Reformen sind überfällig
zm: Herr Dr. Engel, der Deutsche Zahnärztetag bietet dem Berufsstand eine breite Plattform, um sich mit Kernbotschaften aus Standespolitik und Wissenschaft zu präsentieren. Wie sieht das in diesem Jahr aus?
Dr. Engel:Der Deutsche Zahnärztetag hat sich inzwischen als zentrales Großereignis des Berufsstands ein enormes Standing geschaffen. Mit der bewährten Verzahnung von Standespolitik, Wissenschaft und Praxis, repräsentiert durch die drei durchführenden Organisationen BZÄK, KZBV und DGZMK, ist ein Konzept aufgegangen, das der Zahnärzteschaft eine sehr merkliche Wirkung in der Öffentlichkeit verschafft und seinen Niederhall in der Politik gefunden hat. Auch dieses Jahr erwarten wir, dass diese Rechnung aufgeht: Mit der gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung und Pressekonferenz, mit der BZÄK-Bundesversammlung und der KZBVVertreterversammlung sowie mit dem wissenschaftlichen Kongress haben wir hervorragende Instrumente, um unsere Botschaften nach innen in den Berufsstand und auch nach außen in die Öffentlichkeit zu tragen.
zm: Herr Prof. Schliephake, „Zahnmedizin interdisziplinär“ – unter diesem Motto wird das Konzept des Wissenschaftlichen Kongresses fortgeführt. Als Generalthema ist diesmal „Risikoerkennung und Risikomanagement“ ausgewählt. Was bedeutet das für den Praktiker?
Prof. Schliephake:Der Deutsche Zahnärztetag ist ja vor allem als Forum für die Praxis gedacht, um wissenschaftlich fundierte Informationen zu liefern. Für den Praktiker stellt dies eine einmalige Gelegenheit dar, sich in mehr als 40 Expertenvorträgen und in zahlreichen Symposien auf allen Gebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in eineinhalb Tagen ausführlich und aktuell über Risikoerkennung und Risikomanagement in der Zahnmedizin zu informieren. Nicht wenige dieser Risiken sind dabei nur durch fachübergreifendes Denken zu behandeln, so dass auch das große Motto des Deutschen Zahnärztetages „Zahnmedizin interdisziplinär“ hier überall durchdringt. Es gibt sicherlich keine Veranstaltung in Deutschland, die einen derartig umfassenden Überblick über dieses wichtige Thema bietet wie der Deutsche Zahnärztetag.
zm: Und was heißt das für die Wissenschaft?
Prof. Schliephake:Für die Wissenschaft sind die Existenz von Risiken und die Notwendigkeit der Risikobehandlung natürlich ständiger Ansporn, Therapien zu verbessern und neue, risikoärmere Behandlungsmethoden zu entwickeln. Dies bedeutet aber auch – und das gilt für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen – das Bewusstsein, dass sich Risiken auch dadurch besser begrenzen lassen, dass systematisch die Fälle analysiert werden, in denen sich Risiken realisiert haben, weil unsere Behandlungsstrategien noch nicht gut genug sind, um sie zu vermeiden.
zm: Herr Dr. Engel, welches sind aus Ihrer Sicht die derzeit wichtigsten Herausforderungen in der Gesundheitspolitik?
