Zweitbankverbindung

Unterschätzte Beziehung

sg
Die derzeitige Situation an den Geld- und Kapitalmärkten kann Zahnärzte durchaus dazu zwingen, bisher vernachlässigte Bankbeziehungen neu zu beleben.

Höhere Zinssätze, zusätzliche Kreditsicherheiten und bisweilen der Eindruck mangelnder Wertschätzung, der sich in lapidaren Äußerungen von Kundenberatern wie etwa „Es sind eben schwierige Zeiten“ manifestiert: So lässt sich die derzeitige Situation zwischen Herbert W. und seiner Hausbank beschreiben. Als Inhaber einer Zahnarztpraxis hat W. das getan, was die meisten seiner Kolleginnen und Kollegen ebenfalls regelmäßig bevorzugen. Sie verlassen sich zum Teil über viele Jahre hinweg auf ein Kreditinstitut, mit dem sie nahezu sämtliche Bankgeschäfte abwickeln. Da sich diese Konzentration offenbar auch weitgehend bewährt, gab es bisher nur relativ selten Gründe für Zahnärzte, sich auch einmal für ihre sogenannten „Zweitbanken“ zu interessieren.

Auch zu diesen Bankinstituten bestehen nämlich teilweise langjährige Verbindungen, die sich häufig aber fast ausschließlich auf deren Namensnennung einschließlich der Kontonummern des Zahnarztes bei diesen Banken auf den Rechnungsformularen der Praxis beschränken.

Bestandsaufnahme

Aufgrund der nun bereits seit Monaten bestehenden Spannungen zwischen W. und seinem Kreditgeber hat der Zahnarzt nun erkannt, dass es nicht schaden kann, sich auch einmal näher mit seiner bisherigen Nebenbankverbindung zu befassen. Dazu hat er seinen Steuerberater erst einmal um eine Bestandsaufnahme der mit den beiden Kreditinstituten bisher getätigten Geschäfte gebeten. Mittlerweile liegt diese Bestandsaufnahme vor und lässt einige interessante Details erkennen. So stellen zwar beide Banken jeweils einen Überziehungskredit zur Verfügung, der, und das überrascht W., bei seiner Hausbank aber lediglich um 0,3 Prozent niedriger verzinst werden muss als das entsprechende Kreditpendant bei der Zweitbank. Immerhin ist dieser Überziehungskredit bei der Hausbank im Gegensatz zu deren Konkurrenz, die bisher keine ausdrückliche Sicherheit verlangt, mit einer werthaltigen Grundschuld abgesichert, so dass W. hier eigentlich mit einem niedrigeren Kreditzinssatz gerechnet hatte.

Hinzu kommt, dass auch die Investitions- darlehen nicht erkennen lassen, welche Bank als Erst- und welche als Zweitbank- verbindung gilt. Während die Hausbank diverse Darlehen über insgesamt 330 000 Euro bereitstellt, gewährt das zweite Kreditinstitut ein weiteres Darlehen über 120 000 Euro. Auch hier gilt, dass die Hausbank viel umfangreichere Sicherheiten verlangte. Immerhin war W. seinerzeit bereit, neben einer weiteren Grundschuld mit einer zusätzlichen Bürgschaft für die Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten zu garantieren. Die Absicherung der 120 000 Euro besteht dagegen ausschließlich aus der Abtretung von KV-Ansprüchen und aus der Verpfändung seiner Praxisausstattung.

Kostenprüfung

Auffällig ist darüber hinaus, dass sich das Auskunftsverhalten der Zweitbank auch während der vergangenen (Krisen-)Monate nicht geändert hat. Außer den monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen verlangt sie nach wie vor keine weiteren Unterlagen. Ein zusätzlicher Gesprächsbedarf besteht, wie erwähnt im Gegensatz zur Hausbank, nach wie vor nicht. Alles in allem scheint es also, diese Vermutung liegt für W. nun nahe, dass es zwischen den beiden Banken offensichtlich Unterschiede in der Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit gibt, die W. jedoch eher zugunsten seiner langjährigen Hausbank vermutet hätte.

