Die Bundesregierung plant

Gewerbesteuer für die Freien Berufe

Alles deutet darauf hin, dass es noch in diesem Jahr zu Änderungen bei der Gewerbesteuer kommen wird. Davon werden allem Anschein nach auch die Freiberufler betroffen sein. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) tritt dem energisch entgegen

„Die Last der Gemeindefinanzierung soll wieder auf mehr Schultern verteilt werden, unter anderem durch die Heranziehung der bisher von der Gewerbesteuer unbehelligten Freiberufler und Selbstständigen.“ Für den SPD-Bundestagsabgeordneten Horst Schmidbauer war die Entscheidung über Steuererhöhungen für die Freien Berufe bereits wenige Tage nach der Bundestagswahl gefallen. In einem Brief vom 17. Oktober 2002 an den Präsidenten der Bayerischen Ärztekammer beschwichtigt das Mitglied der Regierungsfraktion: Wegen der teilweisen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuerschuld bleibe eine „geringe Restbelastung nur noch in Gemeinden mit besonders hohen Hebesätzen“. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in seiner „Agenda 2010“ Mehrbelastungen für Ärzte, Anwälte und Architekten in Aussicht gestellt.

Was die Mär von den „unbehelligten Freiberuflern“ angeht, soviel vorab: Bereits heute fließen 15 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer den Gemeinden zu. Da 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland ohnehin als Personenunternehmen firmieren, folglich keine Körperschaftssteuer sondern Einkommenssteuer zahlen, ist dies nicht gerade wenig. Die Ursachen der kommunalen Finanznot sind auch nur bedingt mit wegbrechenden Steuereinnahmen zu erklären. Viel dramatischer verlaufen die Entwicklungen auf der Ausgabenseite. Immer mehr Arbeitslose rutschen in die Sozialhilfe ab, immer mehr Aufgaben werden von Bund und Ländern auf die Gemeinden übertragen.

So trifft die Feststellung des ehemaligen Grünen-Abgeordneten Oswald Metzger den Nagel auf den Kopf: „Die Finanzlage der Kommunen ist erbärmlich.“ Eine eigenständige Ausgabenpolitik erscheint kaum noch möglich. Darüber hilft auch der – bei Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer eingeräumte – Anteil der Städte und Gemeinden an der ebenfalls rückläufigen Umsatzsteuer (2,2 Punkte) nicht hinweg. Zu drastisch fallen die Einbußen bei Einkommensund Gewerbeertragssteuer, den beiden klassischen Säulen kommunaler Verwaltungshaushalte, aus. Minus 11,5 Prozent in 2001 und minus 9,7 Prozent in 2002 lautete die Bilanz der Stadtkämmerer bei der Gewerbesteuer, minus 4,1 Prozent in 2001 und minus 0,9 Prozent im Vorjahr bei der Einkommenssteuer. Gleichzeitig wuchsen die Ausgaben der Kommunen im vergangenen Jahr um fünf Prozent (Deutscher Städte- und Gemeindetag, Finanzprognose zur kommunale Haushaltslage 2003).

Die Klage über die Finanzknappheit der Kommunen bewegt nicht nur Politiker in Bund und Ländern, auch die Wirtschaft macht sich Gedanken über Veränderungen bei den Gemeindesteuern. Während Nordrhein-Westfalen ein Modell ins Gespräch gebracht hat, das eine Erstreckung der Gewerbesteuer auf die Freien Berufe vorsieht und ertragsunabhängige Kostenelemente in die Bemessungsgrundlage einbezieht (NRW-Modell), favorisiert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Zuschlagsrecht der Gemeinden bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Nachdem eine vom Bundesfinanzminister im Herbst vergangenen Jahres eingesetzte Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen sich nicht schlüssig wurde, welcher dieser beiden Vorschläge Gesetzesform erreichen sollte, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jetzt ein „Kompromiss-Modell“ vorgestellt.

