Lebensversicherung

Eine Idee auf dem Prüfstand

Bei Versicherungen und Banken steht das Produkt Lebensversicherung vor einem Umbruch. Niedrige Zinsen und hausgemachte Probleme sorgen für eine sinkende Nachfrage. Konsequenz: Der deutschen Sparer liebstes Kind verliert zunehmend an Attraktivität. Gefragt sind Alternativen. Die Branche will mit kreativen Ideen den Niedergang aufhalten.

Die Idee der Lebensversicherung stammt ursprünglich von den alten Römern. Ein „Beerdigungsverein“ übernahm die Kosten für die Bestattung und unterstützte die Hinterbliebenen finanziell. Nach Deutschland gelangte der Gedanke der Hinterbliebenenversorgung sehr viel später. 1827 gründete Ernst Wilhelm Arnoldi in Gotha die Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf erfand die Kapitallebensversicherung. Damit konnte der Haushaltsvorstand und Ernährer sicherstellen, dass seine Lieben auch nach seinem Tod ihr Auskommen hatten.

Schnell entwickelte sich die alte Idee zum Lieblingskind der deutschen Sparer. 2004 hielten sie 95 Millionen Verträge. Doch seitdem sinkt die Anzahl beständig auf derzeit rund 89 Millionen Kontrakte. Im vergangenen Jahr schrumpften die Beitragseinnahmen zum ersten Mal um fünf auf 86 Milliarden Euro. Ist die Kapitallebensversicherung auf dem Weg zum Auslaufmodell? Verbraucherschützer wie Edda Castellò, Versicherungsspezialistin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, wettert schon lange gegen dieses Vorsorgeprodukt. Ihr Hauptargument: „Zu teuer und zu intransparent.“

Sie und ihre Kollegen predigen gebetsmühlenartig die Trennung von der Absicherung des Risikos mit einer Risikolebensversicherung und der Geldanlage in Form von Sparbriefen, Fondssparplänen und ähnlichem. Außerdem hält die Fachfrau noch ein wichtiges Argument bereit: „Das Geld der Versicherten liegt über Jahrzehnte fest. Keiner kann zu Vertragsbeginn überschauen, ob er 20 und mehr Jahre lang regelmäßig die Beiträge zahlen kann.“ Und so kündigen am Ende fast so viele Menschen ihre Verträge wie bei der Stange bleiben.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) rechnet sehr vorsichtig mit einer Stornoquote von drei Prozent. Das Analysehaus „Morgen Morgen“ stellte 2010 eine Quote von 23 Prozent fest. Immer mehr Versicherte lassen sich ihr Guthaben vorzeitig auszahlen und sind fast immer enttäuscht, wie wenig am Ende für sie übrigbleibt. Inzwischen verdonnern aber die Gerichte die Gesellschaften dazu, ihre Kunden an den Überschüssen zu beteiligen (Siehe Kasten „Urteile“).

Immer mehr stornieren ihre Verträge

Die hohe Stornoquote ist eine der Baustellen, die die Gesellschaften zu bearbeiten haben. Sie gehört zu den hausgemachten Problemen. Ein anderes sind die hohen Provisionen, die Vermittler für den Abschluss einer Police kassieren. Zahlen tut sie der Kunde, indem die Beiträge der ersten Jahre aufs Konto des Vermittlers wandern. Wer also nach fünf Jahren kündigt, dessen Guthaben liegt wahrscheinlich bei null. Immer noch wissen viele Versicherte nicht, was mit ihren Beiträgen geschieht. Dabei wandern nur rund 80 bis 85 Prozent auf das Sparkonto. Der Rest verläuft sich in Risikoabsicherung, Provision und Verwaltungsgebühren.

Doch neben diesen Dauerkritikpunkten kämpft die Branche mit der extremen Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Für einen Teil der Branche könnte dieser Kampf existenzielle Formen annehmen. Mitte November wurde über den Inhalt eines Papiers des Bundesfinanzministeriums diskutiert, wonach die Bundesregierung angeblich davon ausgeht, dass einige Gesellschaften die Garantien ab 2018 nicht mehr bedienen können. Zwar liegt die Garantieverzinsung für Neuverträge inzwischen bei mageren 1,75 Prozent. Doch im Schnitt müssen Verträge mit einem Zins von 3,23 Prozent bedient werden. Zwischen den Gesellschaften gibt es Unterschiede, abhängig davon, wie hoch der Bestand an Alt- verträgen ist. Waren es im vergangenen Jahr noch knapp über vier Prozent Rendite, die die Versicherungswirtschaft als Überschussbeteiligung erwirtschaften konnte, sind es in diesem Jahr nur noch 3,9 Prozent.

