Anforderungen an Zusatzversicherungen

Mehr als billig

Zusatzversicherungen heißen so, weil sie einen bestehenden Schutzergänzen (sollen), und nicht, weil sie durch Zusätze im „Kleingedruckten“geprägt werden. Bei den vom Gesetzgeber initiierten Ergänzungspolicen fürden ambulanten Sektor im Gesundheitswesen muss jeder Patienten sehrgenau hinschauen, um das passendste Angebot für sich zu finden. Hier können Zahnärzte vor allem eine Botschaft weitergeben:Abwarten biszum Herbst, dann erst prüfen, abwägen, unterschreiben.

Noch knirscht Sand im Getriebe der Gesetzesmaschinerie. Doch zurzeit ist gerade das Kleingedruckte interessant, weil die Rahmenbedingungen umstritten sind.

Zusatzpolicen, zum Beispiel für den stationären Bereich, sind schon lange auf dem Markt. Wo liegt der Hase also im Pfeffer?

Der Gesetzgeber erlaubt mit dem Paragrafen 194 Abs. 1a Sozialgesetzbuch V-neu den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstmalig, im Gesundheitssektor mit privaten Krankenversicherungsunternehmen zu kooperieren, betont Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt- Universität Berlin, und damit im Schnitt besonders günstige Bedingungen zu schaffen. Makeln dürften die Kassen nicht!

Die Frage, warum der Gesetzgeber das jetzt ermöglicht, sei unbeantwortet geblieben, moniert Schwintowski: „Ich glaube, dass hier möglicherweise eine Wettbewerbsbeschränkung nicht mit der Europäischen Union (EU) konform geht.“

Als Großabnehmer – eigentlich Großanbieter, weil sie ja ihre hohe Versichertenzahl anbieten – konnten einige, insbesondere große Kassen in der Tat günstige Sonderangebote für die Masse ihrer Versicherten bereits aushandeln. Davon können zum Beispiel jene Patienten profitieren, die bei den Privaten bislang außen vor blieben, weil sie für einen aus finanzieller Sicht sinnvollen Wechsel in eine private Vollversicherung zu alt oder zu krank waren. Ansonsten ist der Begriff „günstig“ mit Vorsicht zu genießen: Zum einen handelt es sich hier um Konfektionsware für die breite Masse und wird – wie der Anzug von der Stange – nur dem genau passen, auf den die zu Grunde gelegten Durchschnittskriterien zutreffen. Zum anderen ist die „Günstigkeit“ an den Zeitraum gebunden, für den der Patient bei dieser Krankenkasse versichert ist.

„Koppeln“ heißt „binden“

Diese Koppelungsgeschäfte, die die Kassen auf Geheiß des Gesetzgebers zurzeit initiieren, konterkarieren den Wettbewerbsgedanken im Gesundheitswesen, monieren Fachleute. Klartext: Will der gesetzlich Versicherte eines Tages die Krankenkasse wechseln, steht er im Regen – ohne Schirm, den behält die jeweilige Kasse. Das heißt, nicht ganz: Er kann weiter beschirmt herum laufen, muss sich aber dann – inzwischen natürlich älter und eventuell morbider – seinen Schutz entweder auf privatem Terrain zu dann aktuellen, sprich härteren Konditionen neu suchen und in Kauf nehmen, die Altersrückstellungen aus der bisherigen privaten Zusatzversicherung zu verlieren. Oder der Betreffende verzichtet darauf, mit der gesetzlichen Versicherung auch die private zu wechseln und führt deren bisherigen Vertrag fort, allerdings zu den teureren Bedingungen des Normaltarifs – denn er zählt ja dann nicht mehr zur „privilegierten Masse“. Hier wird deutlich: Die Kombi-Angebote sollen die Kassenversicherten binden.

Für diesen Versicherungsbereich läuft der Wettbewerb um Abschlüsse für Zusatzpolicen schon auf Hochtouren, im Internet bie- ten zahlreiche Unternehmen an, sofort den „günstigsten“ Anbieter oder Tarif nach individuellen Angaben zu finden. Am liebsten gleich. Immerhin handelt es sich um fast 90 Prozent der Krankenversicherten, das geht aus einer Emnid-Studie für die Continentale Krankenversicherung 2002 hervor. Laut dieser hatte jeder dritte unzufriedene GKVVersicherte bereits 2002 eine Zusatzversicherung abgeschlossen, privat Versicherte seien mit den Leistungen zufriedener gewesen. Potenzielle Kandidaten werden zurzeit gelockt mit Zusagen wie „Option auf Tarifumstellung private Krankenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von zehn Jahren“. Das ist ein klares Signal dafür, dass künftige Umsteiger auf die PKV ebenfalls schon jetzt an ein bestimmtes Unternehmen gebunden werden sollen. Doch noch ist es viel zu früh, um sich klar für eine Zusatzversicherung zu entscheiden.

