Das sollte der Zahnarzt wissen
Das Phänomen „Gewalt gegenüber Kindern“ ist diffus und äußert sich auf verschiedene Art und Weise.
Die Zahnärzte geben offen zu, dass sie oft nicht wissen, worauf sie zu achten haben und wie sie auf die Eltern zugehen sollen. In der Ausbildungsordnung des Studiengangs Zahnmedizin sucht man vergebens nach Hinweisen zu diesem interdisziplinären Thema. Der Zahnarzt sollte mehr darüber wissen, wie wichtig seine Mithilfe bei der Untersuchung und Beurteilung von Zahnspuren in Kriminalfällen und bei der Aufklärung von Kindesmisshandlungen ist.
Da jeder Zahnarzt im Rahmen vertraglicher oder allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen zur Mitarbeit in der Aufklärung solcher Fälle verpflichtet werden kann, sollte er sichsolange sein Ausbildungsplan dies nicht einschließt – in Eigeninitiative mit den Grundzügen der Thematik vertraut machen.
Sexuelle Übergriffe an Kindern beider Geschlechter sind wesentlich häufiger als bisher vermutet. Bei einem oralen Sexualtrauma ist auch an infektiöse Erkrankungen der Mundhöhle zu denken. Die erkennbaren Befunde, die ein misshandeltes Kind aufweist, sind in der Regel so eindrucksvoll, dass sie als Misshandlungsspuren nicht zu übersehen sind.
Die Rolle des Zahnarztes
Der Zahnarzt hat eine strategische Bedeutung bei der Diagnose einer Kindesmisshandlung. Erwiesenermaßen zeigen 50 Prozent der misshandelten Kinder orofaziale Läsionen oder oder Verletzungen in der Halsregion auf. Üblicherweise sind die Täter dafür bekannt, dass sie mit den Kindern sehr häufig den Arzt wechseln. Aber einem Zahnarzt gegenüber zeigen sie weniger Misstrauen, erkannt zu werden. Trotz dieser bevorzugten Situation des Zahnmediziners, bleibt die Zahl der erkannten Fälle dennoch gering. Gründe hierfür sind:
• die Schweigepflicht,• die Intention, das Problem mit der Familie ohne Einbeziehung Dritter zu lösen,• ein nicht bekanntes Anzeige-Procedere,• die Angst, ein irreversibles Gerichtsverfahren in Gang zu setzen,• die Angst, in ein Gerichtsverfahren involviert zu werden, und eine Familie zu brandmarken.
Definition des Begriffes
Der Begriff „Kindesmisshandlung" ist nicht allgemeingültig und unterliegt einer stetigen Wandlung. Die Grenzziehung zwischen einer Misshandlung und einer erzieherischen Maßnahme ist für Außenstehende immer besonders schwer.
Die verschiedenen Begriffe
Ein misshandeltes Kindist immer ein Opfer, dem eine oder mehrere der Gewalttaten widerfahren ist:
• körperliche Gewaltanwendung,• sexueller Missbrauch,• psychische Gewalt,• oder starke Vernachlässigung mit schweren Folgen für die körperliche und psychische Entwicklung.
Das Risikokindist ein vernachlässigtes Kind, dessen Lebensumstände ein Risiko für seine Gesundheit, seine Sicherheit, seine Moral, sowie seine Erziehung darstellen.
Das gefährdete Kindist den sozialen Diensten bereits bekannt und wird von diesen betreut. Als gefährdet gilt also auch jedes bereits misshandelte sowie jedes Risikokind.
Verschiedene Formen von Misshandlungen
• aktive Misshandlungen oder Unterlassungen,• körperliche Misshandlungen,• psychische Misshandlungen,• sexueller Missbrauch (schwer zu diagnostizieren). Cave: orale Erscheinungen.
Zur Epidemiologie
Die Ursachen sind multifaktoriell, jedoch benötigt es oft mehrerer aufeinander treffender Ursachen, bis es zur Misshandlung kommt.
Die Täter einer Kindesmisshandlung sind in der überwiegenden Zahl der Fälle in der Familie oder dem familiären Umfeld zu finden. Ein stereotypes Täterbild ist nicht auszumachen.
• Ein sehr jugendliches Alter der Eltern (Überforderung)• Ehemals selbst Misshandelte misshandeln ihre Kinder in 30 Prozent der Fälle.• Erschwerte Lebensumstände begünstigen Misshandlungen: Arbeitslosigkeit, Tod, Armut, Gesundheitliche Probleme, Prostitution, Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch und mehr• Familiäre Probleme: Scheidungen, Wiederheirat, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende• 50 Prozent der Kindesmisshandlungen werden durch vorher als kriminell eingestufte Männer begangen.• Psychische Erkrankung der Eltern wie schwere Depressionen, Störungen der Persönlichkeit, psychiatrische Krankheiten; hier ist die Gefahr von Kindesmisshandlungen, Verwahrlosung und Inzest stark erhöht.• Häufige Schwangerschaften oder Mehrlingsgeburten in der direkten Familie• Angeborene Behinderung, bei der die Mutter dem Kind die Schuld gibt,• Eine unerwünschte Schwangerschaft mit nicht mehr möglicher Abtreibung und damit verbundener Ablehnung des Kindes• Hyperaktive, körperlich- oder geistig Behinderte werden häufiger misshandelt.• Offensichtlicher Intelligenzmangel der Eltern
Klinische orofaziale Formen
Der Bändchenriss:
Beschädigungen des Lippenbändchens der Oberlippe sind häufig. Hierfür gibt es mehrere Ursachen:
• die Einführung eines stumpfen Gegenstandes in den Mund, wie den Löffel, wenn das Kind zu langsam isst oder die Nahrung verweigert• Schlageinwirkung,• sexueller Missbrauch
Läsionen des Gaumensegels:
Sie fallen durch Schluckstörungen und Sprechstörungen auf.