Diese Bestandsaufnahme hat den Zahnarzt veranlasst, zwischenzeitlich auch einmal die Kosten der sonstigen Geschäftsverbindung beider Kreditinstitute genauer als bisher prüfen zu lassen. Neben den allgemeinen Konto- und Datenverarbeitungsgebühren sind dies vor allem Transaktionskosten bei Geld- und Wertpapiergeschäften sowie Gebühren, die bei geschäftlichen Umsätzen mit dem europäischen Ausland entstehen. Hierzu liegen aussagefähige Informationen noch nicht vor. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Hausbank von W. mittler-weile reagiert und sich nach den Gründen für diese umfangreiche Bestandsaufnahme erkundigt hat. Zum ersten Mal seit Beginn der Finanzkrise wurde W. dabei auch die Frage gestellt, ob er denn „mit dem Beratungsservice unseres Kreditinstitutes nicht mehr zufrieden“ sei. Derartig versöhnliche Töne war er in der Tat lange Zeit nicht mehr gewohnt.

Servicebereitschaft

Neben seinen geschäftlichen Aktivitäten denkt W. jetzt des Weiteren darüber nach, seine umfangreichen privaten Geldgeschäfte einschließlich der diesbezüglichen Dispositionen seiner Familie „unter die Lupe“ zu nehmen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Auch hier besitzt die Hausbank bisher einen erheblichen „Heimvorteil“, da außer kleinerer Geldanlagen und diverser Wertpapierdepots für die Kinder sämtliche Vermögenswerte dort angelegt sind. Das gilt ebenfalls für ein Investmentkonto, in das W. seit mehr als 15 Jahren einen monatlichen Betrag von 2 500 DM beziehungsweise nun 1 300 Euro einzahlt, um damit später, neben den Bezügen aus der Versorgungskasse, seine finanzielle Altersvorsorge abzusichern. Leider gilt aus der Sicht von W. auch hier, dass diese Aktiva im Hinblick auf die Gesamtverbindung zu seiner Hausbank offenbar keinerlei Bedeutung besitzen. Auf die zuletzt eher fordernden Töne seines Bankpartners hatten sie jedenfalls keinen Einfluss.

Neuordnung

Die von W. nun durchgeführte vollständige Bestandsaufnahme seiner Bankgeschäfte mit sämtlichen seiner Kreditinstitute ist absolut folgerichtig. Als Ergebnis einer solchen Bestandsaufnahme sollte naturgemäß eine Neuordnung der jeweiligen Geschäftsbeziehungen zu den Kreditgebern stehen. Das soll aber keineswegs bedeuten, dass sich die jeweiligen Schwerpunkte in jedem Fall von einem zum anderen Bankinstitut verschieben müssen. Punktuelle Änderungen, wie etwa die Verlagerung eines Teils des Überziehungskredits auf dem Praxiskonto zu einer anderen Bank mit einem gleichzeitigen Sicherheitentausch, sind vielmehr ebenso möglich wie eine Neuausrichtung der jeweiligen Darlehensschwerpunkte oder eine teilweise Verlagerung von geschäftlichen Umsätzen.

Wichtig ist im Ergebnis, dass Zahnärzte erkennen lassen, dass sie auch und gerade in Krisenzeiten auf verlässliche Bankpartner mit transparenten Kosten und bewährten Dienstleistungen setzen. Dazu gehört aber auch, dass nicht nur die Hausbank, sondern auch der Zahnarzt als Unternehmer selbst prüft, ob und in welchem Umfang Änderungen der bisherigen Geschäftsgrundlagen gegebenenfalls herbeigeführt werden müssen. Derartige Änderungen können natürlich auch dazu führen, die Bankgeschäfte nicht komplett zu verlagern, sondern beim gleichen Geschäftspartner lediglich neu zu strukturieren.

Michael VetterFranz-Lehar-Str. 1844319 Dortmund

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