Dr. Engel:Eines der zentralen Themen ist das Versorgungsstrukturgesetz. In erster Linie zielt es auf die Reformen im ärztlichen Sektor ab, aber auch im zahnärztlichen Sektor zeigt sich Reformbedarf. So existiert zum Beispiel ein immenser Nachholbedarf bei der Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen. Dazu gibt es das gemeinsam von BZÄK, KZBV und den Fachverbänden entwickelte Konzept für die vertragszahnärztliche Versorgung dieser Patientengruppe, das sogenannte AuB-Konzept, auf das Dr. Fedderwitz ja gleich noch näher eingehen wird. Wir setzen uns gemeinsam für die Verankerung im SGB V ein. Leider geht der neue Gesetzentwurf nicht auf diesen Bedarf ein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die stärkere Mitbestimmung unseres Berufsstands in wichtigen gesundheitspolitischen Gremien. So sollen im neuen Gesetz Struktur und Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) neu justiert und aufgewertet werden. Wir fordern hier schon seit Langem mehr Spielraum für Mitgestaltung und Mitbestimmung im G-BA, um unsere Interessen und die unserer Patienten angemessen zu vertreten. Die BZÄK hält es für erforderlich, ein Beteiligungs- und Stimmrecht bei allen Entscheidungen des G-BA zu bekommen, die über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehen und originäre sektorspezifische Themen berühren. Die weitere Entwicklung dazu sieht gut aus: Wir haben aus dem G-BA bereits signalisiert bekommen, dass man sich dort positiv für das Ansinnen der BZÄK einsetzen will.
zm: Herr Dr. Fedderwitz, und was bedeutet das Versorgungsstrukturgesetz für die Vertragszahnärzte?
Dr. Fedderwitz:Nun, es ist noch nicht alles rund, aber im zahnärztlichen Bereich ist eine deutliche Kehrtwende sichtbar. Der Entwurf lässt die lange überfällige Strukturreform des Vergütungssystems erkennen. Nachdem die alleinige Orientierung am Grundsatz der Beitragssatzstabilität für die ambulant ärztliche und stationäre Vergütung beendet wurde, wird dieser längst überfällige Schritt jetzt auch bei der zahnärztlichen Vergütung nachvollzogen. Die Krankenkassen stehen beim Morbiditätsrisiko in der Pflicht. Vor Ort erhalten die KZVen und die Krankenkassen größere Verhandlungsspielräume. Bei der jährlichen Fortschreibung der Gesamtvergütungen wird die strikte Orientierung an der Grundlohnsumme aufgegeben. Zukünftig können neben der Zahl der Versicherten auch die Versichertenstruktur sowie die Morbiditätsentwicklung berücksichtigt werden. Insgesamt kann viel näher am tatsächlichen Versorgungsbedarf verhandelt werden. Geplant ist, dass die Bundesregierung die Auswirkungen auf das Vertragsgeschehen und auf die gesetzliche Krankenversicherung bis zum 30.4.2014 evaluieren soll. Das trägt eindeutig die Handschrift des Bundesfinanzministers, seine Intervention hat auch im zahnärztlichen Bereich Einfluss im Gesetzentwurf gefunden. Wir werden sehen, wie sich das im Alltag der vertragszahnärztlichen Versorgung niederschlagen wird. Jedenfalls werden wir vonseiten der KZBV darauf drängen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch offene Forderungen weiter verfolgt werden. Derzeit werden Gespräche mit der Politik geführt, und am 19. Oktober ist eine Anhörung im Bundestag zum Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen. Dann sehen wir weiter.
zm: Welche weiteren Strukturfragen stehen denn aus Ihrer Sicht künftig an und wie wollen Sie sich hier positionieren?
Dr. Fedderwitz:Bei der zahnärztlichen Versorgung von alten und behinderten Menschen herrscht angesichts der demografischen Entwicklung akuter Handlungsbedarf und hier sind auch wesentliche gesellschaftspolitische Fragen tangiert. Beim AuB-Konzept geht es darum, zusätzliche individualprophylaktische Leistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung zu integrieren und den erheblichen Mehraufwand dafür aufzufangen. Das Problem sind natürlich die zusätzlichen Kosten und die angemessene Honorierung dafür. Einerseits bleibt die notwendige gesellschaftliche Verpflichtung, sich dieser Patienten anzunehmen – natürlich auch seitens der Politik – andererseits kann der Zahnarzt seine Leistungen auch nicht zum Nulltarif anbieten. Die Zahnärzteschaft hat dazu ein Konzept vorgelegt. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, dieses auch umzusetzen.
zm: Herr Prof. Schliephake, wissenschaftliche Leitlinien gelten als ein wichtiges Instrumentarium bei der Qualitätssicherungsdiskussion. Wie bindet sich die Zahnmedizin dort ein?
