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Vorgaben für weitere ePA-Funktionen stehen

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Politik
Die gematik hat neue Spezifikationen für die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) definiert. Außerdem wurde das ePA-Infoportal mit Erklärvideos für Arzt- und Zahnarztpraxen aktualisiert.

Auf Basis der kürzlich veröffentlichten Voraussetzungen kann die Industrie sich nun daran machen, den digitalen Medikationsplan und die Übermittlung von Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) als neue Funktionen in der ePA umzusetzen. Beide Neuerungen sollen im Sommer 2025 in die Akte integriert werden.

Gefährliche Wechselwirkungen bei Arzneien vermeiden

Auf Grundlage der Medikationsdaten – dazu gehören neben Informationen zum Einnahmegrund auch Schemata zur Darstellung komplexer Dosierungen – sollen vor allem Wechselwirkungen bei Medikamenten frühzeitig erkannt und vermieden werden. Die neue Funktion soll Ärztinnen und Ärzte zudem bei der Entscheidung unterstützen, ob ein bestimmtes Medikament weiter verschrieben oder abgesetzt wird. Zu diesem Zweck können sie personenbezogene Informationen zu Allergien, Körpergröße oder Gewicht hinterlegen.

Bekanntgegeben hat die gematik außerdem die technischen Festlegungen für die Datenweiterleitung an das FDZ. Ziel ist es, mehr Patientendaten für die medizinische Forschung zu generieren.

Infomaterialien zur ePA für Zahnarztpraxen

Frisch hinzugefügt zu ihrer ePA-Themenseite hat die gematik einen Download-Bereich mit Informationsmaterialien unter anderem für zahnärztliche Praxen. Hier finden sich Praxisbeispiele, Leitfäden, Erklärvideos, Statements und konkrete Anwendungsfälle zur ePA. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert.

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