Stellenausschreibungen

Wann ist "jung und dynamisch" diskriminierend?

sg
Praxis
"Junges und dynamisches Unternehmen" ist in Stellenausschreibungen diskriminierend, "junges, dynamisches Team" nicht. Die Begründungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) finden Sie hier!

In zwei Urteilen machen die Richter deutlich, was bei Stellenausschreibungen unter diskriminierend zu verstehen ist - und was nicht.

Diskriminierend: "junges, dynamisches Team"

Diskriminierend ist demnach, wenn ein Arbeitgeber in einer Stellen­aus­schreibung eine Tätigkeit in einem "jungen dynamischen Team" anbietet (BAG, Urteil vom 11. August 2016, Az.: 8 AZR 406/14)

Die Richter argumentierten, dass diese Formulierung nicht nur den Zustand eines Teams beschreibt, sondern vielmehr der Arbeitgeber damit zum Ausdruck bringt, dass er einen Arbeitnehmer sucht, der ebenso jung und dynamisch ist wie die Mitglieder des vorhandenen Teams. Andernfalls wäre die Formulierung in der Stellenausschreibung ohne Aussagegehalt und damit überflüssig.

Geklagt hatte in dem konkreten Fall ein 42-jähriger Bewerber, der vom Unternehmen abgelehnt wurde. Er sah darin eine gesetzeswidrige Diskriminierung aufgrund des Alters. Er berief sich unter anderem auch darauf, dass die Firma einen 28-jährigen Bewerber eingestellt hatte.

Nicht diskriminierend: "junges und dynamisches Unternehmen"

In einem zweiten Fall entschied das BAG, dass die Formulierung "junges und dynamisches Unternehmen" nicht diskriminierend ist (BAG, Urteil vom 23. November 2017, Az.: 8 AZR 604/16).

Die beiden Begriffe "jung" und "dynamisch" dienen demnach zur Beschreibung des Alters des Unternehmens. Dieser Umstand sage nichts über das Alter der in der Firma Beschäftigten aus. Aus der Formulierung "junges und dynamisches Unternehmen" lasse sich hiermit keine bestimmte Erwartung an das Lebensalter der Stellenbewerber ableiten.

Geklagt hatte eine abgelehnte 53-jährige Bewerberin. Sie sah in der Stellenformulierung eine Altersdiskriminierung.

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