Feststellungen und Forderungen der zuständigen Verbände und Gremien
Die zur Verfügung stehende Datenlage in Deutschland weist auf die Notwendigkeit einer Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung, insbesondere im Bereich der zahnmedizinischen Prävention, von Menschen mit Behinderung hin. Im Zusammenhang mit kollektivprophylaktischen Maßnahmen, ist in den Einrichtungen der Pflege die Kochsalzfluoridierung nachdrücklich zu empfehlen.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass durch eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung innerhalb der Gesundheitssysteme eine Vielzahl von Möglichkeiten für die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht.
Die Diskussion um notwendige gesundheitsökonomische Ressourcen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung machte deutlich, dass eine alleinige Betreuung über karitativ tätige Organisationen nicht möglich ist. Dies gilt ebenso für Lösungen ausschließlich unter den Restriktionen des GKV-Systems. Positiv zeigte sich, dass die Kostenträger Bereitschaft erkennen lassen, mit der Zahnärzteschaft nach Lösungen auch außerhalb des Systems zu suchen.
Das Symposium machte deutlich, dass eine Verbesserung der epidemiologischen Datenlage notwendig ist und eindeutiger Forschungsbedarf im Hinblick auf diagnostische, präventive und therapeutische Ansätze besteht.
Interdisziplinäre und transdisziplinäre Versorgungsansätze sind zu verstärken.
Im Rahmen der Fortbildung der Zahnärzteschaft sind die medizinische Kompetenz als auch die berufsethische Verantwortung zur Betreuung von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Zwingend notwendig ist die Integration des gesamten zahnärztlichen Behandlungsteams bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung. Gemeinsame Fortbildungsmöglichkeiten sind notwendig, um praxisrelevante Versorgungsstrategien umzusetzen. Die soziale Kompetenz des gesamten Behandlungsteams wird hierdurch gestärkt.
Spezialisierungen von Zahnarztpraxen sind vor dem Hintergrund der fachlichen Weiterentwicklung sinnvoll. Dies könnte unter Umständen durch strukturierte Fortbildungsangebote gelöst werden.
Die Vernetzung der Aktivitäten zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderung mit anderen medizinischen Fachdisziplinen, Pflegeeinrichtungen und Sozialträgern ist notwendig. Auch international ist ein verstärkter Austausch über die Aktivitäten sinnvoll.
Die Auswertung des Symposiums wird im Rahmen der Koordinierungskonferenz der Prophylaxereferenten am 17.9.2004 in Kooperation mit den Veranstaltern vorgenommen. Kooperationsansätze, beispielhafte Lösungsvorschläge aus verschiedensten Einrichtungen und verstärkter Austausch zwischen den zuständigen Partnern in den Körperschaften und Organisationen sind Gegenstand der weiteren Aktivitäten und Beratungen.
Es besteht die Notwendigkeit, fachliche Grundsätze bei der spezifischen Betreuung von Menschen mit Behinderung zu definieren. Eine wissenschaftliche Stellungnahme der DGZMK für die Betreuung von Menschen mit Behinderung und den spezifischen Ansatz über die Lachgasanalgesie ist notwendig.
Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Bund Deutscher Oralchirurgen (BDO),Zentrum für Zahnmedizin, Abt. Zahnerhaltung und Präventivzahnmedizin,Charité Campus Virchow Klinikum Berlin,Fakultät für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Witten-Herdecke;Berlin, den 26. April 2004 BZÄK