Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer

Rechtzeitig die Weichen stellen

Zwei Schwerpunktthemen hatte sich der Vorstand der Bundeszahnärztekammer anlässlich seiner diesjährigen Klausurtagung vom 12. bis 13. Mai in Saarbrücken auf die Agenda gesetzt: Die aktuelle Diskussion um die Reform des Gesundheitswesens und die Einordnung von weiterbildenden Masterstudiengängen in der Zahnmedizin im Rahmen des Bologna-Prozesses.

„Wir haben gute Gründe, zu zeigen, warum es jetzt noch notwendiger ist denn je, uns als Berufsstand zu positionieren und aktiv einzubringen“, betonte BZÄK- Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp in seiner Einführung zur Klausurtagung des Vorstandes in Saarbrücken. In beiden Bereichen seien Prozesse im Gange, bei denen die Belange des Berufsstandes fundamental betroffen seien. Umso wichtiger sei es, hier rechtzeitig die Weichen zu stellen.

Einen Einblick in die gegenwärtige Arbeit des Ausschusses für Gesundheit gewährte dem BZÄK-Vorstand Dr. Rolf Koschorrek, MdB CDU, Mitglied des Ausschusses und einziger Zahnarzt im Deutschen Bundestag. In der Gesundheitspolitik sei derzeit noch vieles offen, die Reform gehöre zu einem der schwierigsten Probleme, die die Große Koalition zu bewältigen habe. „Umgesetzt wird nur das, was einheitlich beschlossen wird“, prognostizierte er. Die Reform müsse grundlegend und nachhaltig sein. Er skizzierte, dass das Gesundheitswesen ein Wachstumsmarkt sei, mehr Wettbewerb und eine Strukturreform seien nötig. Fachärzte dürften nicht gegen Kliniken und Medizinische Versorgungszentren ausgespielt werden. Wichtig sei die bessere Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs sowie eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung. Die CDU/CSU setze sich für eine allgemeine Versicherungspflicht für alle und höhere Selbstbehalte ein. Das Festzuschusssystem in der Zahnmedizin spiele eine Vorreiterrolle.

Prof. Dr. Johann Eekhoff, Staatssekretär a. D., Universität Köln und Mitglied des BZÄKConsiliums, gab eine Bewertung der gegenwärtigen Diskussion um die GKV aus seiner Sicht. Sein Plädoyer lautet: Privatversicherung für alle. Der Staat werde nie in der Lage sein, über Zwangsabgaben ausreichende Mittel für das Gesundheitswesen einschließlich der Investitionen aufzubringen, und er könne auch nicht dafür sorgen, dass die Mittel effizient eingesetzt würden, wenn man nicht für mehr Wettbewerb in diesem Sektor sorge. Unter Ausweitung eines echten Wettbewerbs aller Leistungserbringer sowie der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sei die Privatversicherung für alle nach Auffassung Eekhoffs eine Zukunftslösung. Danach bilde eine feste, an die Versicherungsleistung orientierte Prämie für jedes Mitglied auf Basis einer allgemeinen Versicherungspflicht den Finanzsockel. Dabei zahle der Versicherte in jüngeren Jahren mehr in die Versicherung ein, als er an Leistung beanspruche. Die so angesparten Beiträge sollten später zur Beitragsstabilität beitragen. Sozial Schwache sollen aus Steuermitteln unterstützt werden. Eekhoffs Fazit: Notwendig sei ein Prozess weg vom Staat und hin zu mehr Selbstbehalten.

Veränderung in der Weiterbildung

Wie geht man mit einer sich verändernden Hochschul-, Fort- und Weiterbildungslandschaft im Rahmen des Bologna-Prozesses um? Um diese Frage ging es im zweiten Themenkomplex der Klausurtagung. Dazu stellte Prof. Dr. Johann Schneider, Mitglied des Akkreditierungsrates, ausführlich die Entstehung des Bologna-Prozesses vor, der mit seiner Unterteilung in Bachelor- und Masterabschluss die europäische Hoschullandschaft nachhaltig und dauerhaft verändern wird. Die Zahnmedizin mit Staatsexamensabschluss ist bisher von der Zweiteilung ausgenommen. Hier seien aber postgraduale Masterstudiengänge interessant, die für die Zahnmedizin noch viel gestalterischen Spielraum böten. Schneider warnte auch vor Problemen: Bei den Studiengängen entstehe ein explodierender Markt, es bestehe die Gefahr von Titelinflationen, und es sei mit Schwierigkeiten in Sachen Transparenz und Vergleichbarkeit zu rechnen. „Die Kammern sind aufgerufen, mitzumachen und sich zu überlegen, ob sie sich zusammen mit der Hochschule an die Spitze der Entwicklung stellen, um Wildwuchs zu vermeiden“, forderte BZÄK-Präsident Weitkamp.

Prof. Dr. Detlef Heidemann, Universität Frankfurt/M., und Mitglied des gemeinsamen Beirats Fortbildung von BZÄK und DGZMK, betonte, dass der Berufsstand selbst aktiv werden müsse, um den Master in der Zahnmedizin zu definieren. Ein Bachelor in der Zahnmedizin sei unsinnig, ineffektiv und abzulehnen, da er nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führe, unterstrich Heidemann. Ein Master in der Zahnmedizin komme nur als postgraduierter Studiengang nach dem Staatsexamen in Frage. Heidemann stellte ein Modell aus mehreren Modulen der Fortund Weiterbildung vor, die auf dem Staatsexeamen fußen und zum Fachzahnarzt führen. Damit sei denkbar, Bausteine eines Fortbildungscurriculums, eines berufsbegleitenden oder Vollzeit-Masters oder einer Weiterbildung über Credit Points untereinander anzurechnen. Dabei sieht Heidemann im Credit Point System ECTS das Bindeglied, um eine Durchlässigkeit und Transparenz aller Maßnahmen zu ermöglichen. Der Präsident der Zahnärztekammer Westfalen- Lippe und Vorsitzende des Beirats Fortbildung, Dr. Walter Dieckhoff, sprach sich ebenfalls für die postgraduierten Masterstudiengänge im Bereich Zahnmedizin aus. Er regte an, weitere Weiterbildungsgebiete zum Fachzahnarzt zu diskutieren. Die Tatsache, dass jeder Teilbereich der Medizin heute mit einem Facharzttitel belegt sei, mache den Master im klinisch tätigen Bereich uninteressant. Nicht so in der Zahnmedizin. Hier existierten nur wenige Gebiete mit einer Weiterbildungsordnung (KfO, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Oralchirurgie, öffentliches Gesundheitswesen und in Westfalen-Lippe Parodontologie), deswegen gewinne für alle anderen Gebiete der postgraduale Master zunehmend an Interesse.

Dieckhoff regte eine Grundsatzdiskussion an. Der Vorschlag des Beirates lautet: Fortbestand der bisherigen Weiterbildungsgebiete, unter Umständen die Einführung neuer Gebiete, Förderung der universitären Postgraduiertenstudiengänge, eine sinnvolle Verknüpfung von Weiterbildung und Master sowie die Förderung europaweiter Flexibilität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse im Sinne des Bologna-Prozesses.

BZÄK-Präsident Weitkamp forderte, dass Kammern und Hochschulen bei der Ausgestaltung der postgradualen Masterstudiengänge eng kooperieren, um Inhalte gemeinsam festzulegen und den Praxisbezug zu gewährleisten.

Die Thematik wird im BZÄK-Bundesvorstand und in der Bundesversammlung weiter beraten.

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