Außerordentliche Vertreterversammlung der KZBV in Neuss

Keine Zweidrittelmehrheit für neue Satzung

Das Vorhaben des KZBV-Vorstandes, auf der außerordentlichen Vertreterversammlung (VV) am 19. Juni in Neuss Satzungsänderungen für eine nach GMG ab 2005 modifizierte KZBV zu verabschieden und so einer Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde vorzubeugen, ist gescheitert. Vorrangig Delegierte der bayerischen und niedersächsischen Landes-KZVen und Mitglieder des FVDZ-Bundesvorstandes opponierten gegen die Anträge des Vorstandes, um, so Antragsgegner und KZV-Vorsitzender Niedersachsens Dr. Karl-Horst Schirbort, „ein politisches Zeichen zu setzen“. Das Ergebnis: Bei nur zwei fehlenden Stimmen für die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde die geplante Einflussnahme auf Satzung und Wahlordnung der künftigen KZBV abgeblockt, das Feld somit dem Bundesgesundheitsministerium überlassen.

„Der politische Wille des Satzungsgebers sollte Vorrang vor dem der Aufsichtsbehörde haben.“ Dieser Satz aus dem Eröffnungsstatement des Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. Gunther Lichtblau, erhielt im Verlauf der außerordentlichen VV eine eigenwillige Note. Denn eigentlich war der Versuch des ehemaligen KZBV-Vorsitzenden Dr. Schirbort, durch einen Gegenantrag die Vorschläge des Vorstandes für eine Satzungsänderung und neue Wahlordnung der VV zu verhindern, vom Plenum abgewiesen worden. Der KZV-Vorsitzende Niedersachsens – „Ich bin der einzige, der übrig geblieben ist, der nicht mehr Vorsitzender sein will“ – forderte, dass „die Abstimmung über die neue Satzung der KZBV .... von der neu gewählten/bestimmten Vertreterversammlung vorzunehmen“ sei, weil „die derzeitige Vertreterversammlung .... unter völlig anderen – selbstverwaltenden – Bedingungen gewählt“ wurde und „nicht Entscheidungen für hauptamtliche Strukturen treffen kann“. Diese Einstellung wurde von der VV nicht geteilt, der Antrag mit 68 Nein-Stimmen bei 50 Ja-Stimmen (plus eine ungültige Stimme) abgelehnt.

Auch der FVDZ-Bundesvorsitzenden Dr. Wilfried Beckmann apellierte an die VV, die Satzung nicht zu verabschieden, um sich „nicht zum Handlanger des Gesetzes zu machen“. Aber sein Vorstoß, eine Abstimmung über die Anträge des Vorstandes durch Übergang zur Tagesordnung auszubremsen, verlief mit 71 Nein- und 48 Ja- Stimmen ebenfalls im Sande. Wortbeiträge aus anderen KZVen – im Wesentlichen außer denen Bayerns und Niedersachsens – spiegelten die in diesen Abstimmungen ablesbare Einstellung, durch Verabschiedung der Satzungsänderungen und einer Wahlordnung die durch das GMG ohnehin geschrumpften Einflussmöglichkeiten zu nutzen, wider.

Die Pflicht, an Bord zu bleiben

Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Denn trotz der einfachen Mehrheit reichte es nicht für die bei Satzungsänderungen vorgesehenen zwei Drittel der Delegiertenstimmen. Der KZBV-Vorstand, der seine Anträge in drei nach Themenbereichen geschnürten Paketen – „Anpassung der Satzung an die Neufassung des SGB V durch das GMG“, „Neufassung der Bestimmungen ... zur Zusammensetzung der VV“ und „Einführung eines gewichteten Stimmrechtes für die Vertreter in der KZBV-VV“ – zur Abstimmung einbrachte, scheiterte bei den ersten zwei Themenblöcken mit jeweils zwei fehlenden Stimmen am Sperr-Drittel der Antragsgegner und verzichtete angesichts dieser Entwicklung auf den Wahlgang für den dritten Themenbereich.

Zuvor hatte der amtierende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz in einer ausführlichen Rede vor den Delegierten die Motive des Vorstandes, Sachlage und mögliche Konsequenzen eines Scheiterns der Beschlussfassung dargestellt: „Natürlich ist und bleibt der Ausstieg aus der GKV das Ziel einer zukunftsorientierten Berufspolitik, denn natürlich bietet die GKV in ihrer jetzigen Struktur keine beruflichen Perspektiven.“

Aber selbst „wenn es besser ist, außerhalb des starren GKV-Systems Gestaltungsverantwortung im Wettbewerb zu übernehmen, als innerhalb für die Hilflosigkeit der Politik Prügel zu beziehen“, könne man die Kollegenschaft „nicht seelenruhig, aber verständnislos dem maroden Seelenverkäufer überlassen“.

