Finanzierungsprogramme

Von Kredithilfen profitieren

Da nicht nur Geschäftsbanken notwendige Kreditfinanzierungen ermöglichen, lohnt für Zahnärzte auch ein Blick über den sprichwörtlichen eigenen Tellerrand der Hausbank hinaus.

So bietet derMikrofinanzfonds Deutschlandals „innovatives Förderinstrument“, so lautet die Ankündigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Mitinitiator, neben Gründern auch jungen Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf so genannte „Mikrokredite“ bis zu 20.000 Euro bei kurzen Laufzeiten von bis zu drei Jahren an. Finanziert werden ausschließlich unternehmerische Aktivitäten. Bei den Kreditsicherheiten handelt es sich, so wird das Produkt beworben, in der Regel um Referenzen aus dem persönlichen und geschäftlichen Umfeld des Kreditnehmers mit der Unterlegung durch „kleine Bürgschaften“.

Neben diesem Finanzprodukt, das in der Tat wohl nur ein Nischenprodukt sein kann, bietet vor allem nach wie vor die KfW-Mittelstandsbank mit ihren Standardprogrammen wie dem KfW-Startgeld, dem ERP-Kapital für Gründung, demKfW-Unternehmerkreditoder dem ERP-Regionalförderprogramm eine beträchtliche Anzahl weiterer Kreditprogramme, die nahezu punktgenau auf den Finanzierungsbedarf der jeweiligen Praxis zugeschnitten werden können.

Kredite in den Bundesländern

Neben den Kreditalternativen des wohl bekanntesten öffentlichen Kreditgebers KfW-Mittelstandsbank gibt es aber auch eine ganze Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern. So können Zahnärzte beispielsweise inNordrhein-WestfalenInvestitions- und Betriebsmittelkredite erhalten, mit denen etwa die Praxisausstattung ebenso finanziert werden kann wie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Zudem ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme von Bürgschaften für Maßnahmen wie Neuinvestitionen und Betriebsmitteln möglich.

Als weiteres Beispiel finanzieller Unterstützung durch die Bundesländer kann der„Niedersachsen-Kredit“angeführt werden, mit dem langfristige Investitionen ebenso abgesichert werden können wie Betriebsmittelfinanzierungen. Dazu zählen unter anderem Hilfen zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.

Mit der Bezeichnung „Ausbildungsstellen-Existenzgründer-Programm“ bietetHessenneben Programmen zur Existenzförderung oder zur Existenzfestigung interessierten Praxisinhabern monatliche Zuschüsse für Auszubildende.

Die HauptstadtBerlinsteht mit dem „Berlin Start“-Darlehen unter anderem dann zur Seite, wenn es sich bei den Antragstellern um Existenzgründer oder um bestehende Praxen bis zu drei Jahren nach ihrer Gründung handelt.

Existenzgründer bilden ebenso wie bereits am Markt etablierte Praxisinhaber auch inBaden-Württembergeinen Schwerpunkt bei der Finanzierungsförderung mit Hilfe langfristiger Förderprogramme.

Eine andere Fördermöglichkeit besteht in Bayern durch die Bereitstellung von Krediten beispielsweise auch dann, wenn sich Praxisinhaber in Liquiditäts- oder Rentabilitätsschwierigkeiten befinden.

Die Besicherung von Krediten und Avalen mit Hilfe von Bürgschaften zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ist für Praxisinhaber ebenfalls inThüringenmöglich. Wie bei Bürgschaften in diesem Zusammenhang grundsätzlich üblich, müssen die vorhandenen Sicherheiten des Zahnarztes ausgeschöpft oder in nicht ausreichendem Umfang vorhanden sein.

Auch der FreistaatSachsenleistet seinen Teil zur wirtschaftlichen Unterstützung von Zahnärzten durch entsprechende Kreditprogramme etwa bei Gründungen oder bei Wachstumsfinanzierungen.

Risikogerechtes Zinssystem

Die Zinssätze werden bei Förderkrediten grundsätzlich von den bei öffentlichen Finanzierungen regelmäßig eingeschalteten Bankinstituten festgelegt. Dabei berücksichtigen sie die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) der jeweiligen Praxis sowie die zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten. Es gilt der Grundsatz: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse der Praxis und je werthaltiger die gestellten Kreditsicherheiten sind, umso niedriger ist der individuelle Zinssatz. Da die Zinsfindung bei einer Vielzahl von Kreditprogrammen in dieser Form erfolgt, ist es für Praxisinhaber wichtig, die dazu üblichen einzelnen Schritte zu kennen: Im ersten Schritt prüft die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) der Praxis vor allem an Hand der üblichen Unterlagen wie Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Auf dieser Grundlage schätzt sie mit Hilfe von Ratingverfahren oder anderen Bewertungsmodellen ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe an die Praxis verbunden ist. Zudem kommen weitere Faktoren hinzu, die nach Einschätzung der Bank die Zukunftsaussichten der Praxis beeinflussen. Die Praxis wird in eine von sieben Bonitätsklassen von „ausgezeichnet“ bis „noch ausreichend“ eingeordnet.

Im zweiten Schritt werden die für den Kredit vorgesehenen Sicherheiten bewertet. Hierzu wird eingeschätzt , welcher Kreditanteil durch zu erwartende Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann (Werthaltigkeit der Besicherung). Schließlich wird die Sicherheit in drei Klassen eingeteilt.

Im dritten Schritt ermittelt die Bank durch die Kombination von Bonitätsklasse und Besicherungsklasse die Preisklasse des jeweiligen Förderkredits. Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz, während der individuelle Zinssatz unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz liegt.

Michael Vettervetter-finanz@t-online.de

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