Rürup-Rente für Freiberufler

Lockvogel

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Die klassische Lebensversicherung hat ihre Attraktivität verloren. Seit Januar dieses Jahres lockt der Staat die Selbständigen mit Steuergeschenken in die neue Basisrente. Zahnärzte tun gut daran, die Angebote erst einmal genau zu prüfen, bevor sie ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen.

Etwa zwei Monate lang herrschte Ruhe an der Front der Lebensversicherer. Jetzt füllen neue Angebote die Briefkästen. Nachdem bis Ende letzten Jahres viele Kunden noch schnell einen Vertrag zu den alten günstigen Konditionen abgeschlossen haben, lockt die Branche jetzt mit einer neuen Attraktion. Das Zauberwort heißt Basisrente, erfunden von Bert Rürup, Professor für Finanzen und Berater der Bundesregierung. Mit seinem Modell einer steuerbegünstigten privaten Rentenversicherung will er auch die Selbständigen in den Genuss einer der gesetzlichen Rente ähnlichen Vorsorge bringen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein freiwilliges Geschenk von Finanzminister Hans Eichel. Vielmehr zwingt das ab diesem Jahr geltende Alterseinkünftegesetz zum Handeln. Denn es stellt die bisherigen Regeln bei der Vorsorge auf den Kopf. Bisher kassierte der Fiskus bei den Versicherungsbeiträgen ab und verzichtete bei der Auszahlung des Kapitals auf seinen Anteil.

Jetzt übt er sich zunehmend in Geduld und schlägt später zu. Nach diesem Muster funktioniert die Rürup-Rente: Die Beiträge zur Rürup-Rente werden Zug um Zug steuerfrei gestellt, die spätere Rente zunehmend belastet. Der Kunde darf wählen zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Police. Einen garantierten Zins in Höhe von 2,75 Prozent gibt es nur für die klassische Variante, für die fondsgebundene nicht. Beide Möglichkeiten erlauben die Wahl zwischen einer konstanten Rentenzahlung in immer gleichen Beträgen oder einer dynamisch steigenden Rente. Die gleichmäßige Zahlung bedeutet ein sinkendes Einkommen im Alter, wenn dann die Kaufkraft aufgrund steigender Inflationsraten nachlässt. Sinnvoll ist die dynamische Rente: Der Versicherte bekommt zu Beginn der Zahlungen eine etwas niedrigere Rente, die im Laufe der Zeit aber stetig steigt. Einige gesetzliche Bestimmungen liegen allen Angeboten der Versicherer zugrunde.

Im Einzelnen lauten die Spielregeln der Rürup-Rente so:

• Steuervergünstigung Von den Beiträgen, für die – auch Leibrente genannte – Versicherung erkennt das Finanzamt im Jahr 2005 60 Prozent als Sonderausgaben an, höchstens 12 000 Euro bei Alleinstehenden, 24 000 Euro pro Jahr bei Verheirateten. Bis 2025 steigt der anerkannte Prozentsatz auf 100 Prozent des Beitrags, maximal auf 20 000 Euro bei Alleinstehenden, 40 000 Euro bei Verheirateten. Die später aus dem angesparten Kapital gezahlten Renten sind steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente klettert von jetzt 50 auf 100 Prozent 2040. Das bedeutet für Versicherte, die in diesem Jahr in den Ruhestand treten, dass sie 50 Prozent ihrer Alterseinkünfte versteuern müssen. Ab 2040 unterliegt die komplette Rente der Abgabenpflicht.

• Vererbung Es gibt zwei Möglichkeiten der Hinterbliebenenversorgung, die eingezahlten Beiträge im Todesfall nicht zwangsläufig unter den Tisch fallen zu lassen. Der Kunde schließt eine separate Witwenoder Waisenrente ab, die im Todesfall einen bestimmten Betrag zusagt. In den Genuss kommen aber nur Ehepartner und Nachwuchs, der noch Anspruch auf Kindergeld hat, maximal bis zum 27. Lebensjahr. Die zweite Variante erlaubt die Ausschüttung des angesammelten Sparkapitals an die Angehörigen.

• Grenzen der Zusatzpolicen Die Beiträge für die Absicherung der Hinterbliebenen dürfen 50 Prozent der Rürup Beiträge nicht überschreiten.

• Scheidung Die Police kann auf den Ex-Partner übertragen werden.

• Anbieterwechsel Ist der Kunde unzufrieden, darf er die Gesellschaft wechseln. Seine Rentenansprüche verliert er dann nicht.

• Kündigung und Umwandlung Steigt der Kunde von der Basisauf eine klassische Privatrente um, gilt das als Kündigung. Der Fiskus besteuert beim Ausstieg aus der Privatrente den Ertragsanteil des Auszahlungsbetrags, bei der Rürup-Variante den dann gültigen Steueranteil. Den Sonderausgabenabzug kann das Finanzamt zurück verlangen, wenn der Kunde frühzeitig von Rürup auf Privat umsteigt.

Eher starr als flexible

Überhaupt zeigt sich die Leibrente wenig flexibel. Bleibt dem Inhaber einer herkömmlichen Lebenspolice am Ende der Laufzeit die Wahl, sich das Kapital in einer Summe oder als lebenslange Rente auszahlen zu lassen, gibt es das Geld zu Rürup-Bedingungen nur in monatlichen Überweisungen. Eine weitere Einschränkung verbietet die Beleihung des angesparten Kapitals zum Beispiel für die Finanzierung des Eigenheims. Andererseits bleibt dem Staat der Zugriff auf die Reserve bei Arbeitslosigkeit verwehrt. In die Röhre guckt aber auch der unverheiratete Lebenspartner, wenn der Versicherte stirbt. Ohne Trauschein hat er keinen Anspruch auf das Geld.

