Marktbereinigung durch die Reform
Nach Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes in den Niederlanden im Jahr 2006 sind von einst 33 Krankenversicherungen nur noch zwölf Unternehmen übrig geblieben. Die vier größten Anbieter verfügen über einen Marktanteil von fast 90 Prozent. Dies geht aus einem Aufsatz in der „Zeitschrift für Sozialrecht“ hervor. Die Schaffung eines einheitlichen Krankenversicherungssystems auf privatrechtlicher Basis mit wettbewerblicher Ausrichtung habe zu einem intensiven Preiskampf zwischen den Unternehmen geführt, so die Autorin Susanne Agasi. Die Versicherungsprämien seien dabei niedriger als erwartet ausgefallen. Zahlreiche Versicherungen hätten erhebliche Verluste erlitten und sich daraufhin mit anderen Unternehmen zusammengeschlossen. Weiter berichtet Agasi, dass zwischen 2006 und 2008 knapp ein Drittel der Versicherten die Versicherung gewechselt hätten. Und inzwischen hätten mehr als die Hälfte der Versicherten über Arbeitgeber, Gewerkschaften oder zum Beispiel Vereine kostengünstige Gruppenverträge abgeschlossen. Gruppenpolicen garantieren den Versicherten Prämienrabatte um rund 6,5 Prozent. Die Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Niederlanden sollte zu mehr Wettbewerb und damit zu mehr Effizienz, mehr Transparenz und einer höheren Verteilungsgerechtigkeit führen. Jeder der 16 Millionen Niederländer ist seit Einführung der Reform verpflichtet, mit einem Krankenversicherungsunternehmen seiner Wahl einen Versicherungsvertrag zu schließen. Um Risikoselektion zu vermeiden, herrscht Kontrahierungszwang. Außerdem dürfen für identische Leistungspakete keine unterschiedlichen Prämien erhoben werden. Um Wettbewerbsverzerrungen und Risikoselektion vorzubeugen, erhalten die Versicherungen Ausgleichszahlungen aus dem Krankenversicherungsfonds. Ferner können die Unternehmen mit Krankenhäusern und Ärzten Einzelverträge abschließen. pr/ps