Niedrige Zinsen machen den Banken zu schaffen

Für das nächste Jahr hält die Kölner Ratingagentur Assekurata auch keine bessere Prognose bereit. Lars Heermann, Leiter der Analyse: „Die laufende Überschussbeteiligung wird in 2013 von 3,9 auf vermutlich unter 3,7 Prozent sinken. Insgesamt aber dürfte die Branche die Gesamtverzinsung auf über vier Prozent halten.“ Eine schwierige Auf-gabe, sind doch die Beiträge der Kunden zu 89 Prozent in festverzinsliche Wertpapiere wie Staatsanleihen, Pfandbriefe oder Rentenfonds investiert. Zurzeit profitieren die Manager noch von Altanlagen zu deutlich höheren Zinsen.

Deutsche Staatsanleihen bringen derzeit magere 1,3 Prozent Zinsen im Jahr. Die Hausse an den Börsen während der ver- gangenen Monate hat die Erträge nicht erhöht. Denn die Versicherungen haben im Schnitt nur 3,2 Prozent des Kapitals in Aktien investiert, obwohl sie bis zu einer Grenze von 35 Prozent gehen dürfen. Der Grund für die Zurückhaltung: Diese Anlage muss zu 42 Prozent mit Kapital abgesichert sein, so schreiben es die Regeln von „Solvency II“ vor. Damit sind EU-Maß- nahmen gemeint, die das europäische Versicherungsaufsichtsrecht reformieren. In der Hauptsache geht es dabei um die Ausstattung der Versicherung mit Eigenmitteln.

Soll die Gesamtverzinsung, mit der man in Zukunft bei den Neukunden punkten will, nicht unter die Vier-Prozent-Grenze sinken, werden die Geldmanager höhere Risiken eingehen müssen. Dass das geht, zeigt der Branchenprimus. Die Allianz hält eine Aktienquote zwischen fünf und sechs Prozent. Die Alte Leipziger hat angekündigt, ihren Anteil auf zehn Prozent zu erhöhen. Analyst Heermann stimmt zu: „Das ist eine gesunde Entwicklung, weil sie mit realen Werten unterlegt ist und zur Risikostreuung der Kapitalanlagen beiträgt.“ Andere Gesellschaften setzen mehr auf renditeträchtigere Unternehmensanleihen. Die Allianz hat angekündigt, einen Teil des Vermögens in erneuerbaren Energien anzulegen. Die Überschussbeteiligung dürfte beim Branchengrößten auch in diesem Jahr bei vier Prozent liegen. Spitzenreiter ist mit 4,6 Prozent die Targo Versicherung, Schlusslicht ist die Zürich Deutscher Herold mit nur 3,35 Prozent.

„Insgesamt“, so Heermann, „steht das Thema Sicherheit für die Branche an erster Stelle.“ Die Mitte November in den Medien aufgekommene Panikmache um das erwähnte Papier des Bundesfinanzministeriums, wonach 2018 ein Fünftel der Gesellschaften die Garantien nicht mehr bedienen können, hält er für eine überzogene Reaktion.

Das schließt Heermann unter anderem aus dem Ergebnis einer Untersuchung, die die Assekurata in diesem Jahr durchgeführt hat. Dabei hat man unterstellt, dass die Verzinsung des Kapitals auf ein Prozent sinkt. Danach können die geprüften Unternehmen noch mindestens 15 Jahre lang die Garantieverzinsung einhalten. Außerdem werden die Gesellschaften noch an anderen Stellschrauben drehen müssen, um die Garantien einhalten zu können. „Wenn die Rendite sinkt, muss an den Kosten gespart werden,“ erläutert Heermann.

Nur noch ein Auslaufmodell bei der Altersvorsorge

Hier setzt auch die Hauptkritik der Ver- braucherschützer an. Ihre Stimmen werden immer lauter, weil die Erträge der Versicherungen ständig sinken und mit ihnen die Renditen für die Versicherten. Lars Gatschke,

Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert: „Wenn die Erträge sinken, müssen die anderen Überschussquellen wie Risikoerträge und Kostenersparnis auch zu 90 Prozent an die Kunden ausgeschüttet werden. Ändert sich nichts, haben wir den Punkt erreicht, an dem wir die Lebensversicherung nicht mehr als Produkt zur Altersvorsorge nennen können.“ Dass die Branche alles tun wird um den guten Ruf zu wahren, ist sich Heermann sicher: „Die Verlässlichkeit ist und bleibt vor allem in Zukunft das wichtigste Verkaufsargument für das Produkt Lebensversicherung.“

Unterstützung erfährt sie von der Bundes-regierung. Bislang stand den Kunden bei Vertragsende oder Kündigung automatisch die Hälfte an den stillen Reserven auf fest-verzinsliche Wertpapiere zu. Ab dem 21. Dezember darf die Versicherung aufgrund einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) einen durch komplizierte Berechnungen ermittelten Betrag abziehen, bevor sie den Kundenanteil ermittelt. Damit sollen mittelfristig die Nachteile der an- haltenden Niedrigzinsphase ausgeglichen werden.

