Maßnahmen in Zeiten von Covid-19

Hygiene und Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis

LL
Praxis
Welche Maßnahmen können ZahnärztInnen ergreifen, um sich und die Patienten während der Virushochphase zu schützen?

Informationen und Handlungsempfehlungen zur Berufsausübung für Zahnarztpraxen in der akuten Ausbreitungsphase des SARS-CoV-2 Erregers halten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Robert Koch Institut (RKI) bereit:

Bei der Terminanbahnung:

  • Risiko-Anamnese und Beratung weitestgehend am Telefon leisten

  • Terminvereinbarung je nach Beschwerden und Dringlichkeit abwägen

  • Informationen und Verhaltensmaßnahmen auf der Praxis-Homepage kommunizieren, dort an prominenter Stelle platzieren

  • Hinweis, sich bei Erkältungssymptomen nicht in die Arztpraxis zu begeben, sondern zunächst telefonisch das Vorgehen abzustimmen

  • Allgemeinverständliche Hinweise zu SARS-CoV-2 und der zugehörigen Krankheit COVID-19 einschließlich Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen (Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Abstand halten) kommunizieren

  • Hinweis zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117

  • Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit postalischer Zustellung der AU-Bescheinigung nutzen

  • Möglichkeit der postalischen Zustellung von Rezepten und Überweisungen nutzen

Im Wartezimmer:

  • Zeitschriften und Spielzeug aus dem Wartebereich entfernen

  • Patienten darauf hinweisen, möglichst wenige Oberflächen und Türklinken zu berühren

  • Alle von Patienten berührten Oberflächen regelmäßig desinfizieren (wischdesinfizieren)

  • Anzahl der wartenden Personen soweit beschränken, dass diese angemessenen Abstand halten können

  • Trennung der Patientengruppen: Wo räumlich möglich, Patientenmanagement im Eingangs- beziehungsweise Wartebereich durchführen, Risikopatienten in isoliertem Wartebereich oder in freien Behandlungsräumen platzieren

  • Begleitpersonen bitten, wenn möglich die Praxis zu verlassen und Patienten erst nach Behandlungsende vor der Praxis abzuholen

  • Regelmäßig lüften

Im Behandlungszimmer:

  • Durchführung unaufschiebbarer Behandlungen, eventuell vertagen von weniger dringenden Eingriffen beziehungsweise Vorsorgekontrollen (vor allem bei Risikopatienten) bis zum Abklingen der Pandemie

  • besonders gründliche Händedesinfektion

  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (mindestens FFP2, besser FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen) sowie Schutzbrille

  • Absaugung optimieren

  • Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen

  • Räume nach Behandlung lüften

Im Verdachtsfall oder bei Infektion mit Covid-19:

  • Räumliche oder organisatorische Trennung des erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde

  • Das Personal legt persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille mit Seitenschutz, Atemschutzmaske (mindestens FFP2), Handschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube an

  • Patienten nach Betreten der Praxis für die Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen

  • Für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen tragen

  • Patienten anhalten, vor Verlassen der Praxis die Hände zu desinfizieren

  • Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen

Nach der Behandlung eines bestätigten Verdachtfalls oder bereits Infizierten, rät das RKI nur für Kontaktpersonen der Kategorie I und bei erhöhtem Expositionsrisiko der Kategorie II zu einer 14-tägigen Quarantäne.

Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen haben für alle Beteiligten höchste Priorität und können Leben retten.

Grundsätzlich im Notfall

Ressourcen-schonender Umgang mit Schutzmitteln

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.