Auch für Selbstständige
Gesetzlich versicherte Selbstständige werden beim Krankengeld normalen Arbeitnehmern gleichgestellt. Nach einem Bundestagsbeschluss können sie ab der siebten Krankheitswoche anstelle der oftmals teureren „Wahltarife“ künftig das gesetzliche Krankengeld beziehen. Alternativ dazu haben sie aber auch weiterhin die Option, bei ihrer Krankenkasse die zu Jahresbeginn eingeführten Tarife für Selbstständige und Freiberufler in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Krankheitstag gibt es jedoch nach wie vor nicht mehr. sg/dpa