Prof. Schliephake:Die Leitlinienthematik ist in allen Fachgesellschaften, die sich unterm Dach der DGZMK zusammenfinden, verankert. Die DGZMK hat dabei einerseits eine koordinierende Funktion für die verschiedenen Leitlinienthemen, aber natürlich auch eine stimulierende und motivierende Rolle bei der Identifikation neuer Leitlinienfragen. Im übergeordneten Kontext ist die Zahnmedizin über die DGZMK in der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) eingebunden und zieht damit gemeinsam mit den übrigen Fächern der Medizin an einem Strang.
zm: Und wie werden hier die Schwerpunkte bestimmt?
Prof. Schliephake:Die Prioritäten werden in einem gemeinsamen Gremium mit der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (ZZQ) festgelegt. Hier findet gemeinsam mit der BZÄK und der KZBV eine Priorisierung statt, bei der neben den rein fachlichen Gesichtspunkten auch versorgungspolitische Aspekte berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind die DGZMK und die darin vereinten Fachgesellschaften im Moment damit beschäftigt, die zum Teil sehr veralteten wissenschaftlichen Stellungnahmen in aktualisierte Leitlinien umzuwandeln. Dieser Prozess wird noch sehr viel Arbeit erfordern und einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn er abgeschlossen ist, werden den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis eine Vielzahl von wertvollen Informationen zur Verfügung stehen, wie sie gerade schwierige Behandlungssituationen bewältigen und Risiken vermeiden können.
zm: Herr Dr. Engel, ein ganz entscheidender Aspekt für die Zahnärzteschaft ist die Novellierung der GOZ. Wie ist hier der Stand der Dinge?
Dr. Engel:Das Kabinett wird am 14. September über den Entwurf beraten. Es ist nochmals zu betonen, dass der bisherige GOZ-Referentenentwurf insgesamt nicht mit uns konsentiert wurde. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung der GOZ-alt, mit allen Schwachpunkten. Was mit uns konsentiert wurde, ist der Teil der Leistungsbeschreibung. Für den Verordnungstext und die Bewertung gilt das nicht.
Unsere Haltung bleibt klar: Eine völlige Ablehnung der Novelle kommt nicht infrage (denn was sind die Alternativen?), jedoch ist Nachbesserung angesagt. Wir fordern nach wie vor einen höheren Punktwert in Angleichung an die GOÄ, eine Anpassungsklausel und Änderungen beim Zielleistungsprinzip. Allerdings ist zu begrüßen, dass die Öffnungsklausel nicht in den Entwurf implementiert wurde. Wie problematisch eine solche Klausel sein kann, zeigt sich zum Beispiel bei den Rechtsanwälten. Dort haben ähnliche Klauseln zu massiven Einkommenseinbrüchen geführt, in der Spitze von über 60 Prozent.
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, bereiten wir derzeit flankierende Maßnahmen vor. Es wird eine sogenannte „Berliner Erklärung“ geben, einen gesundheitspolitischen Appell zur Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Das soll von möglichst vielen zahnärztlichen Berufsverbänden unterzeichnet werden. Für Patienten werden die für sie spezifischen Vorteile einer novellierten GOZ allgemeinverständlich aufbereitet. Auch die Länderkammern und deren Multiplikatoren sind eingebunden.
zm: Apropos GOZ, Herr Dr. Fedderwitz, wie schätzen Sie künftig die Bedeutung der gesetzlichen und privaten Honorierung im vertragszahnärztlichen Bereich ein?
