Praxisgebühr

Auch Beamte müssen zahlen

Heftarchiv Praxis
sg

Auch Beamte müssen die Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt entrichten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Staatsdiener und ihre Angehörigen zur Praxisgebühr heranzuziehen, verstoße nicht gegen Verfassungsrecht. „Insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt“, teilte das Gericht mit. Auch für Beamte sei die Bezahlung von zehn Euro pro Quartal zumutbar. Die entschiedenen Klagen hatten sich gegen die Kürzung der Beihilfen für ärztliche Leistungen um den Betrag der Praxisgebühr gerichtet. Das Bundesverwaltungsgericht revidierte mit dieser Entscheidung zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster. sg/dpa

BundesverwaltungsgerichtSimsonplatz 104107 LeipzigAz.: BVerwG 2 C 127.07 und 2 C11.08

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