EU-Gesundheitsministerrat in Luxemburg

Politik der kleinen Schritte

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Für mehr Freizügigkeit bei der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen hat sich der EU-Gesundheitsministerrat am 26. Juni in Luxemburg ausgesprochen. Damit könnte über Europa der Weg für das Kostenerstattungsprinzip geebnet werden, das die Zahnärzteschaft seit Jahren einfordert.

Eine „Politik der kleinen Schritte“ soll es zunächst sein. Deswegen haben die Gesundheitsminister die Europäische Kommission nicht beauftragt, selber mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu entwickeln. Vielmehr soll sie eine „hochrangige Reflexionsgruppe“, bestehend aus Vertretern der nationalen Gesundheitsministerien, koordinieren. Die Mitgliedstaaten der Union wollen ihre „Verantwortung für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung in vollem Umfang“, wie dies im EU-Vertrag festgeschrieben ist (Art. 152), weiterhin gewährleistet wissen.

Zugleich ist man sich darüber im Klaren, dass der europäische Gesundheitsmarkt längst Realität ist, ausgelöst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der letzten Jahre. So ist auch der Richtungswechsel der EU-Gesundheitsminister zu erklären. Während ihre Meinungen zu dem Thema bis vor kurzem noch divergierten, erklärten sie während eines informellen Treffens im vergangenen Februar in Malaga erstmals einvernehmlich, dass konkrete Maßnahmen erforderlich seien, damit dem EuGH im Gesundheitsbereich nicht länger die gesetzgebende Rolle überlassen bleibe. Alle Bürger der EU – ob Urlauber, Arbeitgeber oder Rentner – sollen sich künftig im europäischen Ausland auch ohne komplizierte Formulare behandeln lassen können. Grenzüberschreitende Versorgungen dürfen nicht durch nationales Recht behindert werden. Nutznießer ist der Patient, dessen gesundheitliche Anliegen und Interessen, so die Minister, „in vollem Maße“ berücksichtigt werden müssen.

Vier Handlungsfelder

Auf vier Handlungsfelder haben sich die EUGesundheitsminister geeinigt, die die Expertengruppe zur Vereinfachung grenzüberschreitender ärztlicher Hilfe bearbeiten wird. Einmal soll die Möglichkeit untersucht werden, hochspezialisierte Referenzzentren einzurichten, die allen Patienten der EU für spezifische Krankheiten zugänglich sind. Ziel ist die Verbesserung des Zugangs zu Versorgungsdienstleistungen, die eine Konzentration von Ressourcen im Hinblick auf Qualität und Kosteneffizienz erforderlich machen. Zweitens wird eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Nutzung der Kapazitäten für die Behandlung von Patienten angestrebt – so etwa bei der „Überweisung“ von Patienten ins europäische Ausland, dem Management der Patientenerwartungen in Mitgliedstaaten mit Kapazitätsengpässen oder der Mobilität der Behandler als Alternative zur Mobilität der Patienten.

Drittens soll die grenzübergreifende Gesundheitsversorgung am Beispiel der Euregios untersucht werden, für die bereits bilaterale oder transregionale Vereinbarungen bestehen. Die Euregios gelten als Laboratorien für praxisnahe Entwicklungen, etwa für den Informationsaustausch über Versorgungsstrukturen und Abrechnungssysteme oder die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Schließlich soll auch die Behandlung von Patienten erleichtert werden, die sich langfristig in einem anderen Land aufhalten. Zu den möglichen Maßnahmen gehört die Einführung einer europäischen Krankenversicherungskarte.

Im September wird die Expertengruppe voraussichtlich ihre Arbeit aufnehmen. Ein Zwischenbericht könnte bis zum nächsten EUGesundheitsministerrat Anfang Dezember vorliegen. Bereits bis zum Herbst nächsten Jahres soll der Abschlussbericht der Gruppe mit Vorschlägen für mögliche gesetzgeberische Maßnahmen veröffentlicht werden – in der Hoffnung, dass die Mitgliedstaaten zwischenzeitlich nicht durch mögliche weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofes überholt werden, heißt es in Brüssel. Experten sehen voraus, dass sich das deutsche Gesundheitswesen über die EU längerfristig zu einem Mischsystem aus Sachleistung und Kostenerstattung entwickeln wird.

Claudia RitterBundeszahnärztekammer Büro Brüssel,1. Avenue de la Renaissance, B - 1000 Brüssel

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