Läsionen der Lippen:
Meistens durch Faustschläge, Schläge mit einem stumpfen Gegenstand oder den Aufprall gegen eine harte Fläche verursacht.
Verletzungen der Zunge:
Die Zunge kann infolge eines Schlages gegen den Unterkiefer zwischen den Zahnreihen gequetscht werden oder durch plötzliches Zuklappen des Mundes (durch Dritte), wenn das Kind etwas ausspucken möchte.
Läsionen von Mund und Nase:
Infolge steter zugefügter Mikrotraumata oder auch nur eines starken Schlages kommt es zum (eventuell auch wiederholten) Bruch des Nasenknorpels und zu einer schweren Einschränkung der Gesichtsästhetik (Boxernase).
Läsionen der Zahnbögen:
Einfache Kronenfrakturen bis schwere Kronen-Wurzelfrakturen werden nach einer Gewalteinwirkung beobachtet.
Dentale Vernachlässigung:
Unterlassene Zahnpflege und unterlassene Behandlungen führen zu multiplen Extraktionen, erschwerter Nahrungsaufnahme und zu Wachstumsstörungen. Hierzu könnte man auch das Nursing-Bottle-Syndrom zählen.
•Haut:Blaue Flecken und Hämatome, Wunden, Verbrennungen (rund zehn Prozent der Misshandelten zeigen Brandwunden durch Spritzen mit heißem Wasser oder Eintauchen), Bisswunden, lokaler Haarverlust .•Augen:(subkonjunktivales Hämatom)•Ohren:(Verletzungen am Trommelfell und Hämatome)•Frakturen:(sind nach den Hautläsionen am häufigsten, wenngleich sie weniger vom Zahnarzt diagnostiziert werden).•Verhaltensstörungen•Wachstumsstörungen
Differentialdiagnose
Alle vorgestellten Bilder zeigen erwiesene Kindesmisshandlungen. Dennoch muss man wissen, dass einige systemische Erkrankungen ähnliche Symptome zeigen können. Daher ist es immer wichtig, eine Differentialdiagnose durchzuführen, um zu überprüfen, ob sich die Symptome mit den Vermutungen decken. So können schwere diagnostische Fehler vermieden werden.
Pflichten des Zahnarztes
Die Zahnärzte unterliegen der Schweigepflicht. Zuwiderhandlungen können Gefängnisstrafen zu Folge haben. Eine befreiende Ausnahme stellt die Kindesmisshandlung dar. Die unterlassene Meldung und die unterlassene Hilfeleistung gegenüber Kindern werden gesetzlich verfolgt. Der Zahnarzt ist also verpflichtet, die zuständigen Behörden zu unterrichten.
Abgabe einer Meldung
Bei geringem Verdacht:
• anonym über eine kostenfreie Telefonnummer
In schweren Fällen mit Gefährdung des Kindes:
• KrankenhauseinweisungmitEinverständnis der Eltern,• Meldung bei der Polizei
Schweigepflicht kontra Strafanzeige
Hat ein Zahnarzt in der Sprechstunde einen Verdacht auf eine Kindesmisshandlung, eine Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch, so steht er vor der Entscheidung zwischen Schweigepflicht und Strafanzeige. Es ist aber immer ratsam, zunächst ein klärendes Gespräch mit den Eltern oder gegebenenfalls den Großeltern zu suchen. Verhärtet sich dieser Verdacht, sollte Kontakt mit ärztlichen Beratungsstellen und Spezialeinrichtungen aufgenommen werden sowie Meldungen beim Sozial- und beim Jugendamt erfolgen. Bei allem Vorgehen wird dringlich empfohlen, eine lückenlose Dokumentation möglichst mit Zeugenangabe zu erstellen.
Zusammenfassung
Zahn-, Mund- und Kieferläsionen können im Falle von Misshandlungen zu Missbildungen in den Bereichen von Nase, Augen, Ohren, Lippen und Mund führen.
Es treten ebenfalls Störungen der Psyche, neurologische und orthopädische Schäden auf. Man schätzt, dass ein misshandeltes Kind in 60 Prozent der Fälle erneut misshandelt werden wird und dass fünf Prozent dieser Kinder daran sterben.
Es ist wichtig, die Behörden dringend über einen möglichen Verdacht zu informieren.
Dadurch kann rechtzeitig eine fachlich integrierte Betreuung einsetzen, die dem Kind den besten Dienst erweist.
Dr. Dr. Klaus RötzscherWimphelingstr. 7D-67346 SpeyerRoetzscher.Klaus.Dr@t-online.de
Dr. Jean Marc Hutt11, Quai des BateliersF-67000 Strasbourg