Gefälschte Dentalprodukte
Ob Fleisch, Handtasche oder Abdruckmasse, Leidtragende sind die Endverbraucher, soweit sie getäuscht werden und davon ausgehen, dass sie Echtware erworben haben. Auch der Dentalmarkt kämpft seit mehreren Monaten mit einem ähnlichen Problem – dem Umlauf von gefälschten Dentalprodukten oder Verpackungen. Die Folgen: wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Parteien sowie gesundheitliche Schäden letztendlich auch für den Patienten. Ganz abgesehen von dem gestörten Vertrauensverhältnis zum Zahnarzt, der in Unwissenheit „gefakte“ Ware verwendet hat. Und der Handel mit Produktfälschungen ist kein Kavaliersdelikt. Er birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten, die sich auf die Qualität des Originalprodukts verlassen. Kürzlich wurden bei einer groß angelegten Razzia in Italien Dental-Produktfälschungen aus China ohne CE-Kennzeichen gefunden. Das Problem: Auch bei umgepackten Produkten drohen Gefahren für den Patienten. Denn das Haltbarkeitsdatum ist nicht mehr verlässlich. Dadurch kann die Wirksamkeit des Dentalprodukts erheblich eingeschränkt, verändert oder aufgehoben werden. Der gutgläubige Zahnarzt kann falsch behandeln – ohne es zu wissen, dem Patienten können Komplikationen drohen. Aufgefallen sind bislang Fälschungen, die als Produkte der Firmen Heraeus- Kulzer, 3M Espe sowie Dentsply DeTrey ausgegeben wurden (siehe auch zm 17/2005, Seite 11). Ermittlungen der italienischen Polizei haben bereits zu Verhaftungen von sechs Personen geführt. Nach der Durchsuchung von 30 Standorten wurden 120 000 Kartons mit zahnmedizinischen Materialien im Werte von schätzungsweise rund drei Millionen Euro beschlagnahmt. Wie im Fall der 3MEspe-Produkte ermittelt wurde, hatte es sich um Originalware gehandelt, die dann umverpackt worden war. Ebenso hatte Dentsply DeTrey berichtet, dass im Sommer diesen Jahres Fälschungen ihres Füllmaterials Spectrum TPH auf dem deutschen Markt aufgetaucht waren. Der Rat für Produktsicherheit der Bundeszahnärztekammer wird sich verstärkt mit dieser Thematik beschäftigen.
Identifizierung der Produktfälschungen
Die CE-Kennzeichnung von medizinischen Produkten ist in Europa Pflicht. Fehlt das CE-Zeichen, liegt eindeutig eine Umverpackung oder Fälschung vor. „Händler und Zahnärzte müssen also genau auf die CE-Kennzeichnung achten, um sicher zu sein, dass die Ware aus der Originalquelle stammt“, betont Dr. Chris Mätzig, Divisionsleiter Dentistry beim Dentalspezialisten Heraeus Kulzer in Hanau. „Nur Originalprodukte mit dem Warenzeichen der Hersteller erfüllen die erwarteten Qualitätsstandards und geben Sicherheit“, so der Fachmann. Für gefälschte oder nicht verkehrsfähige Produkte in umverpackter Grauware übernehmen die Dentalhersteller keinerlei Haftung. Um Missbräuche und kriminelle Machenschaften zu unterbinden, arbeiten viele Hersteller inzwischen eng mit den Behörden zusammen.
Der beste Schutz allerdings sind aufmerksame, kritische Zahnärzte und Dentalhändler.