KBV-Seminar zur EU-Ost-Erweiterung

Kraftakt für die Akteure im Gesundheitswesen

Der Countdown für die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um zehn neue Mitgliedstaaten läuft. Ab 1. Mai 2004 schwillt die EU von 15 auf 25 Nationen an. Auf einem Seminar der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Ende März in Berlin, das sich mit der Entwicklung des Gesundheitswesens in einem erweiterten Europa beschäftigte, wurde deutlich, welche Chancen aber auch Risiken sich für die alten wie neuen Mitgliedstaaten durch die Erweiterung ergeben.

Wenn sich die Grenzen zwischen Ost und West durch die EU-Erweiterung noch weiter öffnen, dann steht auch Patienten aus der tschechischen Republik, aus Polen oder der Slowakei sowie den anderen sieben Beitrittsländern eine gesundheitliche Versorgung in Deutschland prinzipiell ebenso zu wie umgekehrt.

Und auch Ärzte und Zahnärzte können ihren Beruf fortan grundsätzlich in jedem der 25 EU-Länder ausüben. Inwieweit Versicherte und Leistungserbringer allerdings von diesen Freiheiten Gebrauch machen, steht noch in den Sternen. Sollte es jedoch zu erheblichen Wanderungsbewegungen von Patienten vor allem aus wirtschaftlich schlechter gestellten osteuropäischen Ländern, allen voran Polen, in Staaten mit einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung wie Deutschland kommen, so kann dies nach Ansicht des KBV-Vorsitzenden Dr. Manfred Richter-Reichhelm dazu führen, „dass das Herkunftsland überfordert ist, wenn dessen Krankenversicherung die hohen Preise im EU-Nachbarland nicht bezahlen kann“.

Umgekehrt machte Gudrun Schaich-Walch, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, darauf aufmerksam, dass Patienten aus Deutschland bedenken müssten, dass sie einem EULand, in dem beispielsweise Zahnersatzleistungen günstiger angeboten würden als bei uns, gleichwohl nicht unbedingt dieselbe Qualität erwarten dürfen. Gerade für diesen Bereich aber rechnet Schaich-Walch schon bald vermehrt mit „Abwanderungsbewegungen“ ins nahe gelegene europäische Ausland.

Richter-Reichhelm warnte zudem davor, gut ausgebildete, junge Ärzte aus den neuen Mitgliedstaaten gezielt abzuwerben, da dies zu Lasten der Versorgung der Menschen in den Beitrittsländern gehen könne. Einem solchen „Braindrain“ lässt sich seiner Meinung nach nur erfolgreich entgegenwirken, indem sich die Gesundheitssysteme in den neuen EU-Ländern „langsam aber sicher konsolidieren“.

Doch obwohl die Beitrittsstaaten bereits seit geraumer Zeit enorme – und mitunter auch durchaus erfolgreiche – Anstrengungen unternehmen, um ihre Anpassungsfähigkeit an die Herausforderungen der EU unter Beweis zu stellen, wird es nach Ansicht von Matthias Wissmann, Vorsitzender des Bundesausschuss für EU-Angelegenheiten, voraussichtlich noch 20 bis 30 Jahre dauern, bis sich die Lebensverhältnisse und die Gesundheitssysteme annähernd angeglichen haben.

Kommission macht Druck

So viel Zeit werden die neuen EU-Länder allerdings nicht haben, denn die Europäische Kommission in Brüssel übt zunehmend Druck auf die Mitgliedstaaten aus, eine gemeinsame europäische Sozial- und nun auch Gesundheitspolitik zu implementieren. Deutlich wird dies vor allem durch den Vorstoß der EU-Kommission, unter der harmlos klingenden Bezeichnung der „offenen Methode der Koordinierung“ die Mitgliedstaaten dazu zu zwingen, ihre nationalen Gesundheitssysteme weiterzuentwickeln und anzugleichen (siehe Kasten).

Mit diesem noch recht jungen politischen Instrument versucht die EU-Kommission auf Bereiche einzuwirken, für die sie eigentlich keine originäre vertragliche Kompetenz besitzt. Grund hierfür ist die Erkenntnis, dass sich die EU nur auf der Basis einer soliden gemeinsamen Sozial- und Gesundheitspolitik zu einer global führenden Wirtschaftsund Währungsmacht entwickeln kann. Dass dies nicht nur ein reines Lippenbekenntnis ist, beweist die Tatsache, dass die Anwendung der „offenen Methode der Koordinierung“ für die Gesundheitswesen sich explizit im Entwurf einer EU-Verfassung wiederfindet, deren Verabschiedung im Juni ansteht.

Damit wird die alleinige Zuständigkeit der EU-Mitglieder für die Organisation ihrer nationalen Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung jedoch zur reinen Makulatur, wie Professor Dr. med. Reinhard Busse, Institut für Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität Berlin, unmissverständlich darlegte.

„Zudem darf nicht übersehen werden, dass die EU-Kommissare aus anderen Politikfeldern ebenfalls Einfluss auf die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten nehmen können, vor allem was die Durchsetzung der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes sowie das Wettbewerbs- und Kartellrecht angeht.“ Beispiele hierfür seien die wegweisenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeitregelung und zum freien Warenund Dienstleistungsverkehr in der ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung.

Wie ernst es die Brüsseler Bürokraten mit einer Angleichung der sozial- und gesundheitspolitischen Systeme meinen, hat die Kommission gerade erst erneut unter Beweis gestellt. Auf ihrer jährlichen Frühjahrstagung Ende März in der belgischen Hauptstadt verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs die wirtschafts- und sozialpolitische Agenda der EU. Sie basiert auf der so genannten Lissabon-Strategie vom Frühjahr 2000. Hiernach soll sich Europa bis 2010 zur wettbewerbsstärksten Region der Welt entwickeln. Um dieses hehre Ziel zu erreichen, verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten unter anderem dazu, ihre Sozialleistungs- und Gesundheitssysteme zu modernisieren. Welch ungeheuren Kraftakt dies insbesondere von den Beitrittsländern sowie den -anwärtern Bulgarien, Rumänien – und voraussichtlich der Türkei – erfordert, ist unschwer zu erraten.

Petra SpielbergLiebstöckelweg 965191 Wiesbaden

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