Prognose für Beitragsbemessungsgrenzen

Wer gut verdient, zahlt 2025 deutlich mehr

sth
Politik
Aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Krankenversicherung 2025 deutlich steigen. Das sei schlüssig, sagt ein Experte.

Nächstes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung wohl auf 66.150 Euro angehoben; im laufenden Jahr liegt sie bei 62.100 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die BBG ab 2025 nach aktuellem Planungsstand 96.600 Euro (2024: 90.600 Euro). Der Wert legt fest, bis zu welchem Höchstbetrag das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig ist.

Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) wird steigen, und zwar von aktuell 69.300 Euro auf 73.800 Euro im kommenden Jahr. Wer mit seinem Brutto-Arbeitsjahresentgelt über der JAE-Grenze liegt, ist von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen.

Die Zahlen beziehen sich auf den Referentenentwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt hat.

Gerechter, aber noch nicht gerecht genug

Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ausschlaggebend ist die Lohnzuwachsrate, die das BMAS in seinem Referentenentwurf mit 6,37 Prozent beziffert hat.

Die 2025 wahrscheinlich wesentlich höher angesetzte BBG bezeichnet der Ökonom Martin Werding gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) als „schlüssig und business as usual“. Werding ist der von den Arbeitgebern nominierte Kandidat für den Sachverständigenrat der sogenannten „Wirtschaftsweisen“. Nach dem kräftigen Inflationsschub kämen nun die Löhne hinterher, was sich eben auch auf die Obergrenze für Zahlungen an die Sozialversicherungen auswirke.

Der Sozialverband VdK bezeichnete die Erhöhung als „eine faire Anpassung“, die aber noch nicht weit genug ginge. „So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt. Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen: Der Sozialverband VdK fordert eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen, auch solche aus Vermietungen und Vermögen, fügte sie hinzu.

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