Zahngold-Prozess
Nach der elfwöchigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth wurden die früheren Mitarbeiter eines Krematoriums unter anderem wegen Störung der Totenruhe verurteilt.
Die Männer im Alter von 30 bis 55 Jahren hatten über Jahre hinweg das bei der Verbrennung von Leichen abgeschiedene Zahngold an sich genommen und verkauft.
Mit dem Berufungsverfahren wollten sie Freisprüche erreichen. In erster Instanz waren die Männer zu etwas höheren Bewährungsstrafen von bis zu 20 Monaten verurteilt worden. pit/ÄZ
LG Nürnberg-FürthFebruar 2009