Dr. Fedderwitz:Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Abrechnung wird deutlich steigen. Nur so ist all das, was der wissenschaftliche Fortschritt dem Patienten bietet, auch erreichbar. In der GKV gibt es keine nennenswerte Mengenentwicklung, stattdessen wird die private Therapieentscheidung des Patienten eine Rolle spielen. Der zahnärztliche Bereich ist in der GKV kein Wachstumsmarkt, und wir haben weder eine Chance noch ein Interesse daran, diesen auszuweiten. Wir müssen aber achtgeben, dass die Prinzipien, die den Wettbewerb zwischen den Systemen der GKV und der PKV bisher prägen, auch weiterhin nicht infrage gestellt werden. Dazu gehören Freiberuflichkeit, unternehmerische Selbstbestimmung und die Therapiefreiheit des Arztes und Zahnarztes. Die Gleichmacherei einer Einheitsversicherung wollen wir nicht. Wir müssen mögliche Systemveränderungen kritisch begleiten und uns dazu richtig aufstellen. Dazu gehört auch, über den Tellerrand unseres vertragszahnärztlichen Mikrokosmos hinauszublicken und uns breiter aufzustellen.
zm: Können Sie ein Beispiel nennen?
Dr. Fedderwitz:Das heißt beispielsweise, dass wir uns viel mehr als zuvor frühzeitig mit der Bundeszahnärztekammer über Themen in übergeordneten Bereichen verständigen und abstimmen müssen. Wir müssen gemeinsame Strategien erarbeiten, um als Berufsstand mehr mit einer Stimme sprechen zu können, im Interesse der Kollegenschaft insgesamt, aber auch, um unsere Forderungen in der Politik verstärkt durchsetzen zu können.
zm: Herr Dr. Engel, eine solche Verzahnung dürfte sicherlich auch mit Blick auf die zu erwartenden Debatten in der Bundesversammlung spannend werden. Welche Themen stehen da an?
Dr. Engel:Wir sprachen ja eben vom Versorgungsstrukturgesetz. Eng damit verbunden ist die Diskussion um Substitution und Delegation von ärztlichen Leistungen, also, bis wohin geht die Verantwortung des Arztes und was kann er an sein Personal delegieren. Auf dem letzten Medizinischen Fakultätentag in Rostock war das ein zentrales Thema. Sowohl national als auch international wächst die Tendenz, dass sich die Gesundheitsfachberufe akademisieren und sich professionell aufstellen. Es gibt Bachelor- und Masterabschlüsse in vielen Fachdisziplinen, die Pflegeberufe waren da Vorreiter. Dieser Trend ist nicht mehr aufzuhalten. Wir müssen sauber definieren, wo die Grenzen liegen, denn die Therapiehoheit muss ohne Wenn und Aber beim Arzt und Zahnarzt verbleiben. Hierfür machen wir uns in den entsprechenden Gremien stark, unter anderem auch auf EU-Ebene über den CED in Brüssel.
zm: Erwarten Sie auch Reizthemen?
Dr. Engel:Für einen gewissen Zündstoff sorgen wird wahrscheinlich ein Thema, das in den letzten Wochen in der Berufspolitik hochkochte: der sogenannte „Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnmedizin“. Hier hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer klare Beschlüsse gefasst. Primär geht es um die Stärkung des Generalisten und die Neuordnung der Approbationsordnung. Weitere Fachzahnärzte in Teilgebieten werden abgelehnt. Das seinerzeit im Gemeinsamen Beirat Fortbildung der BZÄK und DGZMK diskutierte Konzept des „Fachzahnarzt Allgemeine Zahnheilkunde“ wird nicht weiterverfolgt, stattdessen werden dort Konzepte zur Stärkung des Generalisten ausgearbeitet, die in den Gremien diskutiert und entschieden werden. Das wird ein längerer Prozess, und das letzte Wort haben hier die Delegierten der Bundesversammlung.
zm: Und wie stellt sich die KZBV zu diesen Themen?
Dr. Fedderwitz:Auch hier gibt es Berührungspunkte. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Substitution von Leistungen im Bereich der GKV zunehmend politisch diskutiert wird. Ein anderes Problemfeld ist die Stärkung des Generalisten. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, denn bekanntlich können wir uns für den Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde nicht begeistern. Nicht zu vergessen: Der Großteil der Patienten ist GKV-versichert und der Großteil der Kollegen Vertragszahnärzte, deshalb ist auch aus vertragszahnärztlicher Sicht eine Lösung zu diesen Problemkreisen geboten.
