Endspurt
Die Zeit drängt. Bei Bundesfinanzminister Hans Eichel liegt bereits der Champagner auf Eis. Er erwartet ab dem nächsten Jahr Mehreinnahmen aus der Lebensversicherung. Denn nur noch bis zum 31. Dezember 2004 erlaubt der Gesetzgeber den Abschluss von Lebensversicherungen zu den alten Bedingungen: Bei Ablauf des Vertrages gibt es die Erträge bislang steuerfrei. Ab dem nächsten Jahr lohnt sich für die meisten der Abschluss einer Police nicht mehr. Denn das ausgezahlte Kapital muss nach Abzug der eingezahlten Beiträge voll versteuert werden. Nur wer die Sechzig erreicht und zuvor mindestens zwölf Jahre lang eingezahlt hat, braucht nur die Hälfte des Gewinns zu versteuern.
Das gilt auch für die klassische Rentenversicherung mit Wahlrecht. Entscheidet der Kunde sich für die Einmalauszahlung des gesamten Kapitals, greift Eichel bei der Hälfte der Erträge zu. Wieviel ihm zusteht, hängt vom persönlichen Steuersatz des Sparers ab.
Deshalb kann es sich durchaus lohnen, jetzt zu prüfen, ob sich der Abschluss einer Lebensversicherung zu den alten Bedingungen noch lohnt.
Um in den Genuss der steuerfreien Auszahlung zu gelangen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre.
• Der Kunde zahlt mindestens fünf Jahre lang Beiträge ein.
• Die Hinterbliebenen bekommen mindestens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme als Todesfallleistung, wenn der Versicherte stirbt.
Die klassische Variante
Im Angebot haben die Vertreter zwei unterschiedliche Produkte. Zum einen die klassische Kapitallebensversicherung:
Die Gesellschaft investiert das Geld ihres Kunden nach Abzug von Provision, Verwaltungskosten und Risikoschutz in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und einen kleinen Teil in Aktien.
Auf den Sparanteil seines Beitrags bekommt der Kunde eine garantierte Verzinsung in Höhe von derzeit 2,75 Prozent. Dazu gibt es eine Gewinnbeteiligung, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird.
Im Durchschnitt liegen die Gutschriften bei 4,4 Prozent – einschließlich der Garantieverzinsung. Der Kunde muss sich also um nichts kümmern. Der Anbieter trägt das Risiko, jährlich mindestens 2,75 Prozent Zins zu erwirtschaften.
Die zweite Wahl
Zum anderen die fondsgebundene Lebensversicherung: Hier investiert der Kunde in verschiedene Fonds – jedenfalls den Teil der Beiträge, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Zum Teil kann er die Fonds selbst auswählen. Es gibt keine Garantieverzinsung, dafür aber die Aussicht auf höhere Renditen als bei der klassischen Lebensversicherung.
Das volle Risiko liegt beim Kunden. Wird es ihm zu hoch, kann er die Fonds wechseln, meist gegen Gebühr. Die zahlt er auch für das Fondsmanagement. Der Vorteil gegenüber einem Fondssparplan: Die Erträge bleiben steuerfrei.
Profit für Versicherer
Vorteile bringt diese Variante vor allem den Anbietern, denn deren Verlustrisiko ist denkbar gering. Deshalb können die Versicherer diese Policen mit besonders langen Laufzeiten ausstatten. In fantasievollen Varianten sollen sie Interessenten dazu animieren, sich den Steuervorteil noch auf lange Zeit zu sichern.
Die Überlegung dabei: Bislang enden die meisten Versicherungsverträge mit dem 60. oder 65. Lebensjahr. Wer das ausgezahlte Kapital wiederum in eine Lebensversicherung investieren wird, muss qua Gesetz bei der nächsten Auszahlung den Überschuss – also ausgezahltes Kapital minus Beiträge – versteuern.
Selbstverständlich fallen bei einem neuen Vertrag auch wieder Abschlusskosten an. Gesellschaften wie Gerling, LV 1871 oder Aspecta locken jetzt diese treuen Kunden mit so genannten Langläufern. Dabei handelt es sich um Verträge für fondsgebundene Lebensversicherungen mit Laufzeiten weit über das Rentenalter des Kunden hinaus, zum Teil bis zum 100. Lebensjahr.
Natürlich wird niemand so lange Beiträge zahlen wollen. Das ist bei diesem Konzept auch nicht vorgesehen. Der Kunde bedient den Vertrag mindestens fünf und längstens 30 Jahre. Danach kann das Geld arbeiten. Der Zinseszinseffekt ist bei solchen Laufzeiten enorm hoch.
