Ein Kombiprogramm macht’s möglich
„Das verstehe, wer will“, war die erste Reaktion von Wolfgang S. als Mitglied einer Praxisgemeinschaft in Niedersachsen, als seine Hausbank ihm nun zum wiederholten Mal mitteilte, dass die Höhe des „Eigenkapitals der Praxis unbedingt erheblich verbessert werden muss“. Während der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Kreditinstitut war von einer solchen Forderung nämlich niemals die Rede. Zwar wurde immer wieder über die Höhe des Eigenkapitals und über einen „möglichst moderaten jährlichen Anstieg“ geredet. Ein derartiger verbaler Druck ist für ihn dagegen völlig neu. Mittlerweile droht sogar die meist problemlos verlaufende Geschäftsverbindung Schaden zu nehmen, da es in den Kreditakten der Bank laut seines dortigen Ansprechpartners keinen einzigen Vermerk über die Höhe des Eigenkapitals gibt. S. fühlt sich also in seiner Aussage absolut bestätigt, dass dieser Punkt für die Bank zumindest bisher keine große Bedeutung besaß.
Ertragslage entscheidend
Natürlich ist auch ihm klar, dass Kreditinstitute vor allem aufgrund ihrer Ertragslage mit zunehmender Tendenz auf entsprechende Eigenmittel ihrer mittelständischen Kreditnehmer achten müssen. Was ihn aber ärgert, ist der Eindruck, den ihm seine Hausbank vermittelt. Von Selbstkritik an der – nicht nur aus der Sicht von S. – zum Teil mit verschuldeten Lage, ist hier ebenso wenig die Rede wie von einem kontinuierlichen Aufbau seines Eigenkapitals. Sein Eindruck ist vielmehr, dass er sich um nahezu jeden gerade noch vertretbaren Preis um eine deutliche Verbesserung des Eigenkapitals kümmern muss, um seine bisher akzeptable Kreditwürdigkeit nicht zu gefährden. Denn auch daran lässt die Bank keinen Zweifel: Die Eigenkapitalquote wird als „wesentlicher Bestandteil“ des Kreditratings gesehen und führt zwangsläufig, da sie nun einmal „unter dem Branchendurchschnitt“ liegt, zu einer Herabstufung seiner Ratingnote. Die Konsequenz besteht zunächst „nur“ in einer noch geringen Erhöhung seiner Kreditzinssätze. Wenn S. aber zu keiner nennenswerten Eigenkapitalerhöhung kommt, besteht die Gefahr, dass die kommenden Kreditverlängerungen „in Gefahr sind“. Auch dieser Punkt ist für S. nicht nachvoll ziehbar. Während der Ratingbesprechungen der vergangenen Jahre war der für ihn zuständige Bankmitarbeiter kaum in der Lage, die einzelnen Ratingbestandteile und deren interne Gewichtung innerhalb des Gesamtratings zu quantifizieren. Nun scheinen diese „Wissenslücken“ seitens der Bank aber offensichtlich der Vergangenheit anzugehören, da zwischenzeitlich zumindest genaue Vorstellungen über die Höhe des Eigenkapitals entwickelt wurden. Nachvollziehbar bleibt dies für S. aber nicht.
Kreditversorgung sichern
S. muss sich schon im Interesse seiner Kollegen und Mitarbeiterinnen der veränderten Lage stellen und seine Kreditversorgung sicherstellen. Dabei kann ihm eine gemeinsame Initiative der Bürgschaftsbanken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) helfen. In einem sogenannten „Kombiprogramm“ soll kleinen und mittleren Unternehmen die Liquiditätssicherung und die Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital ermöglicht werden. Mit diesem Programm sind Finanzierungen zwischen 100 000 Euro und 500 000 Euro möglich, wobei 75 Prozent auf einen durch die jeweilige Bürgschaftsbank verbürgten Hausbankkredit und 25 Prozent auf eine Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG entfallen. Neben der für S. praktischen Folge auch künftig gesicherter Kredite, kann durch den Beteiligungsbaustein, mit dem sich die Eigenkapitalquote verbessern würde, auch das Rating der Praxis stabilisiert werden. Kreditzinserhöhungen sollten dann der Vergangenheit angehören.
Inhaber von Praxisgemeinschaften müssen übrigens keine Befürchtungen haben, dass durch einen fremden Kapitalgeber auf das operative Geschäft Einfluss genommen wird. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall, da weder Anteile übernommen noch Mitspracherechte eingeräumt werden. Die Unternehmer bleiben daher „Herr im eigenen Hause“, wie es Waltraud Wolf, Vorsitzende des Verbands deutscher Bürgschaftsbanken, formuliert. Die Antragstellung bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfolgt grundsätzlich über die Hausbank des Kreditnehmers. Wolf: „Die bankübliche Bonitätsprüfung erfolgt gemeinsam durch die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hand in Hand, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen.“
Wenn ausschließlich eine stille Beteiligung gewünscht wird, können sich Praxisinhaber auch direkt an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft werden. In solchen Fällen sind, so Wolf, „reine Liquiditätsfinanzierungen aber nicht möglich“.
Michael Vettervetter-finanz@t-online.de
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