Vertragszahnärztetag der KZVB in Bayern

Kollektivvertrag muss Standard bleiben

In gesundheitspolitisch schweren Zeiten „Fitness für die Praxis“ zu bieten, ist eine Herausforderung. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) hat sie mit diesem Motto auf ihrem Vertragszahnärztetag (10. April 2010 in München) angenommen. Sie bot berufspolitische Diskussion, wissenschaftliche Fortbildung, vertragszahnärztliches Know-how, aber auch Apelle zum verantwortlichen Umgang mit häuslicher Gewalt in der Praxis.

In seiner Begrüßung appelllierte Gastgeber Dr. Janusz Rat an die schwarz-gelbe Koalition im Bund, nach den durchaus vielversprechenden Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen in der Regierung endlich den Eindruck der „Fortsetzung des Wahlkampfes“ abzulegen: „Die Menschen wenden sich ab“, konstatierte der KZVB-Vorsitzende. Um eine Quittung schon zu Zeiten der NRW-Wahlen zu verhindern, müssten statt „bloßer Ankündigungen“ jetzt endlich „Taten folgen“. Rat monierte, dass „alle Instrumentarien planwirtschaftlichem Denken“ entstammten. Angesichts der im Gesundheitsbereich schnell steigenden Kosten nur die Anbindung an die Grundlohnsummensteigerung anzubieten, die letztlich „jährlich maximal nur die Hälfte der Inflationsrate“ ausmache, bedeute im Ergebnis nach wie vor Degression und die Reduzierung der Budgets mit der Folge, dass letztlich alle Zahnärzte „die Zeche zahlen“ müssten.

Dabei koste die gesamte Vertragszahnheilkunde die Gesellschaft „inwischen weniger als der Verwaltungsaufwand der Krankenkassen“. Dennoch verstehe man mit der Situation gut umzugehen: „Bayern hat deutschlandweit die höchsten Punktwerte, die höchsten Budgets.“ Selbst in der Thematik des § 73 c des SGB V habe man statt der Selektivverträge à la Indento und DAK den Weg beschritten, kollektive Ergänzungsverträge zu initiieren, die die Möglichkeiten bieten, bespielsweise bestehende „Zuzahlungsverbote zu knacken“.

Von den Krankenkassen unterscheide die Zahnärzte ihre durch ein langjähriges Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten geprägte soziale Verantwortung. Nicht zuletzt die am Vorabend des Zahnärztetages zum Thema „Die ethische Verpflichtung des Zahnarztes“ durchgeführte Auftaktveranstaltung zeugte von dieser Selbstauffassung des Berufsstandes.

Marketing für „stark Preisreagible“

Vor diesem Hintergrund verwunderte nicht, dass der DAK-Vorsitzende Prof. Herbert Rebscher mit seinen Ausführungen zu Selektivverträgen auf wenig Rückhalt stieß. Die Krankenkasse reagiere mit ihrem Selektivvertragsangebot auf etwa fünf bis zwölf Prozent ihrer Klientel, die „stark preisreagibel“ sei. Der Selektivvertrag sei für die Kassen „auch ein Stück markenbildendes Instrument“. Rebschers Ausblick: Der Kollektivvertrag bleibe der Standard einer hochwertigen medizinischen Versorgung, der Selektivvertrag stehe für ergänzende, zu erprobende Maßnahmen. Letztlich habe es die Zahnärzteschaft in der Hand, ob sie das selbst oder durch sie eingesetzte Organisationsstrukturen bestimme, oder ob das Dritte nach rein ökonomischen Kriterien übernehmen. Eine Argumentation, die weder den KZVB-Vorsitzenden Rat noch den KZBV-Vor sitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz überzeugte.

Rat: „Das sind Mogelpackungen und ein Ver- such, die Selbstverwaltung durch Patiententransfers zu unterminieren.“ Die dem Selektivvertrag immanente Patientennavigation sei, so Fedder witz verstärkend, schlichter „Fakt“. Der DAK- Vertrag sei ein Modell für den GKV-internen Wettbewerb und gehe eindeutig zulasten Dritter. Fedderwitz: „Wer mit Drückerkolonnen Zahnärzte zum Preisdumping verpflichtet, wer durch Billigeinkauf die Qualität aus dem Blick nimmt, der tut seinen Versicherten keinen Gefallen.“

Neben Ausführungen zu „Möglichkeiten der modernen Zahnheilkunde in der Vertragszahnheilkunde“ durch Prof. Dr. Christoph Benz von der Zahnklinik LMU-München, rechtlichen Maßgaben zu „Wesen und Pflichten des Vertragszahnarztes“ (Andreas Mayer und Dr. Stefan Böhm, KZVB), Erörterungen zu „Festzuschüssen bei Suprakonstruktionen“ (Martin Hendges, KZV- Vorstandsmitglied der KZV-Nordrhein und Mitglied der AG Festzuschüsse der KZBV) oder „Möglichkeiten der Eigenwerbung und Außendarstellung von Zahnärzten“ (RA Dr. Christian Dietrich), erläuterte Rechtsmedizinerin Dr. Elisabeth Mützel (LMU München) Handlungsmaßgaben zum „Erkennen und Dokumentieren von Anzeichen häuslicher Gewalt in der Zahnarztpraxis“. Die KZV Bayerns bietet gemeinsam mit dem Institut für Rechtsmedizin einen Dokumentationsbogen „Häusliche Gewalt“ als Downoad auf ihrer Internet-Homepagewww.kzvb.dean.

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