Praxis-EDV wird ungewollt teurer

Mit Leasing in die Kostenfalle

Weil liquide Mittel in vielen Zahnarztpraxen knapper werden, gewinnt das Leasen innovativer Geräte gegenüber einem Kauf mit Eigenmitteln oder einer Bankfinanzierung an Boden – zumal Leasingraten genauso wie Zinsen von der Steuer abgesetzt werden können. Dabei wird häufig ein kündbarer Leasingvertrag unterschrieben, weil viele Zahnärzte hoffen, so flexibler handeln zu können. Aber das kann ein teurer Irrtum sein.

Die rasante Entwicklung im Hardware-Bereich macht EDVAnlagen zum idealen Leasingobjekt. In unserem Beispiel soll eine neue Praxis-EDV für 25 520 Euro angeschafft werden. Bei monatlichen Raten von 900 Euro wird eine Laufzeit von 32 Monaten vereinbart. Das bedeutet, dass die Leasingfirma in dieser Zeit alle Kosten einschließlich des Gewinns vom Leasingnehmer bezahlt bekommt. Vor die Wahl gestellt, einen Leasingvertrag für einen festen Zeitraum oder einen kündbaren Vertrag abzuschließen, tendieren viele Ärzte zum kündbaren Vertrag, wobei sie übersehen, dass auch diese Verträge eine feste Grundlaufzeit haben, in der nicht gekündigt werden kann. Erst danach fängt die Kündbarkeit an. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Leasingfirma aber auch hier Gewinn und Kosten „eingespielt“.

Im Fachjargon heißen diese kündbaren Verträge nicht umsonst „Endlos-Leasingverträge“ – denn häufig wird der Kündigungstermin übersehen. Dann läuft der Vertrag meist automatisch sechs Monate weiter. Für unser Beispiel bedeutet das: Der Leasingnehmer hat 32 Monate lang 900 Euro, insgesamt 28 800 Euro bezahlt. Damit hat er der Firma einen Gewinn von 3 280 Euro beschert, denn die Anlage hatte ja nur 25 520 Euro gekostet. Läuft der Vertrag nun weitere sechs Monate, weil der Leasingnehmer den Kündigungstermin verpasst hat, zahlt er insgesamt 34 200 Euro – womit sich der Gewinn der Leasingfirma auf 8 680 Euro mehr als verdoppelt hat.

Wer diesen vertraglichen Fallen entgehen will, sollte vor der Unterschrift Rücksprache mit seinem Steuerberater nehmen. Falls bislang schon kündbare Verträge abgeschlossen wurden, gehören die Kündigungstermine rot angestrichen in den Kalender.

Christian FunkeRechtsanwalt und SteuerberaterHauert 344227 Dortmund

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