Die Anbieter schwärmen von Renditen bis zu zwölf Prozent. Realistisch ist vielleicht die Hälfte. Doch Vorsicht ist angebracht, wenn es um die Kosten für einen solchen Vertragsabschluss geht.
Vor allem die Provision für den Vermittler kann einen großen Teil der Renditen wieder auffressen. Richtet sich doch die Höhe des Entgelts nicht mehr nach der Vertragssumme sondern nach der Laufzeit.
So kommen leicht bis zu zwölf Prozent der Beitragssumme an Kosten zusammen. Schon allein aus diesem Grund muss ein solcher Vertrag mindestens 20 Jahre laufen, damit er sich lohnt. Außerdem gleichen sich Schwankungen am Kapitalmarkt auch erst während einer langen Laufzeit aus.
Zukunftszauberei
Widersteht der Kunde allen schönen Zukunftsmalereien, zaubert der Vertreter noch ein Highlight aus dem Hut. Mit dem packt er ihn bei seinen Emotionen und dem Verantwortungsbewusstsein für seine Kinder. Damit auch der Nachwuchs noch in den Genuss der steuerfreien Auszahlung der Lebensversicherung gelangen kann, können Eltern für ihre gerade geborenen oder auch schon pubertierenden Töchter und Söhne eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen. Sie sind dann Versicherungsnehmer, der Sprössling der Versicherte. Ändern lässt sich das, wenn die Kinder volljährig sind. Dann wird der Vertrag auf sie übertragen. Entweder sind die Eltern bereit, auch weiterhin die Beiträge zu überweisen oder aber die Kinder entscheiden selbst, ob sie weiterzahlen wollen oder nicht. Bei diesen Produkten sind Laufzeiten bis zu 60 Jahren möglich.
Großeltern mit Einstein gelockt
So wirbt der Allianz Kinderplan Vorsorge mit einem Mindesteintrittsalter des Kindes von Null und maximal 16 Jahren und einem Endalter von mindestens 55 Jahren. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich einen Teil des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen, wenn zum Beispiel die Ausbildung finanziert werden muss, das Kind sich ein Eigenheim kaufen will oder sich beruflich für die Selbständigkeit entscheidet. Am Ende der Laufzeit trifft der Nachwuchs dann die Entscheidung darüber, ob er sich das Geld als Rente oder auf einmal auszahlen lässt. So oder so ähnlich präsentieren sich auch die Produkte der Konkurrenz. Die Aspecta-Versicherung wirbt für ihre Einstein-Police. Hierbei zahlen die Eltern oder später das Kind 27 Jahre lang monatlich 50 Euro. Zum 60. Geburtstag des Kleinen verspricht ihm die Aspecta einen Kontostand von 854 000 Euro. Vorausgesetzt die Fonds, in die investiert wurde, steigen jährlich um neun Prozent im Wert und das Geld bleibt in der Kasse. Der Knackpunkt dabei: Wollen die Kinder eine solche Versicherung überhaupt? Dagegen spricht schon die Statistik: Bei der Hälfte der abgeschlossenen Lebensversicherungen stellen die Kunden die Beitragszahlungen vorzeitig ein.
Das Thema Vorsorge wird vor allem für die nachwachsende Generation immer wichtiger. Doch die Frage ist, ob es richtig ist, sich auf eine so lange Zeit schon jetzt festzulegen? Grundsätzlich sollte man sich an die Empfehlung der Verbraucherschützer halten: Risiken gesondert absichern und die Geldanlage ebenfalls individuell gestalten. Möglichkeiten, aus denen man jederzeit ohne große Verluste wieder aussteigen kann, gibt es genug. Deshalb brauchen sich auch fürsorgliche Eltern und Großeltern sich nicht von der Panikmache anstecken lassen und noch schnell einen steuergünstigen Vertrag zu Gunsten der Kinder oder Enkel abschließen. Günstige Gelegenheiten gibt es auch noch 2005 ohne hohe Abschlusskosten.
Lohnenswert oder Vergeudet
Interessanter könnte der Abschluss einer Lebenspolice noch in diesem Jahr für Kunden mit hohem Einkommen sein. Allerdings sollten Freiberufler, wie zum Beispiel Zahnärzte, zuvor mit der spitzen Feder rechnen. So können sie wahrscheinlich die Beiträge nicht mehr steuerlich geltend machen, da sie bereits mit den Abgaben für das Versorgungswerk die Vorsorgepauschale ausnutzen.
