Koordinierungskonferenz Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

Qualitätsoffensive in Sachen Ausbildung

Aktuelle Fragen rund um das Thema „Zahnmedizinische Fachangestellte“ standen auf der Agenda der Koordinierungskonferenz der Fachreferenten für ZFAs der Länderkammern am 23. Februar in Berlin. Ein zentrales Anliegen der Teilnehmer war es, die Qualität der Ausbildung zu fördern.

„Unsere Beratungen verstehen sich als Qualitätsoffensive des Berufsstandes in Richtung Ausbildung“ erklärte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Dietmar Oesterreich zu Beginn der Veranstaltung, die er zusammen mit Dr. Dr. Henning Borchers, Vorstandsreferent der BZÄK für die ZFA, leitete. Ein vielfältiges Themenspektrum stand diesmal auf der Agenda.  

Zum 1. April 2005 soll das neue Reformgesetz zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft treten. Für die Freien Berufe und für die Zahnärzteschaft werden folgende Neuerungen als positiv beurteilt:

• Die Verlängerung der Probezeit für Auszubildende auf vier Monate

• Der Erhalt der Bestimmungen für die fachliche Eignung der Ausbilder.

Als ein Wermutstropfen wird angesehen, dass der Bund künftig gegenüber den zuständigen Stellen eine Vorrangstellung in der Kompetenz erhält, wenn es sich um den Erlass neuer Fortbildungsregelungen handelt. Das heißt, dass künftig erst das Land, dann die Kammern bestimmen dürfen, wo es in Sachen ZFA-Fortbildung lang geht. Markus Kuhlmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe, ergänzte, dass künftig eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses für Auszubildende in englisch und französisch vorgesehen sei (wobei die Frage der Kostenübernahme noch offen sei). Außerdem solle die Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt werden. Intensiv diskutierten die Teilnehmer der Konferenz über die Qualifizierung von zahnärztlichem Hilfspersonal aus dem Ausland sowie der Anerkennung von Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden. Hier gebe es, so die einhellige Meinung der Referenten, noch erheblichen Aufklärungs- und Handlungsbedarf. Die Bundeszahnärztekammer werde gebeten, hierzu im Berufsstand eine einheitliche Meinungsbildung herbeizuführen.  

Röntgen nur bei entsprechendem Nachweis

Probleme gibt es immer wieder beim Kenntnisnachweis von Röntgen- und Strahlenschutz im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung zur ZFA. „Kann man eine Ausbildung abschließen, ohne eine Röntgenprüfung vorzuweisen?“, lautete die zentrale Frage. Ganz wichtig war den Teilnehmern die Feststellung, dass die Qualität der Lehre im Bereich Röntgen in der Ausbildung zur ZFA sichergestellt werden müsse. Ein Erfahrungsaustausch ergab, dass dieser Punkt einer Klärung bedarf. Die Arbeitsgemeinschaft Röntgenstelle der BZÄK empfiehlt, beide Bereiche als formal getrennte Rechtskreise zu behandeln. Eine ZFA darf nur dann röntgen, wenn der entsprechende Kenntnisnachweis vorliegt – der Fachangestelltenbrief enthält nicht automatisch den Röntgennachweis.  

Ein intensiver Austausch erfolgte über die Erfahrungen mit der neuen ZFA-Prüfungsordnung. Dort, wo das handlungsorientierte Lernfeldkonzept umgesetzt wird, liegen auch gute Prüfungsergebnisse vor. Schwierig wird es dort, wo die Handlungsorientierung in der praktischen Prüfung und im Abrechnungswesen greifen soll.

Ausführlich wurde ein Vorstoß der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe erörtert, ein Modell über eine zweijährige Berufsausbildung im Praxispersonalbereich einzuführen. Ziel sei es, vor dem Hintergrund des künftigen Fachkräftebedarfs in Zahnarztpraxen jungen Menschen aus bildungsfernen Schichten eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen. Zu diesem Thema wird noch intensiv gearbeitet. Eine Arbeitsgruppe ist eingerichtet worden, die zur nächsten ZFA-Koordinierungskonferenz berichten wird.  

Markus Kuhlmann berichtete weiter über eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit zur Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ). Diese biete Jugendlichen die Chance, sich einem Arbeitgeber auf Probe über einen längeren Zeitraum hinweg vorzustellen, so dass dieser sich ein Bild von dem Bewerber machen könne. Die Einführung solcher EQJs sei laut BFB für die Freien Berufe zu empfehlen. Immer wieder heiß diskutiert werden Fragen rund um das Thema Dentalhygienikerin (DH) (siehe auch Seite 98, Beschluss des Bundesfinanzhofs zur vermeintlichen Selbstständigkeit). Konkret ging es um die Empfehlung des Wissenschaftsrats, die DHAusbildung an Fachschulen anzusiedeln.  

Einhellig sprach man sich dafür aus, die DHAufstiegsfortbildung der Kammern beizubehalten und weitere Aktivitäten hinsichtlich der Äußerungen des Wissenschaftsrates zu starten. Der Vorstand der BZÄK hatte am 16. Februar eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Entwurf zur Novellierung der Musterfortbildungsordnung zur DH vorzulegen, mit dem Ziel einer verkürzten Fortbildung bei höherem schulischem Eingangsniveau der Bewerberinnen. Hierbei hatte die DGP ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt.

 

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