Umsetzung der Ausbildungsverordnung Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Mit Bravour gemeistert

Ein Jahr nach Einführung der neuen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) galt es, ein Fazit zu ziehen, neue Perspektiven aufzuzeigen und weitere Synergieeffekte zu erzielen. Aus diesem Grund lud die Bundeszahnärztekammer nach Berlin ein zu einer Koordinierungskonferenz der Länderkammern. Das wichtigste Ergebnis gleich vorweg: Auch die Musterfortbildungsordnungen für ZMF, ZMP und ZMV sollen aktualisiert werden.

Alles in allem zeigte sich, wie wichtig Koordination und Austausch sind. Die Kammern haben die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung mit hohem personellen Aufwand gemeister. Gleich zu Beginn betonte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, die langjährige gute Zusammenarbeit der einzelnen Länder bei den Belangen der zahnärztlichen Mitarbeiterinnen. Gerade auch in Zukunft würden sich in diesem Bereich weitere Herausforderungen entwickeln.

Einen zentralen Punkt der Diskussionen nahm die Überlegung ein, die Musterfortbildungsordnungen der BZÄK zur Zahnmedizinischen Fachhelferin (ZMF), Zahnmedizinischen Prophylaxehelferin (ZMP) und Zahnmedizinischen Verwaltungshelferin (ZMV) zu aktualisieren. Hintergrund: Inhalte der Musterfortbildungsordnungen, die aus dem Jahre 1998 stammen, sind jetzt Bestandteil der neuen Ausbildungsverordnung für die ZFA, das heißt, der Abstand von der Ausbildung zur Fortbildung hat sich verringert. Deswegen war man sich in Berlin einig, dass etwas geschehen muss. Die Koordinierungskonferenz empfiehlt dem Vorstand der Bundeszahnärztekammer, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Aktualisierung erarbeiten soll.

Neuer Delegationsrahmen

Ein weiterer Punkt zeigte sich als wichtig, wie Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, verdeutlichte: Der Einsatz-beziehungsweise Delegationsrahmen für die zahnärztlichen Mitarbeiterinnen müsse überarbeitet werden. Er stamme aus dem Jahre 1993 und bedürfe dringender Aktualisierung. Auch hier solle nach dem Votum der Teilnehmer die Arbeitsgruppe aktiv werden. Als ein weiterer Beratungspunkt kam die Koordinierung der Fortbildung zur Dentalhygienikerin (DH) zur Sprache.

Die Tätigkeit der ZFA ist zwar für junge Frauen reizvoll, jedoch erscheint es weiterhin nötig, das Interesse für diesen Beruf auszubauen und die Attraktivität zu steigern. Für Dr. Dr. Henning Borchers, Kammerpräsident aus Niedersachsen und im Vorstand der BZÄK zuständig für die Belange der Fachangestellten, war es deshalb ein großes Anliegen, das Gebiet der Sympathiewerbung und die Aufklärung über das Berufsbild auszubauen. Er sprach sich dafür aus, die Öffentlichkeitsarbeit der Länderkammern zu intensivieren, wobei auf die vielfältigen Möglichkeiten der Fortbildung im Bereich der Praxismitarbeiterinnen verwiesen werden soll.

Zur Ausgestaltung der Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung informierte Dr. Edith Zey, Sachverständige der BZÄK im Neuordnungsverfahren AusbVO ZFA, die Konferenzteilnehmer.

Intensiv erläuterte sie die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung und gab praxisrelevante Tipps. Aus pädagogischen Gründen seien komplexe handlungsorientierte Aufgabenstellungen für die Zwischenprüfung empfehlenswert, sagte sie. Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung und solle eine Orientierung über den Stand der Kenntnisse geben. Im Abschlusszeugnis sei es empfehlenswert, Einzelnoten auszuweisen.

Es fand ein intensiver Erfahrungsaustausch und Sachstandsbericht statt. Ziel müsse es weiterhin sein, genügend Angebote zu schaffen, um die Information der Berufsschullehrer und Zahnärzte zur neuen Ausbildungsverordnung zu gewährleisten. Dabei müsse die Qualität der Ausbildung an oberster Stelle stehen. Die Umsetzung des Lernfeldkonzeptes sei dabei von großer Bedeutung.

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