Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

wo steht der Patient: Im Mittelpunkt? Im Weg? Dient er als Vehikel für Eigeninteressen von Kassen, Politikern und diversen Leistungsbereichen? Oder ist das Bild des mündigen, informierten und eigenverantwortlichen Patienten inzwischen in den Köpfen der Beteiligten im Gesundheitswesen angekommen? Letzteres hat sich wohl manifestiert und das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt – vom Patriarchat zur Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe.

Zu beobachten ist, dass die Politik – national wie international – diese Tendenzen verstärkt aufgreift und sukzessive Systematiken schafft, die die Patientenbelange ganz bewusst in den Fokus rücken. Ärzteschaft, Krankenkassen und die Versorgungsforschung stellen sich diesem Prozess und entwickeln Konzepte und Modelle. Auf europäischer

Ebene wird derzeit der Weg freigeschaufelt, um eine Richtlinie für Patientenrechte bei grenzüberschreitender Versorgung zu verabschieden. In Deutschland setzt sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, dafür ein, den seinerzeit von der alten Koalition eingeschlagenen Weg fortzuführen: In Kürze will er der Öffentlichkeit ein Patientenrechtegesetz zur Diskussion vorstellen. Hauptanliegen ist die Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz bei Patientenbelangen. Auch der langwierige und nicht unkritisch zu betrachtende Prozess der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung steht unter der großen Überschrift des Patienten- und Verbraucherschutzes, wie unsere Titelgeschichte näher ausführt.

Also, Patientenbelange als Mainstream? Das wäre zu wenig, wie die Aktivitäten der Zahnärzteschaft belegen: Patientenorientierung und Patientenbeteiligung haben für den Berufsstand immer schon eine Rolle gespielt. Der Patient steht im Mittelpunkt der zahnärztlichen Berufsausübung, seine intensive und eigenverantwortliche Teilhabe an zahnmedizinischen Entscheidungsprozessen ist so sinnvoll wie notwendig. Dazu verbreitet der Berufsstand zum Beispiel wissenschaftlich abgesicherte Patienteninformationen, engagiert sich in der Qualitätsförderung, bietet ein fundiertes System von Beratungsstellen durch die Kammern sowie ein Schlichtungs- und Fehlermanagement. Engagement im Aktionsbündnis Patientensicherheit zählt genauso dazu wie eine Kooperation mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Der neue britische Gesundheitsminister Andrew Lansley gab als Richtschnur für seine Reformvorhaben im Lande die Patientenorientierung aus und betonte, es dürfe keine Entscheidung über einen Patienten ohne den Patienten geben: „No decision about me without me.“ Bei den Zahnärzten in Deutschland wird dieser Leitsatz schon gelebt. Man darf gespannt sein, in welcher Weise die Politik hierzulande ab kommendem Herbst diese Maxime umsetzen will.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele PrchalaStellvertretende Chefredakteurin

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