So sieht es die Bundeszahnärztekammer

Reflektionen zur „Oralmedizin“

Die Ausführungen von Professor Reichart unterstreichend, sehe ich mich veranlasst, den Sachverhalt noch einmal klarzustellen. Vorab: Eine Gleichsetzung der Begriffe Oralmedizin und Zahnheilkunde führt, wie es sich ja auch bisher immer wieder gezeigt hat, zu einer maximalen Verwirrung. Die Terminologie „oral medicine“ (englisch) ist der Begriff für ein Spezialgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, so wie Professor Reichart das vorstehend beschrieben hat. Bisher wurde im deutschen Sprachgebrauch die Terminologie „Oralmedizin“ verwendet, um das globale zahnärztliche Tätigkeitsfeld zu beschreiben. Da dieses aber zur oben genannten Verwirrung führen kann, und wir uns dem internationalen Geschehen nicht entziehen können und wollen, schlage ich vor, „Oralmedizin“ in dem Sinne zu benutzen, wie Professor Reichart es für den weltweiten Gebrauch beschrieben hat. Unsere deutsche Bezeichnung für unser zahnärztliches Tätigkeitsfeld ist dieZahn-, Mund- und Kieferheilkundemit ihren verschiedenen Unterabteilungen, zu denen auch die Mundschleimhauterkrankungen als „Oralmedizin“ gehören. Wie wichtig diese für die gesamte Zahnheilkunde ist, zeigen unter anderem die sechs Beiträge des diesjährigen Fortbildungsteils in dieser zm-Ausgabe, der sich genau dem Thema Mundschleimhaut, also der „Oralmedizin“ nach Reichart, widmet.  

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