Guter Rat braucht Zeit

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Freie Verband (FVDZ) warnen daher ebenso wie Versicherungsrechtler und Verbraucherschützer vor übereilten Abschlüssen. Für den Einzelnen könne es preiswerter sein, eine auf ihn zugeschnittene Zusatzpolice bei einem privaten Anbieter abzuschließen, so der Hinweis der Verbraucherzentrale Bundesverband im Handelsblatt. Policen für Zahnersatz würden auch voraussichtlich mit bis zu 15 statt sechs bis sieben Euro deutlich teurer werden als erwartet. Die Botschaft, die der Zahnarzt seinen Patienten übermitteln kann, lautet: abwarten und ab dem III. Quartal die Angebote auf dem Markt in Ruhe vergleichen. Gerade bei Policen zur zahnmedizinischen Versorgung sollte das Konstrukt dem Versicherten ebenso maßgefertigt passen wie der Zahnersatz in sein Gebiss. Vorbei sind doch die Zeiten, in denen künstliche Zähne sich durch ihre unnatürlich makellose Uniformität schon beim kleinsten Lachen als „Dritte” outeten, wie es etwa einst Karl May beschrieb!

Wenn der private Partner teurer wird ...

Wer als Versicherter das Glück hat, mit Durchschnittswerten aufzuwarten, der mag mit dem Pauschalangebot gut bedient sein. Aber auch er sollte kritisch prüfen, wie sich die Prämien des privaten Anbieters in den letzten Jahren entwickelt haben und wie Leistungsabwicklung in Fachkreisen eingeschätzt wird.

In Sachen Kulanz scheiden sich die Geister in der Branche deutlich: Vor knapp drei Jahren wurde eine Beschwerdestelle für Privatpatienten eingerichtet und Arno Surminski trat das Amt des Ombudsmannes an. Er berichtete in der Wirtschaftswoche, die Streitfälle häuften sich gerade in den beiden Punkten Teuerung der Prämien (im zweistelligen Prozentbereich) und Verweigerung der finanziellen Rückendeckung bei vermeintlich „unnützer“ Behandlung. Bei letzterem bezogen sich die Versicherer auf die leidlich bekannte, dehnbare Formel des „medizinisch Notwendigen“. Deshalb sollte der angehende Versicherungsnehmer auch hier seine Prioritäten kennen und beachten.

Zudem heißt es, über dem Plus der Zusatzversicherung nicht etwa bei der Krankenkasse ein Minus, wie hohe Beitragssätze, zu übersehen. Bei Unterschieden der Beitragssätze von bis zu zwei Prozentpunkten ließe sich hier finanziell mehr einsparen als bei den Zusatzpolicen.

Der Haken mit dem Datenschutz

Fragen der Praktikabilität sind auch nicht von Pappe: Privatversicherungen können noch Jahre nach Abschluss des Vertrages diesen aufkündigen oder zurücktreten, falls sich herausstellt, dass der Versicherte seinerzeit nicht wie vorgeschrieben seine Krankheitsgeschichte vollständig aufgelistet hat. Welcher Pflichtversicherte Mitte Vierzig oder Fünfzig kennt seine Krankengeschichte überhaupt ausreichend, ohne Unterlagen an der Hand? Wenn er etwas wichtiges vergisst, könnte er Knall auf Fall die Kündigung bekommen. Immerhin hängen acht von zehn Hilferufen an den Ombudsmann mit Vertragsrücktritt oder -kündigung zusammen.

Die offenbar verbreitete Annahme, die Krankenkassen würden dem privaten Kooperartionspartner entsprechende verlässliche Grunddaten nach Rücksprache mit dem Versicherten zur Verfügung stellen, ist ein Irrtum. Im Gegenteil lehnt zum Beispiel die AOK, wie Karin Schwemin von der AOK Hamburg auf der 14. Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten jetzt in Bad Bramstedt betonte, aus Gründen des Datenschutzes es sogar ab, den Austritt eines Versicherten dem privaten Partner mitzuteilen. Diese Information müsse der Versicherte selber weitergeben. Es bleibt dabei: Das Dickicht der privaten Krankenversicherung können Experten durchschauen. Wenn ein Laie das überhaupt schafft, dann frühestens im Herbst.

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