Herr Prof. Schliephake, last, but not least noch einmal zur Wissenschaft: Die DGZMK ist seit 2008 Mitglied im Deutschen Netzwerk für Versorgungsforschung (DNVF). Was sind Ihre Ziele, was bedeutet die Mitgliedschaft für die zahnmedizinische Wissenschaft, und was haben Sie schon erreicht?
Prof. Schliephake:Die Versorgungsforschung erscheint auf den ersten Blick ziemlich weit von der täglichen Praxis entfernt zu sein und ihre Fragestellungen sind vor allem an Bevölkerungs- und Krankheitsstatistiken orientiert. Dieser Eindruck darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Versorgungsforschung für unser Fach von eminenter Bedeutung in der Zukunft sein wird. Gerade bei steigendem medizinischem und zahnmedizinischem Behandlungsbedarf und bestenfalls konstanten Ressourcen zur Finanzierung des Gesundheitsbedarfs wird es in der Zukunft in zunehmendem Maße um die Allokation von Mitteln für einzelne Behandlungsmaßnahmen gehen. Diese Zuteilung wird wesentlich auf der Basis von entsprechenden Bedarfszahlen erfolgen, so dass die Voraussetzungen für die Erhaltung der Vielfalt der Therapieoptionen in der Zahnmedizin daran gebunden sein werden, hierfür auch einen Bedarf nachweisen zu können. Dies gilt selbstverständlich in gleicher Weise für die Weiterentwicklung des Faches, für das ja schon nach dem jetzigen Versorgungsgesetz hohe Ansprüche für innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bestehen. Die Versorgungsforschung in der Zahnmedizin steht hier sicherlich noch ziemlich am Anfang. Als wichtiges Signal übernimmt die DGZMK im nächsten Jahr im September die Ausrichtung des Jahreskongresses des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung in Dresden. Die Einbindung der DGZMK in dieses Netzwerk ist nicht nur Ausdruck der Einbindung der Zahnmedizin in die Medizin allgemein, sondern stellt sicher, dass die Zahnmedizin in diesem versorgungspolitisch wichtigen Aspekt nicht Gefahr läuft, den Zug zu verpassen.
Die Fragen stellte Gabriele Prchala
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Veranstaltungen – Übersicht9.-12. November 2011
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Vertreterversammlung, KZBV
Mittwoch, 9.11.
13.00 Uhr
Hilton Frankfurt Hotel, Hochstr. 4, Raum „Liberty“
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Vetreterversammlung, KZBV(Fortsetzung)
Donnerstag, 10.11.
9.15 Uhr
Hilton Frankfurt Hotel, Hochstr. 4, Raum „Liberty“
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Festakt Deutscher Zahnärztetag
Donnerstag, 10.11.
20.00 Uhr
Paulskirche zu Frankfurt/M.
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Wissenschaftlicher Kongress, DGZMK
Freitag/Samstag, 11./12.11.
8.30 Uhr
Congress Center Messe Frankfurt/M.
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Bundesversammlung, BZÄK
Freitag, 11.11.
9.00 Uhr
Congress Center Messe Frankfurt/M.
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Gemeinsame Pressekonferenz, BZÄK, KZBV, DGZMK
Freitag, 11.11.
12.30 Uhr
Congress Center Messe Frankfurt/M.
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Gemeinsamer Gesellschaftsabend
Freitag, 11.11.
20.00 Uhr
Congress Center Messe Frankfurt/M.
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Bundesversammlung, BZÄK(Fortsetzung)
Samstag, 12.11.
9.00 Uhr
Congress Center Messe Frankfurt/M.
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Das vollständige Programm zum Deutschen Zahnärztetag wird laufend aktualisiert und ist abrufbar unter:www.dtzt.de.
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