Zusatzbeitrag wird ab 2019 geteilt
Der Bundestag entschied heute über den " Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ", kurz: über die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung der GKV.
Dabei geht es um den 2015 eingeführten Zusatzbeitrag der Kassen, den Arbeitnehmer seitdem allein aufbringen müssen und der künftig wie der reguläre Beitragssatz zur Hälfte auch von den Arbeitgebern bezahlt werden soll. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Grünen angenommen. Die Abgeordneten von AfD und Linke enthielten sich, die Fraktion der FDP stimmte gegen das Gesetz. Einer Übersicht des GKV-Spitzenverbands zufolge erheben unter den bundesweit offenen Krankenkassen die Merck BKK, SECURVITA BKK und VIACTIV Krankenkasse mit 1,7 Prozent den höchsten und die hkk mit 0,59 Prozent den niedrigsten Zusatzbeitrag. Die Metzinger BKK verzichtet auf diese Zusatzbelastung ihrer Mitglieder.
Entlastung für Arbeitnehmer unterer Einkommensklassen, von Rentnern und Selbstständigen
Der Vorlage zufolge soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Derzeit zahlen hauptberuflich Selbstständige ihre Krankenversicherungsbeiträge auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, auch wenn ihre tatsächlichen Einkommen darunter liegen. Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der GKV beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, etwa ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte.
Während der Aussprache nannte die Unionsabgeordnete Karin Maag zwei Rechenbeispiele: Arbeitnehmer von 3.000 Euro zahlen dann 15 Euro weniger, ein Ruheständler mit einer Rente von 1.000 Euro fünf Euro weniger. Der Bundesminister für Gesundheit kündigte eine Entlastung knapp acht Milliarden Euro an: 6,9 Milliarden Euro für gesetzlich Versicherte und 800 Millionen für Selbstständige . Parallel wird jedoch der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent steigen. Dies hatte die Bundesregierung bereits am 10. Oktober beschlossen. Trotzdem verspricht Spahn in der Pressemitteilung seines Ministeriums: "Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto."