Zank um Schnittstelle ambulant/stationär

KBV fordert fairen Wettbewerb

Dringenden Reformbedarf sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Ungleiche Rahmenbedingungen und mangelnde Kompatibilität der EDV-Systeme zwischen dem ambulanten und stationären Sektor identifiziert sie als Hauptgründe für die aus ihrer Sicht weiterhin ungenügende Zusammenarbeit beider Versorgungsebenen.

„Trotz der Vielzahl von Integrationsverträgen bestehen noch erhebliche Probleme bei der Überleitung der Patienten zwischen Klinik und Praxis“, sagte Dr. Andreas Köhler, KBV-Vorsitzender, bei der KBV-Veranstaltung „KBV kontrovers“ Ende Oktober in Berlin. Er forderte, die „Wettbewerbsvorteile der Krankenhäuser endlich abzubauen“ und an den Schnittstellen gleiche Voraussetzungen bei der Vergütung, der Bedarfsplanung und der Mengenbegrenzung zu schaffen.

Auch bei der Einführung von Innovationen seien die niedergelassenen Vertragsärzte gegenüber den Kliniken benachteiligt. Der KBV-Vorsitzende monierte, dass im stationären Bereich weiterhin die Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt gelte, während im ambulanten Bereich das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Bestand habe. Nach der geltenden Regelung werden neue medizinische Verfahren im Krankenhaus zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet, solange keine negative Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt.

Nur faire Wettbewerbsbedingungen mit „gleich langen Spießen“ könnten verhindern, dass der Verdrängungswettbewerb zulasten der niedergelassenen Ärzte weiterginge, so Köhler. Weiter forderte die KBV die Einführung standardisierter EDV-Schnittstellen, die einen reibungslosen und sicheren Datenimport und -export gewährleisten müssten. „Solange gegenseitige Informationen nicht möglichst einfach und schnell per EDV möglich sind, werden wir die Schnittstellenprobleme nicht patientenorientiert lösen können“, betonte der KBV-Vorsitzende.

Dorn im Auge

Besonders die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Trägerschaft von Kliniken sind der KBV ein Dorn im Auge. Diese würden mit dem anerkannten Prinzip der Übernahme der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte brechen. Somit mehr ökonomisches als medizinisches Interesse unterstellte Dr. Carl-Heinz Müller, KBV-Vorstand, den Krankenhäusern. „Die Kliniken sichern sich mit einem angegliederten MVZ ihre Einweiser in das eigene Haus und auch die ambulante Weiterbehandlung nach einem stationären Aufenthalt“, sagte Müller. Er verlangte eine klare Aufgabenteilung: „Versorgung soll dort stattfinden, wo es medizinisch und ökonomisch am sinnvollsten ist, und das heißt Hand in Hand an Behandlungspfaden ausgerichtet.“

Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sieht hingegen die Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung nicht als Konkurrenz zu den Kassenärzten. „Ohne Krankenhäuser hätten wir keine Sicherstellung der ambulanten Versorgung“, konterte er. Baum sprach sich dafür aus, gleiche Voraussetzungen für den ambulanten wie stationären Sektor an ihren Schnittstellen zu schaffen, indem die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr Freiräume, ähnlich denen der Krankenhäuser, erhalten. „Restriktionen für Niedergelassene müssen aufgehoben werden, statt den Krankenhäusern dieselben Restriktionen aufzuerlegen“, forderte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Er mahnte die KBV an der Weiterentwicklung einer „besseren Verzahnung zwischen den Sektoren“ im Interesse der Patientenversorgung mitzuarbeiten, statt Realitäten zu bekämpfen.

Die Öffnung der Kliniken für spezialisierte ambulante Leistungen nach Paragraf 116 b SGB V wurde Anfang 2004 vom Gesetz- geber ermöglicht. Seither erhitzen sich die Gemüter, da die KBV diese Regelung als ein „Einfallstor“ der Klinken in die ambulante Versorgung sieht. Im Sommer 2009 wurde eine Klage der KBV gegen die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Krankenhausbehandlung bei Multipler Sklerose und Tuberkulose vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

Wolfgang StraßmeirStubenrauchstraße 17 A12161 Berlin

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