Papierlose Abrechnung

Ende der Zettelwirtschaft

Ab Januar 2012 hat der Praxisdrucker öfter Pause. Denn dann muss der Zahnarzt gemäß § 295, SGBV, mit seiner KZV papierlos abrechnen. Das neue Prozedere muss aber nicht in Stress und Strapazen ausarten, im Gegenteil: Es hat auch Vorteile.

Im konservierend-chirurgischen Bereich wird bekanntermaßen längst elektronisch abgerechnet. Auf Druck des Gesetzgebers sollen nun ab dem kommenden Jahr auch die Rechnungen für die übrigen vertragszahnärztlichen Leistungen – Kieferbruch, Kieferorthopädie, Parodontose und ZE – papierlos abgewickelt werden. Umsetzen muss die Regelung die KZBV. „Die an der Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln“, heißt es wörtlich im Gesetz.

Einfaches Handling

Was auf Beamtendeutsch erstmal hoch kompliziert klingt, ist in der Praxis überschaubar. Die KZBV hat die Umstellung von Papier auf PC sauber vorbereitet, um den Schritt für die    Praxen reibungslos zu   gestalten, bestätigt der stellvertretende  KZBV-Vorsitzende  Dr. Günther E. Buchholz: „Einfaches Handling, leichte Bedienbarkeit und schnelles Abwickeln, so lauten die strikten Direktiven für die Umsetzung.“ Sicher ist, dass abgesehen von kleinen Zusätzen weder mehr noch andere Daten als bisher übermittelt werden müssen. Buchholz: „Auf die Praxen kommt bei der elektronischen Datenerfassung und -versendung unterm Strich kein Mehraufwand zu!“

Zu diesem  Zweck haben die Informatiker der KZBV die Module der Praxisverwaltungssoftware im Vorfeld so überarbeitet, dass erstens die Strecke Praxis-KZV elektronisch abgebildet werden kann und zweitens der Zahnarzt und sein Team damit obendrein komfor-tabel arbeiten können. Eine Lösung für die Einbindung der Laborrechnungen wurde erarbeitet und getestet. Als Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnung sollen nämlich auch sie künftig elektronisch an die KZVen übermittelt werden. Hier waren in erster Linie die Entwickler von Abrechnungsprogrammen für zahntechnische Labore gefragt: Sie mussten ihre Software rechtzeitig an die von KZBV und VDZI festgelegte Struktur der Rechnungsdaten anpassen.

Bislang liefern Labore dem Zahnarzt in der Regel Einzelrechnungen in Papierform. An dieser papierbezogenen Rechnungslegung ändert sich nichts. Der Behandler muss zudem mit dem Labor vereinbaren, dass ihm die Rechnung zusätzlich auch elektronisch zugeschickt wird. Und zwar in dem vereinbarten XML-Format.

Pro Auftrag eine Nummer

Damit diese elektronische Rechnung des Dentallabors dem Patienten und der prothetischen Versorgung zuge-ordnet werden kann, generiert das Praxisverwaltungssystem schon bei der Auftragserteilung automatisch eine Auftragsnummer. Diese Nummer ist dem Labor zusammen mit dem Antrag zu übermitteln. Hierzu werden die Software-Hersteller die Informationen zur exakten Vorgehensweise mitteilen.

Wichtig ist, dass das Labor für die jeweilige elektronische Abrechnung exakt diese Nummer verwendet und die Anweisungen der Softwarehersteller beachtet werden! Nur so kann die Rechnung dem jeweiligen Patientenfall genau zugeordnet werden.

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