Wer aber viel Geld auf die hohe Kante gelegt hat und den Sparerfreibetrag bereits ausnutzt, kann sich über eine steuerfreie Auszahlung des angesparten Kapitals am Ende der Laufzeit freuen. Denn auf alle Erträge, die über die Freigrenzen hinausgehen, greift ansonsten die Steuer zu. Der Abschluss eines Vertrags zu den alten Bedingungen kann sich also lohnen.
„Fünf plus sieben“
Eine weitere Möglichkeit, sich noch schnell steuerfreie Gewinne zu sichern, ist das Sparen nach der Formel „fünf plus sieben“. Die Idee dabei: Der Kunde zahlt einmalig eine größere Summe in das Depot der Versicherung ein. Daraus entnimmt die Gesellschaft fünf Jahresbeiträge für eine Kapitallebensversicherung. Um eine weitere Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung zu schaffen, bleibt das Geld nun sieben Jahre lang im Depot. Während dieser Zeit zahlt die Versicherung Depotzinsen, die versteuert werden müssen. Erst am Ende des zwölften Jahres kann der Kunde über sein eingezahltes Kapital plus dann steuerfreie Erträge verfügen, vorausgesetzt der Vertrag wird noch vor dem Jahreswechsel unterschrieben.
Der Nachteil: Das Kapital liegt zwölf Jahre lang fest. Über das bei der Versicherung geparkte Geld kann man nur vorzeitig verfügen, wenn man Verluste in Kauf nimmt. Entschließt man sich in dieser Zeitspanne, endlich die lange geplante Weltreise in Angriff zu nehmen oder entdeckt man plötzlich das lange gesuchte Kunstwerk, hat man möglicherweise ein Liquiditätsproblem.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch die meist zu optimistischen Prognosen über die Höhe der Depotzinsen. Davon sollte man sich nicht blenden lassen. Wichtiger als zweifelhafte Versprechungen ist die Stärke der Versicherung. Deshalb empfiehlt es sich, bei den besten der Branche abzuschließen. Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ veröffentlichte eine Liste mit 76 Versicherern – getestet von den Assekuranz- Analysten von Morgen & Morgen. Acht von ihnen schnitten mit der Bestnote ab, zum Beispiel die Anbieter Allianz, Asstel, Debeka oder R+V.
Gut versichert Geld ausgeben
Interessant kann eine Kapitallebensversicherung aber nicht nur zum Geldanlegen, sondern auch für das Gegenteil sein. Muss zum Beispiel eine neue Praxiseinrichtung angeschafft werden, könnte sie über eine Lebensversicherung zu den alten Bedingungen finanziert werden. Das funktioniert so: Der Zahnarzt nimmt einen tilgungsfreien Kredit auf. Diesen bedient er nur mit den Zinsen. Mit dem Geld für die Tilgung spart er eine Lebensversicherung an.
Deren Ablaufleistung nutzt er für die Rückzahlung des Kredits. Die Zinsen für den Kredit setzt der Spitzenverdiener von der Steuer ab. Die Erträge aus der Kapitallebensversicherung kassiert er steuerfrei. Hat die Versicherung gut gewirtschaftet und die Rendite beträgt mehr als die garantierten 2,75 Prozent, dann dürfte ein Gewinn übrig bleiben.
Privatier in spe
Wer sich für das Alter einen möglichst hohen Lebensstandard sichern will und deshalb den Abschluss einer privaten Rentenversicherung plant, sollte sich diesen Entschluss gut überlegen. Für die Unterschrift vor Silvester spricht, dass die Gesellschaften erst im nächsten Jahr höhere Beiträge verlangen werden. Denn dann haben sie die Prognosen der im Juni veröffentlichten Sterbetafel mit der höheren Lebenserwartung ihrer Kunden in die Tarife eingearbeitet. Die Beiträge steigen dann, weil die Versicherten länger Renten beziehen werden. Doch inwieweit die Anbieter ihre hohen Renditeversprechen bei den Rentenversicherungen halten können, ist fraglich. Jedenfalls will ihnen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Werben mit den alten Daten verbieten. Die Kunden sollen nicht getäuscht werden.
Steuerlich betrachtet hat Hans Eichel das Nachsehen: Er darf nur auf den Ertragsanteil der Renten zugreifen, und der sinkt ab dem 1. Januar 2005 für Alt- und Neuverträge. Die 65-Jährigen versteuern dann statt 27 nur noch von 18 Prozent.
Marlene Endruweit