Fortbildung von Praxispersonal

Wiener Schnitzel versus Schnitzel nach Wiener Art

Einige Irritationen in der Fachöffentlichkeit gab es in letzter Zeit über die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP). Denn in manchen Fällen ist für Außenstehende nicht unbedingt erkennbar, ob ein Abschluss durch eine Kammer oder durch ein privates Institut erworben wurde. Anlass für eine sachliche Darstellung der Fakten.

Es geht darum, für Außenstehende deutlich zwischen den kammereigenen Aufstiegsfortbildungen für Praxispersonal und den Fortbildungsangeboten durch private Anbieter zu unterscheiden. „Das ist wie der Vergleich zwischen Wiener Schnitzel und Schnitzel nach Wiener Art“, bringt Dr. Michael Sereny, Kammerpräsident Niedersachsens und Vorstandsreferent der BZÄK für Fragen des Praxispersonals, die Sachlage auf den Punkt. Die Kammern als öffentlich-rechtliche Anbieter legten starken Wert darauf, die Fortbildungen ihrer Institute für Praxispersonal (ZMP, ZMF, ZMV und DH) deutlich von denen privater Anbieter zu unterscheiden, um Irreführungen und Verwechslungen zu vermeiden. Das müsse auch bei der Qualifikationsbezeichnung deutlich werden. „Im Vordergrund stehen dabei Aufklärung, Transparenz, und Verbraucherschutz“, erläutert Sereny weiter. Die Kammern seien nicht auf einen Schutz des Status quo aus, sondern sie setzten sich vielmehr für eine nachvollziehbare Differenzierung der Angebotsstruktur für Außenstehende ein.

Diese Auffassung vertritt auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Es empfiehlt, eine Unterscheidung zwischen Kammerfortbildung und der Fortbildung privater Anbieter zu treffen, und verweist darauf, dass die Kammer nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Fortbildung von Praxispersonal ist. Private Träger könnten nur private, aber keine hoheitlichen Lehrgangsprüfungen durchführen. Jeder Zahnarzt müsse letztlich aber selbst entscheiden, welche Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen er in seiner Praxis bevorzugt.

Kammern im Vorteil

Die BZÄK hat aus ihrer Sicht einige Hauptargumente zusammengetragen, die die Vorteile kammereigener Fortbildung hervorheben:

• Kammern agieren unabhängig von Industrie und Handel, bei privaten Anbietern ist das nicht garantiert.

• Fortbildungsordnungen der Kammern sind von den Länderaufsichten genehmigt, bei privaten Anbietern beruhen diese auf Selbsteinschätzung.

• Bei den Kammern sind die Prüfungsausschüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zusammengesetzt: Lehrkräfte und die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewährleisten objektive Prüfungen. Bei den privaten Anbietern besteht die Gefahr von internen, subjektiven Prüfungen und Zertifikatsvergaben.

• Kammern verfügen über langjährige Erfahrung im Fortbildungsbereich, sind vor Ort präsent und die Verantwortlichen sind den zahnärztlichen Kollegen persönlich bekannt. Kammern sind auch für die Interessen der Patienten zuständig. Private Anbieter sind kommerziell gesteuert, arbeiten gewinnorientiert und richten sich nach Marktentwicklungen, die Verantwortlichen sind für den Zahnarzt oft nicht persönlich greifbar. BZÄK

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