Den vielen Nachteilen zum Trotz werden die Vertreter der Assekuranz mit dem Argument des Steuervorteils versuchen, sich Gehör bei der selbständigen Klientel zu verschaffen. Dabei eignet sich das gut gemeinte Rürup-Paket nur für einen kleinen Teil der Zielgruppe.

• Angestellte scheiden als Kunden von vorneherein aus. Sie erzielen mit einem Riester-Vertrag zu den nachgebesserten Bedingungen eine deutlich höhere Rendite.

• Bei den Selbständigen profitieren vor allem die Älteren von dem neuen Produkt, die schnell mit hohen Summen ihre Vorsorge aufstocken oder Ruheständler, die mit einer Einmalzahlung in eine Sofortrente investieren. Steuervorteile bei den Beiträgen und die relativ niedrige steuerliche Belastung im Alter sorgen für bessere Renditen.

• Zahnärzte allerdings können die Hochglanzprospekte der Versicherungswirtschaft eigentlich gleich auf den Müll werfen, wenn sie mit den Beiträgen zu ihrer Pflichtversicherung schon einen großen Teil der Sonderausgaben aus schöpfen. Spielen sie dennoch mit dem Gedanken, den restlichen Spielraum zum Steuersparen mit Hilfe eines Rürup-Vertrages zu nutzen, tun sie gut daran, sich erst einmal mit den Bedingungen ihres Versorgungswerks zu beschäftigen. Die Entscheidung für oder gegen eines der scheinbar unschlagbaren Angebote der privaten Assekuranz fällt dann leicht.

Die Vorteile der Pflichtversicherung springen dem Leser sofort ins Auge. Er wird feststellen, dass er sich gar nicht weiter mit den Argumenten der privaten Anbieter auseinandersetzen muss, die Rechenbeispiele lassen sich eins zu eins auf das Versorgungswerk übertragen. Beide Modelle unterliegen dem Paragrafen 10a des Einkommenssteuergesetzes. Das heißt, beide Versicherungen werden nach Rürup-Vorgaben besteuert. Wer die fiskalischen Anreize für sich ausnutzen will, erhöht einfach seinen Beitrag über die Pflichtgrenze hinaus. Die Satzungen der neun Versorgungswerke variieren zwar, doch das freiwillige Aufstocken der Beiträge erlauben alle, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Im Durchschnitt zahlen die versicherten Zahnärzte einen Jahresbeitrag von 12 000 Euro. Davon dürfen sie 7 200 Euro absetzen. Wie hoch die Steuerersparnis letztendlich ausfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Um in den Genuss der vollen Vergünstigung zu gelangen, müsste der Versicherte seinen Jahresbeitrag auf 20 000 Euro erhöhen, womit er dann allerdings die Steuervorteile für alle Formen der zusätzlichen Altersvorsorge verbraucht. Der absetzbare Betrag steigt auf 12 000 Euro.

Darüber hinaus punkten die ständischen Versorger mit Leistungen, die bei der privaten Konkurrenz zusätzliches Geld kosten. Dazu gehört die Absicherung der Hinterbliebenen. Allianz und Co. verlangt dafür saftige Aufschläge, die die Rente am Ende wieder schmälern. Die Versorgungswerke decken ebenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Zusatzaufwand ab.

Da jeder Zahnarzt automatisch Mitglied des Versorgungswerkes ist, fallen die Provisionszahlungen an Versicherungs-Vertreter ebenso weg wie der Riesenaufwand für Werbung. Die Kunden der Privaten geben hierfür die Beiträge für die ersten Jahre ihres Vertrages her. Bei den Versorgungskassen hingegen fließt dieses Geld in Anwartschaften und Kapitalanlagen und bringt Zinsen. Der Rechenzins selber liegt bei vielen noch bei vier Prozent, allerdings mit der Tendenz zur Absenkung. Ob die Anlagemanager dieses Niveau halten können, bleibt abzuwarten. Die privaten Anbieter jedenfalls garantieren magere 2,75 Prozent Zinsen auf den Kapitaleinsatz ihrer Kunden.

Angespart

Beide Modelle – Versorgungswerk und Rürup-Rente – dienen ausschließlich der Altersvorsorge. Wer eine Lebensversicherung abschließt, um eine größere Summe anzusparen, über die er später verfügen möchte, entscheidet sich besser für eine klassische Variante. Zwar gibt es für die Beiträge keine Steuervergünstigung mehr, doch besteht der Vertrag mindestens zwölf Jahre und der Versicherte hat zum Zeitpunkt der Auszahlung seinen 60. Geburtstag gefeiert, bleibt am Ende zumindest nach Abzug der geleisteten Beiträge die Hälfte der ausgezahlten Summe abgabenfrei. Dann kann er immer noch entscheiden, ob er das Geld für eine Weltreise oder das lang ersehnte Segelboot ausgibt oder sich vielleicht doch lieber für die häppchenweise Auszahlung entscheidet, um mit diesem Zubrot die monatliche Rente des Versorgungswerkes zu verbessern.

Verspürt der Zahnarzt eine größere Lust am Risiko, interessieren ihn vielleicht die Konditionen der britischen Lebensversicherer. Dank ihrer freizügigeren Anlagepolitik erwirtschaften sie höhere Renditen als die deutsche Assekuranz. Allerdings mit entsprechend größerem Risiko bei schlechten Aktienkursen.

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