AO-Z: Jetzt ist die Politik am Zuge
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
nach langer und intensiver Arbeit haben wir einen wegweisenden und zukunftsgerichteten Meilenstein in unserer politischen Arbeit aufgestellt: Die novellierte Approbationsordnung für Zahnärzte (AO-Z) liegt als gemeinschaftlicher Entwurf von Berufsstand, Wissenschaft und Lehre vor und ist dem Bundesgesundheitsministerium überreicht worden (siehe Titelgeschichte in diesem Heft).
Diese Reform ist längst überfällig. Die alte Approbationsordnung von 1955 hatte Studierenden wie Hochschullehrern schon seit Jahren einen enormen Spagat abverlangt – denn die rasante Weiterentwicklung in der Zahnheilkunde und der fachliche Wissensstand von heute waren hier schon lange nicht mehr berücksichtigt. Die Kluft zwischen alten Lehr- und Prüfungsinhalten einerseits sowie aktueller Forschung und Anforderung der Praxis andererseits konnte eigentlich kaum noch überbrückt werden. Im Berufsstand war ausschließlich deshalb eine ordentliche Ausbildung gewährleistet, weil sich die Hochschullehrer immer wieder über die alte AO-Z hinweggesetzt und den tatsächlichen „State of the Art“ umgesetzt haben.
Die Bundesregierung hatte aus Anlass der Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte im Jahr 2002 angekündigt, auch die Neuregelung für die zahnärztliche Approbationsordnung aufzugreifen. Auf der Agenda der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode stand allerdings nach Aussagen des Ministeriums die Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung nicht. Aber wir erhielten ein Signal, dass es eine Möglichkeit gäbe, dass auch die Politik die Novellierung noch aufgreifen könnte, wenn der Berufsstand unter Einigung seiner verfassten Gremien einen gemeinsamen Entwurf vorlegen würde.
Daraufhin hat sich die BZÄK dafür eingesetzt, einen mit allen Beteiligten abgestimmten Entwurf zu erarbeiten. Im Koordinierungsausschuss der Bundeszahnärztekammer, gebildet aus Vertretern der BZÄK, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Vereinigung der Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) wirkten die Experten eng zusammen, um das jetzige Papier auf den Weg zu bringen. Nicht zuletzt den Hochschullehreren ist zu danken, einen fächerübergreifenden Konsens gefunden zu haben – darüber hinaus natürlich allen, die bereits im Vorfeld während der letzten Jahre um die Vollendung dieses Werkes bemüht waren. Jetzt liegt erstmals ein einhelliges fachliches Votum aller beteiligten zahnmedizinischen Organisationen auf dem Tisch. Und die Arbeit erfolgte aus Eigeninitiative, aus dem Berufsstand heraus und für den Berufsstand.
Der neue Entwurf berücksichtigt die Belange der modernen Zahnheilkunde und lehnt sich an die Grundsätze des reformierten Medizinstudiums an. Damit wird das Zahnmedizinstudium künftig von Grund auf neu strukturiert. Das bedeutet eine stärkere Ausrichtung der Lehre auf medizinische Inhalte und eine damit engere Verzahnung mit der Medizin. Die neue AO-Z trägt der Tatsache Rechnung, dass die zahnärztliche Tätigkeit von ärztlichem Handeln geprägt ist, sie berücksichtigt die verstärkte Hinwendung zum „oral physician“ und interdisziplinärem Denken. Inhaltlich erfolgt eine Orientierung hin zur mehr Prävention, einem zeitgemäßen Fächerkanon und zu fächerübergreifendem Unterricht.
Der neue AO-Z-Entwurf deckt sich im Übrigen weitgehend mit den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die Zahnmedizin an den deutschen Universitäten zu stärken.
Wir appellieren an Bund und Länder, die Reform der Approbationsordnung zügig anzupacken. Unser fachlich abgestimmter Entwurf soll einen wichtigen Anstoß geben. Gravierende Hindernisse stehen einer Umsetzung nicht im Wege, zumal auch Staatssekretär Klaus Theo Schröder bei der Übergabe seine Bereitschaft zu einer zügigen Bearbeitung signalisiert hat.
Nur durch schnelles politisches Handeln kann ein bildungspolitischer Rückstand in unserem Fach – auch international gesehen – aufgeholt werden. Die Zahnärzteschaft hat ihren Beitrag mit der Vorlage des AO-ZEntwurfs geleistet.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer