Eine neue eigene Standesvertretung
Am 1. Januar 2006 sind in Österreich das neue Zahnärzte-Gesetz und das Zahnärztekammergesetz in Kraft getreten. Damit erhält die österreichische Zahnärzteschaft als Berufsstand ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Die neue Kammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts etabliert. Zum Hintergrund: Bis zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 existierte im Land der Beruf des Zahnarztes, so wie er beispielsweise in Deutschland Usus ist, nicht – für die zahnärztliche Versorgung waren Ärzte mit der Zusatzausbildung in Zahnmedizin sowie Dentisten zuständig. Der Beitritt machte es erforderlich, die Ausbildung der Zahnmediziner völlig neu zu ordnen (siehe auch die zm-Berichte in zm 9/2001, Seite 70 ff und zm 21/2004, Seite 112 f). Seit dieser Zeit gibt es drei verschiedene Berufsgruppen, die derzeit noch nebeneinander praktizieren:
• Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Die (noch) größte Gruppe der Behandler, die nach Abschluss des Studiums der Allgemeinmedizin und zahnärztlicher Weiterqualifizierung im Bereich Zahnmedizin arbeiten. Dahinter verbirgt sich die in der Vergangenheit in Österreich „traditionelle“ Ausbildung des Berufes.
• Zahnärzte: Diese (bisher noch) kleine Gruppe wird mittelfristig alle anderen Gruppen ersetzen. Sie absolvieren das nach neuem EU-Recht 1998 eingeführte eigenständige Studium der Zahnmedizin. Dieser neuen Gruppe gehört die zahnärztliche Zukunft.
• Dentisten: Die Gruppe schrumpft immer mehr zusammen. Dentisten haben keine akademische Ausbildung, sondern eine Lehre absolviert. Diese Ausbildung ist längst ausgelaufen, die Tätigkeit ist im Aussterben begriffen. Bisher waren die österreichischen Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Mitglieder der jeweiligen Landesärztekammer, die Landeskammern wiederum bildeten die bundesweite österreichische Ärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Dentisten waren bundesweit in der Dentistenkammer organisiert. Die Finanzhoheit der Zahnärzte bestand darin, zusätzliche Beiträge zu erheben. Sämtliche weiteren Rechte lagen bei den Ärztekammern.
Schwierige Fragen
Die Zusammenführung in einer eigenen Zahnärztekammer wurde schon lange diskutiert, zum Teil auch sehr kontrovers. Es ging um die Klärung schwieriger Fragen, wie beispielsweise: Was ist mit den Vertretungen auf Landesebene, wird es dort eigene Strukturen geben? Was wird mit der gemeinsamen Altersversorgung, den so genannten Wohlfahrtsfonds? Was geschieht mit den laufenden Kassenverträgen?
Die neue österreichische Zahnärztekammer besitzt die gleichen Rechte wie alle anderen Kammern im Land und vertritt die gesamte Zahnärzteschaft gegenüber allen Behörden. Die Landeszahnärztekammern besitzen eine weitgehende Personal-, Finanzund Vertragshoheit. Die Zahnärzte (mit Ausnahme der bisherigen Mitglieder der Dentistenkammer) bleiben weiterhin Mitglieder der Wohlfahrtsfonds der Landesärztekammern. Damit bleiben die Rechte und Pflichten der Zahnärzte in den Wohlfahrtsfonds unverändert bestehen. Gesetzlich ist geregelt, dass Ärztekammern und die Österreichische Ärztekammer für die reibungslose Installierung der neuen Kammer entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen. Bestehende Kassenverträge bleiben unverändert.
Auch die Berufsbezeichnung „Facharzt für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde“ bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof hatte zwischenzeitlich entschieden, dass diese Bezeichnung nicht EU-rechtswidrig ist.
Noch im Jahr 2006 muss es laut Gesetz Neuwahlen für die Verbandsspitze geben, die gleichzeitig in allen Bundesländern stattfinden sollen. Die jetzige kommissarische Verbandsspitze besteht aus dem Präsidenten MR DDr. Hannes Westermayer, den beiden Vizepräsidenten MR Dr. Erwin Senoner und Dentist Heinrich Gressel, dem Schatzmeister Dr. Peter Österreicher und dem Direktor Dr. Jörg Krainhöfner. pr
Mehr Informationen unterhttp://www.zahnaerztekammer.at