Fedderwitz mahnte die Delegierten, ihre berufspolitische Verantwortung wahrzunehmen: „Solange die Standespolitik nicht erfolgreich vermitteln kann, warum man in die Boote muss, solange hat sie auch die Pflicht, mit an Bord zu bleiben.“ Zu den kommenden Problemfeldern der Gesundheitspolitik im zahnärztlichen Bereich – darunter GOZ, ZE-Festzuschüsse – werde man sich, so Fedderwitz, „realistisch positionieren müssen“. Fedderwitz forderte angesichts der neu formulierten GMG-Regularien die Delegierten auf, mit ihrem Beschluss dazu beizutragen, dass die Gremien der künftigen Vertreterversammlungen und der hauptamtlichen Vorstände in den KZVen und in der KZBV von der freiberuflichen Zahnärzteschaft besetzt werden könnten. Man müsse sich wehren gegen die „unverfroren markierte Zielrichtung von Politik, Ministerialen und Kassenfunktionären, uns Ärzten und Zahnärzten eine wie auch immer geartete Interessenvertretung zu nehmen“. Der Vorsitzende warnte davor, künftige Entscheidungen „willfährigen, das bisherige System vor sich hertragenden Romantikern“ zu überlassen. In Zukunft gehe es darum, „die gesteigerten Kompetenzen einer VV auszufüllen und einen hauptamtlichen Vorstand angemessen zu kontrollieren“. Voraussetzung dafür sei die Selbstverpflichtung, „aktiv an einer Satzung und an einer Wahlordnung mitzuarbeiten“.

Kein Kotau vor dem GMG

In den meisten Länder-KZVen – auch in der opponierenden KZV Niedersachsens – wurden die erforderlichen Satzungsänderungen und Wahlordnungen bereits verabschiedet. Also lautete der Appell des KZBV-Vorsitzenden: „So wie in den KZVen augenscheinlich niemand ein Interesse daran hatte, sich eine Satzung von der zuständigen Aufsichtsbehörde aufdrücken zu lassen, so gilt das auch für die Bundesebene.

Entsprechend wurde der Satzungsausschuss der KZBV um Mithilfe bei der Erarbeitung der Anträge des Vorstandes zur Änderung der Satzung und der Wahlordnungen gebeten. Der in den Anträgen des Vorstandes eingebrachte, unter Vorsitz des Satzungsausschussvorsitzenden Dr. Winfried Klaas erarbeitete Entwurf ermögliche, so Fedderwitz, „eine umfassende Kontrolle eines hauptamtlichen Vorstandes“ und eine, wenn auch „in die Korsettstangen des GMG“ gezwängte, „immer noch selbstbewusste Mitgestaltung“. Letztlich liege es „in erster Linie an einer VV, wie intensiv sie einem Vorstand auf den Füßen steht, und wie kompetent sie Inhalte einer zukünftigen vertragszahnärztlichen Politik vorzugeben oder gar vorzuleben in der Lage ist“.

Ziel der vom Vorstand eingebrachten Anträge war es, neben den vom Gesetzgeber vorgegebenen 34 „geborenen“ Vertretern – den hauptamtlichen Vorsitzenden und jeweils einem Stellvertreter aus den Länder- KZVen – die verbleibenden 26 Vertreterplätze so zuzuordnen, dass eine Gewichtung nach den Größen der KZVen möglich wird. Fedderwitz zu den Anträgen des Vorstandes: „Das Satzungsmodell ist kein Kotau vor dem GMG – ganz im Gegenteil! Folglich ist diese Vertreterversammlung auch nicht der Startpunkt einer Wallfahrt zu Ulla Schmidt.“

Die Forderungen des Vorsitzenden scheiterten, so die KZBV, „im Wesentlichen an den Gegenstimmen der KZVen Bayern und Niedersachsen“. Die in der Aussprache von vielen Delegierten geforderte realistische Differenzierung zwischen den keineswegs zur Debatte stehenden Zielsetzungen der Zahnärzteschaft und der Verantwortung, für die Kollegen weitestgehenden Einfluss auszuüben, stand konträr zum Ansinnen der Antragsgegner, gegenüber dem Gesetzgeber ein eindeutiges politisches Zeichen zu setzen. Fedderwitz: „Durch die Blockade der Anträge wurde die Chance verspielt, als ernst genommene, eigenverantwortlich und verantwortungsvoll handelnde Körperschaft wahrgenommen zu werden. Aller Voraussicht nach wird nun die Aufsichtsbehörde, das BMGS, der KZBV vorschreiben, welche Satzung ab 2005 gilt. Damit hat sich die Zahnärzteschaft freiwillig unter die Kuratel des BMGS gestellt.“

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.