Von nichts kommt nichts
Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,
die Diskussion, ob der Numerus clausus (NC) als Zugangsberechtigung für das Studium von Medizin- oder Zahnmedizin der richtige Weg ist, ist nicht neu. Ob man allein über den Notendurchschnitt des Abiturs tatsächlich „die Besten“ für die Versorgung der Bevölkerung gewinnt, wird längst hinterfragt und zum Teil schon heute durch andere Findungsmaßnahmen ergänzt.
Die Tatsache, dass sich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler in die Debatte zur Vermeidung möglicher Unterversorgungen in ländlichen Bereichen einbringt, zeigt, dass nach der wenig fruchtbaren Polit- Debatte um das „Für und Wider“ von Bürger- oder Prämienversicherung die Gesundheitspolitik jetzt anscheinend im gesundheitspolitischen Alltagsgeschäft angelangt ist. So weit, so gut.
Dennoch: Was auf den ersten Blick vielleicht geeignet scheint, Schäden in der flächendeckenden medizinischen Versorgung unter Beachtung der hier in Deutschland erreichten hohen Qualität zu vermeiden, könnte Probleme schaffen, die in ihrer Folgenschwere wohl unterschätzt werden und alles andere als begrüßenswert sind. Wer den NC aufweicht, muss dafür zwangsläufig auch die ausbildungsspezifische Kapazität an den Hochschulen bereitstellen.
Hat man eigentlich vergessen, wie noch vor wenigen Monaten Tausende von Studenten in öffentlichen Demonstrationen über die unzulänglichen Verhältnisse universitärer Ausbildung geklagt haben, durchaus mit dem Einsehen der Bevölkerung gepaart, dass es so nicht mehr weitergehen kann? Auch wenn Röslers Vorschlag auf den ersten Blick sympatisch und berechtigt wirkt: Ohne zusätzliches Geld dürfte an Deutschlands Universitätskliniken und in der zahn-/-medizinischen Lehre nicht viel bewirkt werden können.
Die Alternative, die mangels Finanzen dann zur Debatte stünde, nämlich die Ausbildung im Sinne verkürzter Studienzeiten oder die Verflachung der Inhalte kostengünstiger zu gestalten, ist in Wirklichkeit keine. Sicherlich gibt es gerade unter den Bachelor/Master-Befürwortern auch an Deutschlands Universitäten einige, die angesichts eines solchen Vorschlags Morgenluft wittern. Davor kann aber nur gewarnt werden:
Denn wer glaubt, durch die Aufweichung der Zugangskriterien das Problem regionaler Unterversorgung lösen zu können, spielt mit der Qualität der hier in Deutschland anerkannten und üblichen zahn-/ -medizinischen Versorgung. Das mit einer Verflachung der Ausbildung an unseren Hochschulen zu erkaufen, ist vollkommen unakzeptabel. Das können, dürfen und werden weder Patienten noch Ärzte oder Zahnärzte dulden.
Im Gegenteil: Wir Zahnärzte erinnern ausdrücklich daran, dass die Novellierung unserer Approbationsordnung, deren Vorschlag abgestimmt und nach allen Kriterien geprüft an die Bundes- und Landesministerien gegeben wurde, aber aus ökonomischen Interessen zur Zeit auf Eis liegt, nach wie vor ein notwendiger Schritt ist, um nach Jahrzehnten endlich eine dringend erforderliche Anpassung der Ausbildung an den heutigen Stand der Erkenntnisse zu ermöglichen. Das sind die Politiker, aber auch die Hochschulen und wir zahn-/-medizinischen Leistungsträger der Bevölkerung und unseren Patienten schuldig.
Darauf zu hoffen, dass allein durch die Steigerung der Ausbildungszahl das im ärztlichen Sektor regional feststellbare Versorgungs-Manko gelöst wird, wäre zu kurz gesprungen. Letztlich wird man nicht umhinkommen, denjenigen, die ihre Entscheidung für eine Tätigkeit in unterversorgten Gebieten treffen sollen, dafür lebbare Rahmenbedingungen zu schaffen.
Auf diesem Weg den dringend notwendigen Fortschritt im Bereich der Lehre mit dem Hinweis auf schnell zu stopfende Unterversorgungen auszubremsen, ist eher kontraproduktiv. Auch wenn es finanziell schmerzen sollte: Notwendige Verbesserungen sind nicht ohne angemessenen Aufwand erreichbar: Von nichts kommt eben nichts.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer