Hygiene und Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis
Informationen und Handlungsempfehlungen zur Berufsausübung für Zahnarztpraxen in der akuten Ausbreitungsphase des SARS-CoV-2 Erregers halten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Robert Koch Institut (RKI) bereit:
Bei der Terminanbahnung:
Risiko-Anamnese und Beratung weitestgehend am Telefon leisten
Terminvereinbarung je nach Beschwerden und Dringlichkeit abwägen
Informationen und Verhaltensmaßnahmen auf der Praxis-Homepage kommunizieren, dort an prominenter Stelle platzieren
Hinweis, sich bei Erkältungssymptomen nicht in die Arztpraxis zu begeben, sondern zunächst telefonisch das Vorgehen abzustimmen
Allgemeinverständliche Hinweise zu SARS-CoV-2 und der zugehörigen Krankheit COVID-19 einschließlich Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen (Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Abstand halten) kommunizieren
Hinweis zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117
Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit postalischer Zustellung der AU-Bescheinigung nutzen
Möglichkeit der postalischen Zustellung von Rezepten und Überweisungen nutzen
Im Wartezimmer:
Zeitschriften und Spielzeug aus dem Wartebereich entfernen
Patienten darauf hinweisen, möglichst wenige Oberflächen und Türklinken zu berühren
Alle von Patienten berührten Oberflächen regelmäßig desinfizieren (wischdesinfizieren)
Anzahl der wartenden Personen soweit beschränken, dass diese angemessenen Abstand halten können
Trennung der Patientengruppen: Wo räumlich möglich, Patientenmanagement im Eingangs- beziehungsweise Wartebereich durchführen, Risikopatienten in isoliertem Wartebereich oder in freien Behandlungsräumen platzieren
Begleitpersonen bitten, wenn möglich die Praxis zu verlassen und Patienten erst nach Behandlungsende vor der Praxis abzuholen
Regelmäßig lüften
Im Behandlungszimmer:
Durchführung unaufschiebbarer Behandlungen, eventuell vertagen von weniger dringenden Eingriffen beziehungsweise Vorsorgekontrollen (vor allem bei Risikopatienten) bis zum Abklingen der Pandemie
besonders gründliche Händedesinfektion
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (mindestens FFP2, besser FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen) sowie Schutzbrille
Absaugung optimieren
Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen
Räume nach Behandlung lüften
Im Verdachtsfall oder bei Infektion mit Covid-19:
Räumliche oder organisatorische Trennung des erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde
Das Personal legt persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille mit Seitenschutz, Atemschutzmaske (mindestens FFP2), Handschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube an
Patienten nach Betreten der Praxis für die Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen
Für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen tragen
Patienten anhalten, vor Verlassen der Praxis die Hände zu desinfizieren
Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen
Nach der Behandlung eines bestätigten Verdachtfalls oder bereits Infizierten, rät das RKI nur für Kontaktpersonen der Kategorie I und bei erhöhtem Expositionsrisiko der Kategorie II zu einer 14-tägigen Quarantäne.
Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen haben für alle Beteiligten höchste Priorität und können Leben retten.
Grundsätzlich im Notfall
Ressourcen-schonender Umgang mit Schutzmitteln
Ressourcen-schonender Umgang mit Schutzmitteln