Vorfahrt für Festzuschüsse
Für die KZBV stehe zunächst die erfolgreiche Umsetzung der Festzuschussregelung im Vordergrund. Sicherlich wäre es wünschenswert gewesen und in der Umsetzung praktikabler, wenn sich der Gesetzgeber bei der Gesetzesformulierung stärker am KZBVKonzept der befundorientierten Festzuschüsse orientiert hätte. Bei allen gegensätzlichen Interessen haben Krankenkassen und Zahnärzte mit den Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss auf der gesetzlichen Grundlage ein gemeinsam getragenes Ergebnis gefunden. Jetzt gehe es darum, die „zweite Chance“ zu nutzen und den Menschen die Vorteile des Systems näher zu bringen. Krankenkassen und Zahnärzte stünden jetzt gleichermaßen in der Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung. Auch die Politik sei gefordert.
Auf die Frage des CSU-Abgeordneten Max Straubinger erläuterte Dr. Fedderwitz, dass das Versorgungsniveau, das Abbild des Versorgungsalltags im Festzuschusssystem erhalten geblieben sei. Bei der Festlegung der Regelversorgung habe sich der Gemeinsame Bundesausschuss an der Versorgungswirklichkeit, am heutigen Versorgungsstandard orientiert. In aller Deutlichkeit wies Dr. Fedderwitz die grundlegende Kritik des VDZI zurück: „Wenn es heißt, dass das allgemeine Festzuschussniveau gesunken ist, dann würde ich das in meiner norddeutschen Heimatsprache als ‘dumm Tüch’ bezeichnen, das heißt auf hochdeutsch ‘dummes Zeug’, das würde ich in diesem hohen Haus aber nicht sagen wollen.“ Auch die Vertreter der Krankenkassen konnten in der Anhörung die Kritik der Zahntechniker nicht teilen. „Meldungen, die die Katastrophen an die Wand malen“, wurden von den Krankenkassen als nicht begründet zurückgewiesen. Sie erklärten, dass die Heil- und Kostenpläne im bisherigen Umfang eingingen und auch bearbeitet würden, möglicherweise an der einen oder anderen Stelle mit kleinen Verzögerungen.
Anhand von ausgewählten Versorgungsbeispielen zeigte Dr. Fedderwitz in der Anhörung auf, wie sich die Festzuschüsse im Vergleich zum prozentualen Zuschuss auf den Eigenanteil der Patienten auswirken. Werde der Patient mit einer Einzelkrone versorgt, so müsse er etwas mehr bezahlen (früher 165 Euro heute 174 Euro). Bekomme der Patient zwei oder drei Kronen, sei der Eigenanteil heute niedriger.
Auch bei der exemplarisch dargestellten Brückenversorgung fährt der Patient mit der neuen Festzuschussregelung besser als mit dem prozentualen Zuschuss. Ein Vorteil für den Patienten sei, dass er jetzt auch für implantatgetragene Suprakonstruktionen einen Festzuschuss erhalte.
Um die Gesamtkosten, die Eigenanteile der Patienten und die Zuschüsse der Krankenkassen im prozentualen und festen Zuschusssystem vergleichen zu können, hat die KZBV für die Berechnungen den bundesdurchschnittlichen Punktwert und die bundesdurchschnittlichen Gewerbelaborpreise für das Jahr 2005 zugrunde gelegt.
Dr. Fedderwitz räumte ein, dass es Versorgungen gäbe, die für den Patienten teurer geworden sind. Sie kommen aber im Versorgungsalltag der Praxen so gut wie gar nicht vor. Die Krankenkassen stellten in der Anhörung allerdings fest, dass der Selbstbehalt in den Heil- und Kostenplänen steige, dies könne möglicherweise dazu führen, dass die Patienten die Behandlung verschieben. Die Vergleichsberechnungen zu den Festzuschüssen sind auf der KZBV-Homepage dokumentiert und werden in Kürze als Ergänzungslieferungen zum Festzuschuss- Kompendium versandt. Die Diskussion ist eröffnet. Sie wird in den nächsten Wochen und Monaten auf der Grundlage der dann gemachten Erfahrungen mit den Festzuschüssen weitergehen.