STIKO aktualisiert Impfempfehlung zur AstraZeneca

Zweitimpfung für unter 60-Jährige soll mit mRNA-Impfstoff erfolgen

pr/pm
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen aktualisiert: Bei unter 60-Jährigen, denen beim ersten Termin AstraZeneca verimpft wurde, soll die Zweitimpfung bevorzugt mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Auf Basis der derzeit verfügbaren Evidenz und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen pandemischen Lage soll AstraZeneca für Personen im Alter über 60 Jahren verwendet werden, präzisiert die STIKO weiter. Der Einsatz von AstraZeneca für eine erste oder zweite Impfstoffdosis unterhalb dieser Altersgrenze soll aber - nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz - nach sorgfältiger Aufklärung möglich bleiben.

Die STIKO verweist darauf, dass hinsichtlich der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Menschen, die bereits eine erste Dosis AstraZeneca erhalten haben, noch keine wissenschaftliche Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit einer heterologen Impfserie vorliege. Bis dahin solle die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff verabreicht werden.

Aufgrund der immer noch begrenzten Impfstoffverfügbarkeit soll die Impfung zunächst nur Personengruppen angeboten werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die arbeitsbedingt entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.

Die STIKO hat in ihrer Empfehlung weitere Aktualisierungen vorgenommen:

  • Der Impfabstand der beiden mRNA-Impfstoffe soll sechs Wochen (statt – wie in der EU-Zulassung angegeben – drei bis vier Wochen) betragen

  • Empfohlen wird jetzt auch der Ein-Dosen-Vektorimpfstoff von Johnson& Johnson, der vor kurzem die EU-Zulassung erhalten hatte.

  • Patientinnen und Patienten mit chronischen dialysepflichtigen Nierenerkrankungen werden nun in die Priorisierungsstufe 2 aufgenommen.

EMA rät bisher nicht zu Einschränkungen bei AstraZeneca

Die STIKO-Empfehlung soll zusammen mit der wissenschaftlichen Begründung nach Ostern im Epidemiologischen Bulletin publiziert werden. Vorab ist der Empfehlungstext samt praktischer Hinweise auf der STIKO-Homepage veröffentlicht.

Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat bisher nicht zu Einschränkungen beim Impfen mit AstraZeneca geraten. Derzeit laufen aber noch Überprüfungen zu Hinweisen über die Gefahr von seltenen Sinusvenenthrombosen im Gehirn. Eine aktualisierte Empfehlung der EMA ist für deren Sitzung des Sicherheitsausschusses vom 6. bis 9. April zu erwarten.

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