Privatkassen im Visier
Dr. Dorothea Siems
Wirtschaftskorrespondentin im Parlament
Die privaten Krankenversicherer sind alarmiert. Die SPD-Spitze hat die von einer parteiinternen Arbeitsgruppe vorgelegten Vorschläge zur Einführung einer Bürgerversicherung abgesegnet.
Auch wenn Krankenkassen, Ökonomen und Juristen das Reformvorhaben politisch für nicht mehrheitsfähig halten, fürchten die privaten Krankenversicherer dennoch, dass sie in einem künftigen Gesundheitswesen möglicherweise keine Rolle mehr spielen sollen. Denn nicht nur die Pläne von SPD und Grünen, die erklärtermaßen die private Krankenversicherung (PKV) in ihrer bisherigen Form abschaffen wollen, treiben die Versicherer um. Auch die Überlegungen der CDU zur Einführung von einkommensunabhängigen Kopfpauschalen zur Finanzierung der Krankenkassen könnten der Versicherungswirtschaft das Wasser abgraben. Denn mit der bislang diskutierten Höhe einer Prämie von rund 200 Euro könnten die privaten Anbieter kaum konkurrieren.
Sicher ist es richtig, dass die heutige Grenze zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ökonomisch nicht zu begründen ist. Neun von zehn Bürgern sind in ein Zwangssystem eingebunden. Nur zehn Prozent billigt man das Recht zu, frei über den Umfang ihres Versicherungsschutzes zu wählen. Statt wie die SPD anzustreben, das Zwangssystem auf alle auszuweiten, sollten sich die Reformer besser die PKV zum Vorbild nehmen.
Zwar kann auch nicht bei den Privaten alles bleiben wie es ist. So ist es unakzeptabel, dass es den Mitgliedern heute kaum möglich ist, ihre Versicherung zu wechseln, weil sie die Altersrückstellungen nicht mitnehmen können.
Doch gegenüber den gesetzlichen Kassen bietet die PKV ihren Kunden unbestreitbare Vorteile. Sie können wie bei der Autoversicherung frei über den Umfang ihres Versicherungsschutzes wählen.
Das Prinzip der Kostenerstattung bietet zudem den Patienten Transparenz. Das System ist auch aufgrund der Kapitaldeckung viel besser für die bevorstehende Über alterung der Bevölkerung gerüstet. Denn während die gesetzliche Krankenversicherung im Umlageverfahren arbeitet, also von der Hand in den Mund lebt, werden in PKVen Altersrückstellungen gebildet. Jede Generation zahlt somit die von ihr verursachten Gesundheitsausgaben vollständig selbst. In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen werden die künftigen Beitragszahler dafür bluten müssen, dass heute keine Vorsorge betrieben wird.
Um das Gesundheitswesen zukunftsfest zu machen, sollten die Reformer für Kapitaldeckung und größere Wahlfreiheit für alle Versicherten sorgen. Rot-Grün plädiert stattdessen dafür, die wenigen marktwirtschaftlichen Ansätze in der Krankenversicherung vollends abzuschaffen. Zwar will man offiziell die PKV nicht abschaffen. Doch sie soll nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung arbeiten. Dies aber wäre Etikettenschwindel.
Die Erfahrungen seit der Einführung der freien Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung haben gezeigt, dass der Wettbewerb hier nicht funktioniert. Immer wieder erließ der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Regelungen mit dem Ziel, die Beitragssatzunterschiede zwischen den Kassen einzuebnen. Ihr Leistungskatalog ist ohnehin bis auf kosmetische Unterschiede identisch. Die einzig echte Konkurrenz für AOK und Co. sind denn auch die privaten Wettbewerber.
Die Abschaffung der PKV wäre keineswegs nur für deren heutige und potenzielle Kundschaft ein Ärgernis. Für viele Ärzte und andere Leistungsanbieter, die vielfach auf diese Einnahmen angewiesen sind, könnte ein solcher Schritt das Aus bedeuten. Auf längere Sicht würden aber auch die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung stärker zur Kasse gebeten werden, wenn der heilsame Konkurrenzdruck per Gesetz ausgeschaltet würde.
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