Checkliste
Seriöses oder windiges Angebot? Die Antwort auf diese Frage findet man leichter, wenn man die Offerte auf folgende Punkte checkt:
Der Erstkontakt
Bei Kunden, die zum ersten Mal per Telefon von scheinbar attraktiven Anlagemöglichkeiten erfahren, sollten sofort die Alarmglocken klingeln. Denn unaufgeforderte Anrufe von Finanzberatern verbietet schon Paragraf eins des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese kalte Akquise ist grundsätzlich unzulässig. Der beste Schutz gegen einen telefonischen Überfall ist, einfach sofort aufzulegen. Oft ergibt sich der erste Kontakt auch über Freunde oder Verwandte, die sich bereits auf die Lockangebote eingelassen haben. Sie haben vielleicht schon die ersten hohen Zinszahlungen kassiert und schwärmen nun euphorisch von der lukrativen Anlage. Sie merken noch nicht, dass sie als Opfer ausgenutzt werden. Ihre Weiterempfehlung soll Freunde und Verwandte in Sicherheit wiegen. Gerade deshalb ist ein gesundes Misstrauen nötig, um nicht selbst auch von den "tollen" Konditionen geblendet zu werden.
Die Rendite
Derzeit liegen die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen bei etwas mehr als vier Prozent. Diese Messzahl im Hinterkopf riecht ein Anleger sofort, wenn ihm ein unseriöses Angebot präsentiert wird. Lockt ihn sein Gesprächspartner mit deutlich mehr als fünf Prozent Rendite, ist Misstrauen angesagt. Denn so hohe Erträge bieten nur Anlagen, die mit großen Risiken behaftet sind und bei denen mit einem möglichen Totalverlust zu rechnen ist. Das gilt auch für den Fall, dass der beste Freund sich bereits verpflichtet und vielleicht sogar schon eine hohe Zinszahlung kassiert hat. Diese Masche ist besonders typisch. Denn begeisterte Anleger überzeugen durch Mund zu Mund Propaganda und werben so neue Kunden.
Der Anbieter
Auf dem grauen Kapitalmarkt kann sich jeder als Anlageberater breit machen und seine Ideen verkaufen. Eine staatliche Kontrolle gibt es nicht. Deshalb sollten Verbraucher auf jeden Fall erst einmal Informationen über die Firma einholen, der sie ihr Erspartes anvertrauen wollen. Wachsamkeit ist angesagt, wenn es das Unternehmen erst seit kurzem gibt und es noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Oder es handelt sich um eine ausländische Gesellschaft, die in Deutschland keine Filialen unterhält und von der der Kunde nur einen Repräsentanten kennen lernt. Nennt der Vertreter eine deutsche Bank als Partner, empfiehlt sich eine Überprüfung. Denn häufig weiß man dort nichts über diese Partnerschaft.
Der Zeitdruck
Zu Finanzberatern, die ihren Kunden unter zeitlichen Druck setzen und damit drohen, dass er eine große Chance verpasst, wenn er nicht sofort seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, bricht man am besten sofort den Kontakt ab. Denn Panik befällt nur den Verkäufer, weil er sich damit beeilen muss, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen, bevor seine Masche entdeckt wird. Seriöse Verkäufer lassen dem Anleger ausreichend Bedenkzeit und auch die Gelegenheit, sich über Angebote der Konkurrenz kundig zu machen.
Das Objekt
Handelt es sich bei dem Geschäft um den Kauf einer Immobilie oder einer Beteiligung daran, gilt die Regel: Keine Katze im Sack kaufen. Der künftige Besitzer darf sich nicht mit ein paar geschönten Fotos zufrieden geben, sondern muss das Objekt an Ort und Stelle besichtigen - am besten gleich in Begleitung eines neutralen Sachverständigen. Nur so vermeidet er böse Überraschungen. Es könnte ja sein, dass das Haus auf dem Foto ganz anders aussieht als in Wirklichkeit oder vielleicht gar nicht existiert.
Der Notar
Wer glaubt, eine notarielle Beglaubigung eines Vertrages schütze ihn vor bösen Überraschungen, der irrt. Denn die Aufgabe des Notars ist es, die formale Richtigkeit der Urkunde zu überprüfen und zu bestätigen. Seine Unterschrift hat nicht die Bedeutung eines Gütesiegels.
Der Treuhänder
Auf dem grauen Kapitalmarkt, der keiner behördlichen Aufsicht unterstellt ist, kommt dem Treuhänder eine entscheidende Funktion zu. Anleger, die Wert auf Sicherheit legen und sich an einem Projekt beteiligen wollen, informieren sich über die Seriosität des Treuhänders. Er muss im Emissionsprospekt genannt sein. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Geld der Investoren auch für den im Prospekt genannten Zweck verwendet wird. Meistens handelt es sich bei den Kontrolleuren um Leute mit einem Ehrenberuf, etwa Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftsprüfer. Aber auch eine seriöse Bank kann diese Aufgaben übernehmen. Vorsichtige Anleger holen Erkundigungen über den Treuhänder ein. Denn steckt dieser mit einem unseriösen Anbieter unter einer Decke, ist das Geld in den meisten Fällen weg.