Leitartikel

Sommerlöcher

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Zugegeben: Einen richtigen Sommer gab es heuer nicht in Deutschland. An Sommer-löchern mangelt es trotzdem nicht! So will der Bundesgesundheitsminister laut „Spiegel“ „Kassenpatienten besserstellen“. Niedergelassene müssten künf-tig mit Gehaltseinbußen rechnen, sollten GKV-Patienten zu lange auf ihren Behandlungstermin warten. Plötzlich macht sich das BMG also die Untergangsargumentation der Kassen zu eigen. Völlig ohne Not! Als Ultima Ratio müsse den Betroffenen im Einzelfall die ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglicht werden, mit Rechnung an die zuständige KV inklusive einer Pauschale für den „Vermittlungsaufwand“. Prompt wittert der designierte AOK-Chef Jürgen Graalmann Morgenluft: Die GKV zahle für eine Arbeitszeit von 51 Stunden, laut AOK-Bundesverband arbeiteten Fachärzte jedoch nur 39. Graalmann: „Kennen Sie eine andere Branche, in der die Dienstzeiten immer kürzer werden, das Gehalts-niveau aber davon nicht betroffen ist?“ Da will der Chef der AOK Rheinland-Hamburg nicht zurückstehen: „Wieso haben Ärzte eigentlich Mittwochnachmittag frei?“, fragt er und fordert: Zulassungsentzug für arbeitssäumige Mediziner!

Kaltschnäuzig verbiegt Graalmann auch die anerkannten Zusatzkosten des Versorgungsstrukturgesetzes im zahnärztlichen Bereich. Nicht die von VdEK und GKV-Spitzenverband im Beisein der AOK im BMG bestätigten 120 Millionen Euro koste die überfällige Reform bei uns – nein, der AOK-Bundesverband veranschlagt ominöse 360 Millionen. Und obendrauf weitere 500 Millionen für „geplante Änderungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss in Bezug auf die Methodenbewertung“. Da kamen wohl Hitzschlag und Rausch am derzeitigen 2,4-Milliardenüberschuss der GKV zusammen.

Aber auch uns sogenannte Leistungserbringer hat der Sommerhafer gestochen: Eine illustre Runde kompetenter Chirurgen und Orthopäden, gerade frisch im Ruhestand, erkennt endlich das Manko deutscher OP-Säle. Weil man zu sehr den Umsatzzielen der Kliniken ausgesetzt sei, würde in Deutschland zu oft und manchmal unnötig operiert. Und weil ja nun in Rente und den Klinikleitungen nicht mehr ganz so hilflos ausgeliefert, unterbreite man ein sensationelles Angebot: OP-Patienten könnten sich eine Zweitmeinung einholen, ob der Eingriff notwendig sei. Gegen ein kleines Entgelt von 200 bis 600 Euro. Einige Angaben via Internet, dazu vielleicht noch Röntgenaufnahmen oder CTs – fertig ist die Zweitmeinung. Ebenso unbekümmert agiert der VdEK mit seinem Arzt- und Zahnarztbewertungsportal.

Sein offenes System lädt alle zu allem ein – heißgestrickt und heißgebadet. So geht die Seriosität flöten! Schade, denn auch im zahnärztlichen Bereich fördert die KZBV eine zweite Meinung – sie schafft, wenn profund und kompetent, Sicherheit und Vertrauen.

Aber auch wir Zahnärzte halfen dabei, dem Sommer sein Loch zu verpassen. Eine auf-geregte Diskussion entbrannte um den Fachzahnarzt. Trotz fehlender bundesweiter Beschlüsse entwickelte dieses Thema eine (Eigen-)Dynamik – bis ins hessische Gesundheitsministerium, wo man die gesetzlichen Weichen dafür stellen wollte, dass eine Körperschaft darüber hätte befinden wollen – was die aber gar nicht wollte. So wie dieser Satz gebaut, ist das gesamte Thema angelegt. Mittlerweile ist es nicht nur im hes-sischen Landtag vom Tisch. Gut so!

Ist das Sommerwetter schlecht, liest man gemeinhin auch mehr. Mancher auf Halde produzierte Artikel kommt deshalb jetzt aus der Versenkung – wohl auch jener mit dem Steuerfahnder, der auf 30 Jahre im Beruf zurückblickt und – ei, potztausend! – die Zahnärzteschaft als seine „beste Klientel“ beschreibt. Da hatte die „SZ“ mal Gelegenheit, „Bild“ zu zeigen, was ein Sommerlochknaller ist. „Bild“ wollte Gerüchten zufolge kontern mit der „Geschichte des Bauherrenmodells unter besonderer Berücksichtigung zahnärztlicher Eskapaden“. Leider waren alle Interviewpartner schon längere Zeit unter der Erde. Und dann war da noch jener Kol-lege, der vor dem Finanzgericht nicht überzeugend darlegen konnte, warum die Anschaffung eines 5 000(!)-Euro-Handys beruflich unbedingt notwendig gewesen und unter Betriebskosten von der Steuer abzusetzen sei. Das Urteil schaffte es in alle Medien, der Beruf des Klägers auch ...

Schön, dass der Sommer nun vorbei ist.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender der KZBV

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