Kompromiss vorgestellt

Danach soll die Gewerbesteuer auf die Freien Berufe sowie eventuell auf die Landwirte erweitert werden. Steuerpflichtig werden demnach alle Gewinneinkünfte. Ertragsunabhängige Bestandteile wie Leasingraten, Zinsen und Mieten sollen jedoch – im Gegensatz zum NRW-Modell – außerhalb der Bemessungsgrundlage bleiben. Weil es sich damit um eine reine Gewinnsteuer handelt, die außerdem pauschal auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden kann, geht Finanzminister Hans Eichel davon aus, dass es sich um eine für Personenunternehmen belastungsneutrale Lösung handelt.

Stichhaltige Argumente

Dieser Behauptung tritt Dr. med. dent. Wolfgang Heubisch, Mitglied im Präsidium des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), entgegen: „In den bisher diskutierten Modellen, findet eine Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer nur bis zu einem bestimmten Hebesatz statt, der in einer Vielzahl der Städte längst überschritten wird.“ Grundsätzlich gegen die Einbeziehung Freier Berufe in die Gewerbesteuer führt Heubisch ins Feld: „Gewerbliche Tätigkeiten dienen der Ertragsmaximierung. Das unterscheidet den Gewerbebetrieb – nicht nur steuerrechtlich – von der Zahnarztpraxis. Die Einführung der Gewerbesteuer hat unweigerlich Auswirkungen auf die Form der Berufsausübung.“ Hinzu komme, dass die „klassischen“ Freiberufler Honorare auf der Basis gesetzlicher Gebührenordnungen erhalten, die den Kostenfaktor „Gewerbesteuer“ nicht berücksichtigen. Heubisch: „Nachdem der Verordnungsgeber es in den letzten 15 Jahren nicht für nötig befunden hat, die Zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen, wird er uns auch bei einer Einbeziehung in die Gewerbesteuer im Stich lassen.“

Nicht nur Wirtschaftsverbände, auch namhafte Finanzwissenschaftler, sprechen sich für die Abschaffung der Gewerbesteuer aus. Ihr Hauptargument: Die zusätzliche kommunale Unternehmenssteuer in der Ausprägung einer Gewerbeertragssteuer – eingeführt 1936 – ist in Europa inzwischen eine Rarität. Sie kostet den Wirtschaftsstandort Deutschland Attraktivität, ist wegen der konjunkturanfälligen Ertragslage der Unternehmen krisenanfällig und gilt selbst bei den Gemeinden als unverlässliche Steuerquelle. Um die Finanzierung kommunaler Aufgaben dauerhaft zu sichern, plädieren Fachleute stattdessen für eine kommunale Unternehmenssteuer in Form eines Zuschlages zur Einkommens- und Körperschaftssteuer. Prof. Lars Feld (Lehrstuhl für Finanzwissenschaft an der Universität Marburg): „Damit dies ohne Erhöhung der steuerlichen Gesamtbelastung geschehen kann, bedarf es einer Senkung der Einkommenssteuer und einer Anhebung der Körperschaftssteuer.“

Noch ist offen, zu welcher Reform der Steuergesetzgeber sich am Ende der Debatte über eine „Revitalisierung der Gewerbesteuer“ entscheidet. Angesichts wachsender Haushaltsdefizite in den Kommunen drängt die Zeit. Alles deutet darauf hin, dass es noch in diesem Jahr zu Änderungen bei der Gewerbesteuer kommen wird. Aus Sicht der Freien Berufe wird es darauf ankommen, Steuermehrbelastungen mit guten Argumenten entgegenzutreten. Das setzt voraus, sich aktiv in die Debatte, die bislang allein von den Kommunen dominiert wird, einzuschalten.

Rechtsanwalt Peter KnüpperHauptgeschäftsführer der Bayerischen LandeszahnärztekammerFallstr. 3481369 München

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