Stadt, Land, Arzt
Während Regierung und Ärzte diese mit maximal 320 Millionen Euro beziffern und die potenziellen Einsparungen durch eine bessere Versorgung herausstellen, rechnen die Kassen mit Zusatzausgaben von bis zu zwei Milliarden Euro.
Licht und Schatten
Von „Licht und Schatten“ sprach daher der Vizevorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg. Der Gesetzentwurf gehe in vielen Punkten in die richtige Richtung und setze gute Akzente. Doch vergrößere man zugleich auch den Einfluss des Staates und mache das Gesundheitswesen teurer, ohne dass sich die Versorgung der Patienten tatsächlich verbessere. Von Stackelberg beklagte darüber hinaus, dass der Entwurf keine Maßnahmen zum Abbau unnötiger Überversorgung enthalte. Pro und Kontra auch von den Ärzten: „Volle Unterstützung für Maßnahmen gegen Ärztemangel, Kritik an Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung“, lautete der Kommentar der KBV. „Das geplante Versorgungsstrukturgesetz wird die Versorgung der Patienten verbessern. Es ist mitnichten – wie Kritiker behaupten – ein Ärztegesetz“, bilanzierte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Der Ansatz zur Regionalisierung entspreche den Forderungen der Ärzteschaft. Dass Vorgaben zur Honorarverteilung auf Bundesebene gemacht werden sollen, konterkariere allerdings dieses Ziel. Zwiespältig sieht Köhler auch die Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung. Grundsätzlich sei die Idee gut, einen neuen Versorgungsbereich mit einfachem Zugang und unbürokratischer Steuerung einzuführen. Allein die Umsetzung sei „kritikwürdig“, weil es keine Wettbewerbsgleichheit zwischen ambulanten und stationären Ärzten gebe.
Nebulöse Richtgrößen
Vorstandskollege Dr. Carl-Heinz Müller monierte die Regressregelung: „Die Nebelfahrt durch die Richtgrößen wird nicht beendet!“ Ärzte müssten nach wie vor mit ihrem Geld für Arzneimittelausgaben haften, obwohl sie kaum noch Einfluss darauf hätten, welche Medikamente die Patienten in der Apotheke tatsächlich erhielten und was sie kosteten.
Aus Sicht der Zahnärzte lässt der Entwurf die überfällige Strukturreform des Vergütungssystems erkennen. „Das alleinige Diktat der Beitragssatzstabilität wird endlich auch bei uns aufgehoben, so dass wir die Versorgung der Patienten am tatsächlichen Behandlungsbedarf ausrichten können“, sagte KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz. „Auch die strikte Orientierung an der Grundlohnsumme ist definitiv passé.“ Negativ sei, dass die Budgetierung der Gesamtvergütung bestehen bleibe und die Verhandlungsoptionen zwischen KZVen und Kassen weiterhin gedeckelt seien. Änderungsbedarf gebe es auch bei den G-BA-Strukturen. Laut BZÄKPräsident Dr. Peter Engel ignoriere der Entwurf zudem die Versorgungslücken bei Pflegebedürftigen und Behinderten.
Potenzial, die medizinische Versorgung zu verbessern, wurde dem Entwurf von der Deutschen Krankenhausgesellschaft attestiert. Positiv sei, dass die Patienten bei schweren Krankheitsbildern die ambulanten Leistungen der Kliniken in Anspruch nehmen dürften. Unverständlich sei jedoch, dass gerade bei Krebsbehandlungen die Patientenrechte zur Klinikwahl geschmälert und das Spektrum der onkologischen Behandlungen eingeschränkt werde. Hinzu komme, dass ambulante Krebstherapien im Krankenhaus von der Zustimmung der niedergelassenen Ärzte abhängig gemacht werden sollen. Aus Krankenhaussicht sei zudem nicht nachvollziehbar, warum die Neugründung und Erweiterung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) der Kliniken erschwert werde. Die Patienten wollten Hilfe aus einem Guss.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Versorgungsstrukturgesetz für ein „Zeugnis beispielloser Klientelpolitik“. Statt die Gesundheitsversorgung für die Patienten zu verbessern, wolle die Koalition die Ärzte und Zahnärzte mit höheren Honoraren versorgen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Bei den Grünen hieß es, das Gesetz führe nur zu erheblichen Mehrausgaben. Ähnlich fiel die Kritik von SPD und den Linken aus. 2014 will man die Auswirkung des Gesetzes analysieren.