Einfacher dürfte es für die Versicherer in den kommenden Jahren nicht werden. Die EZB wird wegen der Problemländer die Zinsen noch lange niedrig halten. Deshalb wird die Branche bald reagieren. Experten rechnen schon im nächsten Jahr mit neuen Produktvarianten, die eine deutlich kürzere Zins- garantie bieten werden. Dazu äußerte sich auch Ergo-Vorstandsmitglied Dr. Johannes Lörper: „Für eine zehnjährige Garantie gibt es genug liquide Wertpapiere und Finanz-instrumente, mit denen man Anlagen und Verbindlichkeiten ins Gleichgewicht bringen kann. Bei einer 40-jährigen Garantie funktioniert das nicht, der Versicherer trägt hier immer das Risiko, das er schwer kalkulieren kann.“ Eine mögliche Variante wäre ein Produkt mit Garantien für bestimmte Zeitabschnitte. Die Deutsche Aktuars-Vereinigung hat ein Staffelzinsprodukt vorgeschlagen. Danach soll der Zins 15 Jahre lang konstant bleiben und anschließend dem Kapitalmarktzins angepasst werden.

Sparer, die noch im Besitz von Altverträgen sind, sollten sich durch die hitzige Diskussion nicht beeinflussen lassen und nicht vorschnell kündigen. Läuft ein Vertrag allerdings schon im kommenden Jahr ab, empfiehlt es sich zu prüfen, ob eine Kündigung vor dem 21. Dezember dieses Jahres infrage kommt, um noch einen möglichst großen Anteil an den stillen Reserven zu kassieren.

Die Kundengelder sind sicher

Grundsätzlich ist wohl nicht damit zu rechnen, dass Kunden Schaden nehmen werden. Sollte es tatsächlich zur Pleite einer Versicherung kommen, sind die Kundengelder geschützt, sie fließen nicht in die Insolvenzmasse. Doch schon vorher greift bei Anzeichen von Problemen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein. Sie kann die Gesellschaft in eine andere Anlagepolitik drängen oder Verträge auf sichere Unternehmen übertragen. Im schlimmsten Fall schaltet sie die Auffanggesellschaft Protektor ein. In deren Topf hat die Assekuranz einen Betrag von derzeit rund 700 Millionen Euro angesammelt. Dieses Geld kann sie nutzen, um Garantien aus gefährdeten Policen zu bedienen.

Wer allerdings neuere Verträge mit einem Garantiezins von nur 1,75 Prozent hat, wird in den nächsten Jahren kaum höhere Zinsen kassieren können. Bei einer Kündigung verzichtet der Sparer auf die Schlussprovision. Bei alten Verträgen aus der Zeit vor 2005 geht ihm neben dem Garantiezins von mindestens 2,75 Prozent auch die Steuerfreiheit verloren und bei Verträgen jüngeren Datums, dürfte die Enttäuschung bei der Auszahlung groß sein. Denn die Kosten für Verwaltung und die Provision werden von den Beiträgen der ersten Jahre abgezogen.

Als Alternative bleibt noch der Verkauf der Police an ein Unternehmen wie Cash Life. Allerdings dürfte auch hierbei der Verlust hoch sein. Denn für den Käufer lohnen sich die neuen Verträge dank der niedrigen Verzinsung ebenfalls kaum noch. Bleibt noch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und das Geld für die Beiträge anderswo vielleicht höher verzinst anzulegen. Wer jetzt seine Altersvorsorge plant, sollte sich besser nach lukrativeren Möglichkeiten wie etwa einem Fondssparplan umsehen.

Marlene EndruweitFachjournalistin für Wirtschaftm.enduweit@netcologne.de

Info

Urteile zur Kündigung

Rund 3,2 Millionen Renten- und Lebensversicherungen werde jedes Jahr vorzeitig gekündigt. Meistens bekamen die Kunden nur wenig von dem Geld zurück, das sie eingezahlt hatten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen vor, dass die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Assekuranz in mehreren Urteilen zuletzt am 17. Oktober 2012 (AZ: IV ZR 202/10) dazu verdonnert, ihre Kunden höher an den Rückkaufwerten zu beteiligen. Diese Urteile betreffen Verträge, die ab 1995 abgeschlossen worden sind. Erstritten hat sie vor allem die Verbraucherzentrale Hamburg. Wer seinen Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, kann sich von seinem Versicherer einen Nachschlag holen.

Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage (www.vzhh.de} einen Musterbrief an. Zu beachten ist, dass die Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach drei Jahren verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des auf die Vertragskündigung folgenden Jahres. Wer nähere Informationen über den Rückkaufswert seiner Police haben möchte, sollte sie unbedingt von seiner Versicherung einfordern.

Info

Bald fällige Verträge

Um Nachteile aus der Änderung des VVG zu vermeiden, kann sich für bald fällige Verträge eine vorzeitige Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 lohnen. Dazu sollte der Kunde bei seiner Versicherung nachfragen, wie hoch der Rückkaufwert und seine Beteiligung an den Bewertungsreserven aktuell sind. Diese Daten vergleicht er mit den Angaben zur erwarteten Ablaufleistung bei Vertragsende.

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