Trotz fehlender Sicherheiten
Die Aussage war deutlich: Aufgrund „nicht werthaltiger Sicherheiten“ kann dem Kreditwunsch von Günter A., einem Zahnarzt aus dem Rheinland, „derzeit leider nicht entsprochen werden“. Für A. brachte diese lapidare Antwort des Ansprechpartners seiner Hausbank das Fass zum Überlaufen. Nicht genug damit, dass er während des vergangenen Jahres fast im Monatsrhythmus mit Forderungen der Bank nach zusätzlichen Details der wirtschaftlichen Lage seiner Praxis konfrontiert wurde und darüber hinaus keinerlei Überziehungen des Kontokorrentkredites seines Praxiskontos über das Kreditlimit hinaus zugelassen wurden. Nun also auch noch diese Kreditabsage, die für A. nichts anderes ist als eine Folge der nach seiner Meinung von den Banken weitgehend selbst verschuldeten Kreditprobleme und der damit verbundenen restriktiveren Kreditvergaben. Das Klima, dies empfindet nach Rücksprache mit dem für ihn zuständigen berufsständischen Verband offenbar nicht nur A. so, wird zunehmend rauer.
Trotz häufig gegenteiliger Äußerungen tun sich zumindest einige Banken offenbar schwer, weitere Kredite bereitzustellen. Bei den von seiner Bank als „nicht werthaltig“ bezeichneten Sicherheiten handelt es sich um die bereits mit einer erststelligen Grundschuld belastete Praxisimmobilie, deren Verkehrswert nach Einschätzung von A. allerdings nach wie vor, selbst unter Berücksichtigung einer weiteren Grundschuld für den neuen Kredit, erheblich höher ist als die mit diesen Grundpfandrechten verbundenen Belastungen.
Ausfallbürgschaften
Wie auch immer, offensichtlich beurteilt das Kreditinstitut diesen Sachverhalt anders, so dass A. nun versuchen muss, die Finanzierungslücke mit anderen Möglichkeiten zu schließen. Einen wertvollen Hinweis dazu erhielt er durch einen Kollegen, der auch bei eigenen Finanzierungsfragen mit der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Bürgschaftsbank erfolgreich zusammengearbeitet hatte. Bürgschaftsbanken sind selbst Kreditinstitute und übernehmen sogenannte Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Vorhaben wie Investitions- und Wachstumsfinanzierungen, dem Kreditzweck von A. Treten nun wie bei ihm Schwierigkeiten bei der Kreditgewährung durch fehlende Sicherheiten auf, kann die zuständige Bürgschaftsbank nach sorgfältiger Prüfung des Kreditwunsches eingreifen und die erwähnte Ausfallbürgschaft bereitstellen. Das Finanzierungsvorhaben muss als wesentliche Voraussetzung einer solchen Ausfallbürgschaft betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. So gibt es für Sanierungskredite grundsätzlich keine Bürgschaftsübernahmen.
A. hat sich nun dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen. Gemeinsam mit seiner bisherigen Zweitbank wird er einen entsprechenden Antrag stellen, der zunächst umfangreiche Vorarbeiten von ihm erfordert. Neben der Beschreibung des Vorhabens und des unternehmerischen Konzepts sowie einer Selbstauskunft gehört ein Liquiditätsplan ebenso dazu wie eine Rentabilitätsvorschau und vollständige Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre. Da A. nach eigener Überzeugung und der Meinung seines Steuerberaters – vor dem Hintergrund des aktuellen Zahlenmaterials der Praxis – auch zukünftig in der Lage sein wird, die mit dem Kredit verbundenen Zins- und Tilgungsraten pünktlich zu zahlen, sieht er gute Chancen, dass ihn die Bürgschaftsbank auch tatsächlich begleiten wird.
Bankservice überprüfen
Damit ist die Angelegenheit für A. jedoch nicht erledigt. Er wird die Konsequenzen aus dem Verhalten seiner Hausbank ziehen und seine Umsätze, soweit die bisherigen Kreditverträge dies ermöglichen, ab sofort über seine Zweitbank leiten. Während diese ihm nämlich in der Vergangenheit mehr oder weniger regelmäßig bei Krediten auch ihre Vermittlung zu öffentlichen Kreditgebern und eben den Bürgschaftsbanken anbot, erhielt er von seiner Hausbank diesbezüglich bisher keinerlei Hinweise. Selbst bei der erwähnten Kreditabsage wurden ihm diese Möglichkeiten nicht aufgezeigt. Spätestens bei dieser Gelegenheit hätte es nach seiner festen Überzeugung jedoch zu einem entsprechenden Angebot kommen müssen.
Michael VetterFachjournalist