnen Applikationen widersprochen.
Wenn die Erfahrungen dort positiv verlaufen, schließe sich der bundesweite Roll-out – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten – an, teilte das BMG weiter mit. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.